Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83 |
Kartoffelpülpe
§ 521 BGB, pVV, cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), 'Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand';
§ 823 Abs. 1 BGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Kartoffelpülpe
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung aus pVV: Haftungsmaßstab bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe-Fall)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verkehrspflichten bei der Abfallbeseitigung und Schenkungsrecht
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 521
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 93, 23
- NJW 1985, 794
- MDR 1985, 389
- BB 1985, 1355
- VersR 1985, 278
- WM 1985, 579
- JR 1985, 322
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 11.11.1992 - 3 U 147/91
Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers bei unentgeltlicher …
Abgesehen davon könne sich die Beklagte gemäß BGHZ 93, 23 auch im Rahmen einer etwaigen Haftung aus unerlaubter Handlung auf das Haftungsprivileg des § 599 BGB , wonach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet werde, berufen.Richtig ist, dass die für den Verleiher geltende Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach der für die Haftung des Schenkers entwickelten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 93, 23 ) durchschlägt auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wenn der Schaden entstanden ist aus der Verletzung von Schutzpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1988, 157).
- OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Verkehrssicherungspflicht: Ordnungsgemäße Unterhaltung einer Schulanlage
Wie der Bundesgerichtshof nämlich bezogen auf die gleichartige Vorschrift des § 521 BGB ausgeführt hat, rechtfertigt die Großzügigkeit des Schenkers es nicht, die Haftungsmilderung auch da eingreifen zu lassen, wo es um die Verletzung von Schutzpflichten geht, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen (BGH NJW 1985, 794, 795). - OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 122/01
Haftung des unentgeltlichen Verwahrers
Der für vertragliche Ansprüche kraft Gesetzes abgemilderte Haftungsmaßstab beschränkt zugleich die deliktische Haftung (vgl. etwa BGH aaO sowie NJW 1992, 2474, 2475 und NJW 1985, 794, 796;… Palandt/Thomas aaO vor § 823 Rdn. 9 m.w.N.).
- OLG Köln, 11.03.2008 - 3 U 145/07
Schadensersatz wegen unberechtigter Rückforderung des Geschenks
Diese Haftungserleichterung gilt zugunsten des Schenkers nicht nur in Bezug auf Pflichten, die den Schenkungsgegenstand selbst betreffen, sondern allgemein dort, wo lediglich die Vertragserwartungen des Beschenkten und nicht die Verletzung weiterer, nicht mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehende Schutzpflichten in Rede stehen (BGH, Urt. v. 20.11.1984, IVa ZR 104/83, BGHZ 93, 23 ff.; zustimmend MüKo-Koch, 5.Aufl., § 521 BGB Rn5). - OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1997 - 2 L 210/96 Darüber hinaus gilt der herabgesetzte Haftungsmaßstab bei unentgeltlichen Geschäften nur für Pflichtverletzungen, die das Erfüllungsinteresse betreffen, nicht jedoch bei Verletzung von Schutz- und Aufklärungspflichten, die dem Integritäts- und Vertrauensinteresse dienen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.11.1984 IV a ZR 104/83 -, JZ 1985, 383;… Palandt-Putzo, BGB, 54. Aufl., 599 Rdnr. 2).
- OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 4 U 125/90 Das trifft z.B. zu, wenn Informationspflichten über Gefahren bestehen, die dem Entleiher durch den Leihgegenstand drohen ... .Der BGH hat diese Rechtsauffassung bisher nur vertreten im Fall des § 521 BGB (Schenkung - BGHZ 93, 23 ff = DRsp I (133) 282 a-b).
- AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02 Bei der ErfOrderlichkeitsprüfung ist dabei auf den Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zurückzugreifen: Wenn der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 1985, Seite 794) .
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