Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95; 2 BvR 2004/95   

Kasseler Verpackungssteuer II

Art. 12, 74 Abs. 1 Nr. 24, 105 IIa GG, Rechtstaatsprinzip;

AbfG, Kooperationsmodell

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Kommunale Verpackungsteuer

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzgebungskompetenz bezüglich Abfallwirtschaft - Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 72, GG Art 74, GG Art 105 Abs 2a, GG Art 20 Abs 3
    Kassel; Verpackungssteuersatzung

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 98, 106
  • NJW 1998, 705
  • NJW 1998, 2341
  • DVBl 1998, 705
  • WM 1998, 1144
  • NVwZ 1998, 947
  • NJ 1998, 364
  • DÖV 1998, 642
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Wird zitiert von ... (189)  

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02  

    Steuerrecht - Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!

    Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 m.w.N.).

    Sie ist ein Instrument zur Annäherung an ein Ziel (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99  

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Der Gesetzgeber verpflichtet dann den Bürger nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten, gibt ihm aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 m.w.N.).

    Dabei nimmt die steuerliche Lenkung in Kauf, dass das Lenkungsziel nicht verlässlich erreicht wird, ist also ein Instrument zur Annäherung an ein Ziel (BVerfGE 98, 106 ).

    Sie wird unabhängig von einer individuellen Gegenleistung erhoben und erbringt einen Ertrag zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    Diese sind aber auf Überwälzung auf den Verbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    a) Verbrauchsteuern schöpfen die in der Einkommens- und Vermögensverwendung zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit des Konsumenten ab (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00  

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    b) Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift aber in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 98, 106 ).

    Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden; solche Regelungen können grundsätzlich aber auch durch Satzungen getroffen werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 54, 224 ; 98, 106 ).

    Eine steuerrechtliche Regelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, setzt keine zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretende Sachkompetenz voraus (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    Der Landesgesetzgeber beziehungsweise der kommunale Satzungsgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 AO), sofern die Finanzfunktion der Steuer nicht durch die Lenkungsfunktion verdrängt wird (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    Allerdings darf die Stadt Göttingen die vom Sachgesetzgeber getroffenen Entscheidungen nicht durch Lenkungsregelungen verfälschen, deren verhaltensbestimmende Wirkungen dem Regelungskonzept des Sachgesetzgebers zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

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