Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1971 - 3 StR 231/69 |
Kassenfehlbestand
§§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, se ut dominum gerere
Volltextveröffentlichungen (2)
- uni-bayreuth.de
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Verfahrensgang
- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
- BGH, 05.05.1971 - 3 StR 231/69
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 24, 115
- NJW 1971, 900
- NJW 1971, 1469
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95
Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus …
Führt der Funktionär eines Staates Sachen dem Staatshaushalt zu, so kann - soweit er nicht ausnahmsweise eigene wirtschaftliche Anliegen verfolgt (vgl. BGHSt 24, 115) - nicht angenommen werden, daß er die Sachen damit sich zueignet, wie es § 246 StGB voraussetzt. - BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87
Wegnahme einer Scheckkarte
Die sichere Aussicht, durch die Benutzung von codierter Karte und Geheimnummer in der programmierten Höhe Geld aus dem Automaten zu erlangen, kann somit von § 242 StGB nur erfaßt sein, wenn der wirtschaftliche Wert dieser tatsächlichen Erwerbschance schon in der entwendeten Sache selbst verkörpert ist (zur sog. Vereinigungsformel der Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NJW 1985, 812; BGH NStZ 1981, 63; BGHSt 24, 115, 119;… BGH GA 1969, 306). - BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 28.08.1985 - 1 D 166.84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85 (a) »... Zueignungsabsicht ist dann gegeben, wenn der Täter die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich haben und sie so der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen »einverleiben« oder zuführen will (BGHSt 16, 190, 192; 24, 115, 119; BGH NJW 1977, 1460 f.).
