Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80 |
Karambolage an Autobahnauffahrt
§ 3 Abs. 1 StVO, § 18 Abs. 3 StVO;
§ 286 ZPO, (hier kein) Anscheinsbeweis zu Lasten des Auffahrenden
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
Beweis des ersten Anscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn im räumlichen Bereich des Beschleunigungsstreifens
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1982, 1595
- MDR 1982, 841
- VersR 1982, 672
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Verfahrensrecht - Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, VersR 1989, 54, 55 an seiner bis dahin ergangenen Rechtsprechung festgehalten, dass bei Unfällen durch Auffahren, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, grundsätzlich der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden sprechen kann (vgl. etwa Senatsurteile vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, VersR 1982, 672 und vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, VersR 1987, 1241).Steht mithin lediglich fest, dass sich der Auffahrunfall in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit einem Überholvorgang kurz vor der Ausfahrt einer Autobahn ereignet hat, an der beide Verkehrsteilnehmer die Autobahn verlassen haben, liegt eine Verkehrssituation vor, die sich von derjenigen, die den Schluss auf ein Verschulden des Auffahrenden zulässt, grundlegend unterscheidet (vgl. Senatsurteil vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, VersR 1982, 672).
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Verkehrsrecht - Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands
Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senatsurteile vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 - VersR 1987, 1241 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Vielmehr hält der Senat daran fest, daß bei Unfällen durch Auffahren, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden spricht (s. etwa Senatsurteile vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672 und vom 23. Juni 1987 VI ZR 188/86 - VersR 1987, 1241).
- OVG Saarland, 16.02.2004 - 1 Q 50/03
Haftung des Beamten bei Verkehrsunfall auf einer Autobahn
Da sich die Kollision im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren des vom Kläger geführten Dienstfahrzeugs auf die Bundesautobahn ereignet hat, spricht zunächst kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des die Überholspur der Autobahn benutzenden bevorrechtigten Fahrers vgl. u.a. BGH, Urteil vom 6.4.1982 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595 = VersR 1982, 672 = MDR 1982, 841.Danach muss der einfahrende Kläger vollen Beweis dafür erbringen, dass der im fließenden Autobahnverkehr befindliche Zeuge G den Auffahrunfall verschuldet hat, ohne dass ihm insoweit ein Anscheinsbeweis zu Gute kommt vgl. u.a. BGH, Urteil vom 6.4.1982 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595 = VersR 1982, 672 = MDR 1982, 841; KG Berlin, Urteil vom 12.3.2001, a.a.O..
- LG Berlin, 09.01.2007 - 24 O 132/05
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall infolge Abbremsens des Vorausfahrenden trotz …
Im allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheines gegen denjenigen, der auf ein vor ihm (vorwärts) fahrendes oder stehendes Fahrzeug fährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell (§ 3 Abs. 1 StVO), mit unzureichendem Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO) oder generell unaufmerksam ist (§ 1 Abs. 2 StVO) (vgl. BGH, VersR 1964, 2063 f.; VersR 1969, 859; NJW 1982, 1595 f.; NJW 1987, 1075 f.; NJW-RR 1989, 670 f.; KG VM 1985, 26; Urteile vom 27. Juni 1991 - 12.U.3648/90 - ; vom 19. November 1992 - 12.U.1064/91 - ; vom 10. Juni 1993 - 12.U.1782/92 - ; 12.U.2377/92 - vom 20. Dezember 1993).Der Auffahrende kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern oder ausräumen, wenn er Umstände darlegt und beweist (nicht etwa nur behauptet), die die ernsthafte Möglichkeit eines anderen, atypischen Geschehensablaufs ergeben (vgl. BGH, NJW 1982, 1595 f.; NJW 1987, 1075 f.; NJW-RR 1989; 670 f.; KG, VersR 1992, 991 f.; DAR 977, 20; Urteile vom 2. Mai 1983 - 12.U.4374/82 - ; vom 3. Juni 1993 - 12.U.3009/92 - ; vom 10. Juni 1993 - 12.U.1782/92 -).
- BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden …
Der an sich gegen den Auffahrenden sprechende Beweis des ersten Anscheins dafür, daß dies schuldhaft geschah (BGH Urteile vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62 - VersR 1964, 263, 264 und vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672 - beide m.w.N.), ist nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts durch die ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit entkräftet, daß R. erst so spät und abrupt nach rechts ausgewichen ist, daß für eine unfallvermeidende Reaktion des Zweitbeklagten keine hinreichende Zeit mehr blieb, wenn er nur den Regelabstand zu dem vorausfahrenden R. einhielt. - KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung bei Einfahren in die …
Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, das allein aus der Tatsache, dass es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Einfahren eines Verkehrsteilnehmers in die Bundesautobahn zu einem Unfall zwischen einem vorfahrtberechtigten Autobahnbenutzer und einem Dritten gekommen ist, von einem Anscheinsbeweis dahin auszugehen ist, dass dieser Unfall durch den Betrieb des Einfahrenden verursacht worden ist (Senat, Urteil vom 29. April 1999, - 12 U 1297/98 - , NZV 2000, 43; siehe auch BGH, Urteil vom 6. April 1992 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595). - KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
bb) Kommt es in zeitlichem und örtlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eines Fahrzeuges auf die Bundesautobahn zu einem Auffahrunfall, bei dem der die Autobahn benutzende bevorrechtigte Fahrer auf das Fahrzeug des Einfahrenden auffährt, spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Autobahnbenutzers, weil ebenso ernsthaft eine Vorfahrtverletzung des Eingefahrenen als Unfallursache in Betracht kommt (BGH NJW 1982, 1595;… Senat, a. a. O.). - OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem …
Damit liegen Umstände vor, unter denen im allgemeinen der Verschuldensanschein gegen den auffahrenden Hintermann spricht (BGH NZV 89, 105; VersR 1987, 1241; 1982, 672). - OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs auf der rechten Spur der …
Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins (OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Hamm VersR 2001, 654 [655]; KG KGR 2001, 176 = MDR 2001, 986 = VerkMitt 2001, Nr. 88 = VersR 2002, 628 f.; VRS 113 [2008] 413 ff.; OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324), nicht gegen den Bevorrechtigten ( BGH NJW 1982, 1595; KG VersR 2002, 628). - OLG Koblenz, 18.01.1993 - 12 U 1821/91
Haftungsverteilung bei Kollision zweier LKW beim Auffahren auf die Autobahn
- OLG Köln, 31.03.2004 - 13 U 153/03
- OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 17 U 276/09
Schadensersatzanspruch; Verkehrsunfall
- LG Duisburg, 20.09.2002 - 7 S 109/03
- OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
Verkehrsunfall, Richtgeschwindigkeit, Anscheinsbeweis
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