Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1990 - I ZR 22/89   

Kauf im Ausland

§§ 1 ff UWG, internationales Wettbewerbsrecht (vgl. Art. 40 EGBGB), Anknüpfung an den "Marktort", hier: Kaffeefahrt für deutsche Urlauber und mit deutschen Produkten auf Gran Canaria

Volltextveröffentlichungen (4)

  • werbung-schenken.de

    Kauf im Ausland

    UWG § 1; HWiG § 2
    Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kauf im Ausland; Anwendung des deutschen Wettbewerbsrechts

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    "Kauf im Ausland"
    Anwendung des deutschen Wettbewerbsrechts bei Kaufvertragsabschlüssen im Ausland?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Geltung des deutschen Wettbewerbsrechts für Haustürgeschäfte mit Inländern im Ausland ("Kauf im Ausland")

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 1 ; Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften
    Angleichung der Rechtsvorschriften

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 113, 11
  • NJW 1991, 1054
  • ZIP 1991, 338
  • MDR 1991, 856
  • GRUR Int 1991, 563
  • GRUR 1991, 463
  • DB 1991, 647
  • WM 1991, 380
  • BB 1991, 568
  • NJW-RR 1991, 621



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03  

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Nach dem Marktortprinzip setzt die Anwendung deutschen Wettbewerbsrechts voraus, dass die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber im Inland aufeinandertreffen (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 454 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; BGHZ 113, 11, 14 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 946 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung).
  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00  

    Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort beziehen sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanknüpfung zu beachtende - Interesse der möglichen Kunden, als Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten bei der Werbung und dem Abschluß von Verträgen geschützt zu werden, sowie das daraus resultierende Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb (BGHZ 113, 11, 14 f. - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419, 420 = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland, jeweils m.w.N.).

    bb) Im rechtlichen Ansatz zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, daß in Fällen, in denen ein Kaufmann seine Waren oder Leistungen grenzüberschreitend anbietet, der Marktort derjenige ist, an dem die Werbemaßnahme auf den Kunden einwirken soll, selbst wenn der spätere Absatz auf einem anderen Markt stattfinden soll (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; Baumbach/Hefermehl aaO Einl. Rdn. 187).

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08  

    Ausschreibung in Bulgarien

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419, 420 = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Anwendung ausländischen Rechts in Einzelfällen davon abhängig gemacht, dass sich der Kläger zumindest hilfsweise darauf beruft (vgl. BGHZ 113, 11, 16 - Kauf im Ausland; BGH GRUR 1998, 419, 420 - Gewinnspiel im Ausland).

mehr
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04  

    SchuldenHulp

    Nach dem Marktortprinzip setzt die Anwendung deutschen Wettbewerbsrechts voraus, dass die wettbewerbsrechtlichen Interessen der Mitbewerber im Inland aufeinander treffen (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 454 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; BGHZ 113, 11, 14 f. - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 946 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95  

    Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort

    Als solcher kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts in der Regel nur der Ort angesehen werden, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinandertreffen (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland).

    In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhaltens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen (vgl. BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland).

  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01  

    Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen

    Deshalb unterliegt die Beurteilung des auf den deutschen Markt ausgerichteten Glückspielangebots der E. Sportwetten Ltd. uneingeschränkt dem nationalen deutschen Recht, das sich nach dem "Marktortprinzip" richtet (vgl. BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland; BGH GRUR 98, 419 ff - Gewinnspiel im Ausland).

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanknüpfung mit zu beachtende - Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb bei der Gewinnung von Kunden und das Interesse der möglichen Kunden, als Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten bei der Werbung und dem Abschluss von Verträgen geschützt zu werden (BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98  

    Wettbewerbsrecht - Teilnahme an der Abwicklung von betügerischen Verträgen

    a) Es bedarf keiner näheren Darlegung, daß die Gewinnspielwerbung der S. , die nach deutschem Wettbewerbsrecht zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419 f. = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland; Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 946 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung), wettbewerbswidrig ist.
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06  

    Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot

    Als solcher kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts in der Regel nur der Ort angesehen werden, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (BGH GRUR 1991, 463 - Kauf im Ausland).

    In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhaltens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen (BGH GRUR 1998, 419, 420 - Gewinnspiel im Ausland; BGH GRUR 1991, 463 - Kauf im Ausland).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2009 - 2 U 30/09  

    Vertragsrecht - Zur Rechtmäßigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparvertrag

    Bei der bislang umfangreichsten AGB-rechtlichen gerichtlichen Überprüfung von Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge habe der Bundesgerichtshof (NJW 1991, 1054 f.) bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Besonderheiten, die sich aus der Rechtsnatur des Bausparvertrages und den Vorschriften des BausparkG ergäben, die materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff. AGBG (heute: §§ 307 ff. BGB) beeinflussen könnten.
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 20 U 53/99  

    Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr beim wettbewerbsrechtlichen

    Nach der heute grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 113, 11 - Kauf im Ausland; auch NJW 98, 1227 - Gewinnspiel im Ausland) ist als Ort der wettbewerblichen Interessenkollision grundsätzlich der Marktort anzusehen, an dem durch dieses Verhalten im Wettbewerb mit anderen Unternehmen auf die Entschließung des Kunden eingewirkt werden soll.

    Auf die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt der angesprochenen möglichen Kunden kommt es daher grundsätzlich ebensowenig an wie darauf, wo Vorbereitungshandlungen stattfinden oder ein etwaiger Schaden eintritt (BGHZ 113, 11, 15; s. auch Senat NJW 94, 869).

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 229/03  

    Pietra di Soln

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90  

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93  

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96  

    Co-Verlagsvereinbarung - sonstige

  • BGH, 06.08.2010 - I ZR 85/08  

    Beurteilungen von marktbezogenen Wettbewerbshandlungen nach dem Recht des

  • LG Tübingen, 30.03.2005 - 5 O 45/03  

    Widerruf von Verbraucherverträgen: Widerruflichkeit eines in der Türkei von einem

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92  

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93  

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 U 176/03  

    Flughafen Frankfurt-Hahn

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 25/94  
  • OLG Nürnberg, 18.08.1994 - 3 U 2098/94  
  • OLG München, 01.06.1995 - 29 U 4671/94  
  • LG Essen, 15.07.1998 - 44 O 110/98  
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