Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81 |
Kaufhausdetektiv
§ 240 StGB, Drohung mit Unterlassen
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB § 240
- openjur.de
§ 240 StGB
Zum Begriff des "empfindlichen Übels" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 31, 195
- NJW 1983, 765
- NStZ 1983, 311
- MDR 1983, 331
- StV 1983, 365
- StV 1983, 199
Wird zitiert von ... (20)
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen …
Diese nicht nur faktische, sondern auch normative Voraussetzung ist vorliegend erfüllt, weil von dem jeweiligen Bedrohten in seiner Lage nicht erwartet werden konnte, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; NStZ 1982, 287; OLG Hamburg HESt 2, 293).Die Annahme einer unmittelbaren oder mittelbaren Drohung seitens des Angeklagten hätte zur Voraussetzung, dass er das Übel als Folge seines Verhaltens angekündigt hätte (BGHSt 7, 197; 31, 195, 202; RGSt 54, 236; RGSt 34, 279;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 240 Rdnr. 36 m.w.N.).
Der Angeklagte war nicht Herr des Geschehens, weder tatsächlich noch nach den Befürchtungen der Bedrohten (vgl. hierzu BGHSt 31, 195, 201; NStZ 1996, 435).
Zu diesem Ergebnis führen die von der Strafkammer in von Rechts wegen im Ergebnis nicht zu beanstandender Weise auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit vorgenommene gebotene Gesamtwürdigung des angewandten Drohmittels einerseits und des erstrebten Zwecks andererseits sowie der sog. Mittel-Zweck-Relation (BGHSt 31, 195, 201; 44, 68, 76) und die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter.
Auf die in Aussicht gestellte Versagung eines weiteren beruflichen Fortkommens, mit dem G. nach den Gepflogenheiten innerdienstlichen Aufstiegs allenfalls kurz vor seiner Pensionierung (im Jahr 2010) hätte rechnen können und zwar in Form einer Beförderung zum Amtsinspektor (d.h. von der Besoldungsgruppe A 8 nach A 9), kann die Annahme der Drohung mit einem empfindlichen Übel bzw. eine Strafbarkeit nach §§ 240, 22, 23 StGB ohnedies nicht gestützt werden, da noch völlig offen war, ob bis zu jenem damals fernliegenden Zeitpunkt G. die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen würde (vgl. zur Ankündigung, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen, bzw. zur Drohung mit dem Unterlassen einer Handlung, auf welche der Betroffene [noch] keinen Anspruch hat: BGHSt 44, 68 zugleich zur einschränkenden Interpretation von BGHSt 31, 195 ).
- BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung gerichtlicher Entscheidungen als Urkunden); …
Zwar kann für eine (versuchte) Nötigung auch die Ankündigung der Zufügung eines Übels durch Dritte genügen, dies jedoch nur, wenn der Drohende damit zum Ausdruck bringt, er sei willens und in der Lage, den oder die Dritten zu einem entsprechenden Tätigwerden veranlassen zu können (vgl. BGHSt 7, 197, 198; 16, 386, 387; 31, 195, 201).Zwar kann für eine (versuchte) Nötigung auch die Ankündigung der Zufügung eines Übels durch Dritte genügen, dies jedoch nur, wenn der Drohende damit zum Ausdruck bringt, er sei willens und in der Lage, den oder die Dritten zu einem entsprechenden Tätigwerden veranlassen zu können (vgl. BGHSt 7, 197, 198; 16, 386, 387; 31, 195, 201).
- BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98
Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …
Die spätere gegenteilige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 195) ist vielfach als zu weit gehende Ausdehnung des Anwendungsbereichs der ohnehin sehr offenen Strafvorschrift über die Nötigung - für die Erpressung kann insoweit nichts anderes gelten - kritisiert worden (…vgl. nur die Nachweise bei Tröndle, StGB 48. Aufl. § 240 Rdn. 18).Anders seien hingegen Fälle zu beurteilen, in denen der Adressat lediglich vor die Wahl gestellt werde, "sich eine erwünschte (erhoffte, angestrebte) Veränderung einer Situation oder seiner Lebensumstände zu 'erkaufen' oder es beim status quo (beim alten) zu belassen" (…Herdegen aaO); hier werde letztlich "nur der Handlungsspielraum des Bedrohten erweitert, die Autonomie seiner Entschlüsse jedoch nicht in strafwürdiger Weise angetastet" (so BGHSt 31, 195, 201 f.).
- BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
(Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …
Zugleich haben sie damit aber auch ein künftiges Übel angedroht; denn sie haben den Geschädigten schlüssig - was genügt (…Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 240 Rdn. 15 m.N.) - zu verstehen gegeben, ihnen jedenfalls so lange ihre persönliche Habe weiter vorzuenthalten und damit deren berechtigten Anspruch auf Rückgabe der für sie zur freien Bewegung in dem für sie fremden Land wesentlichen persönlichen Papiere und Gegenstände zu vereiteln, bis sie den finanziellen Aufwand der Angeklagten "abgearbeitet" haben (zur Nötigung durch Drohung mit einem Unterlassen BGHSt 31, 195 mit zust. Bespr. Stoffers JR 1988, 492;… Tröndle/Fischer aaO Rdn. 18;… Lackner/Kühl aaO § 240 Rdn. 14;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 240 Rdn. 10, jew. m.N.).Es kommt allein darauf an, daß der angedrohte Nachteil von solchem Gewicht ist, daß seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren ( BGHSt 31, 195, 201).
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
Entsprechend ihrem Zweck, nicht strafwürdig erscheinende Verhaltensweisen aus dem Anwendungsbereich des § 253 StGB auszunehmen, sind die Voraussetzungen der Verwerflichkeitsklausel erfüllt, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles ein erhöhter Grad der sozialethischen Missbilligung der für den erstrebten Zweck angewandten Mittel festzustellen ist (BGHSt 5, 254, 256; 17, 328, 331 f.; 31, 195, 200).aa) Entsprechend ihrem Zweck, nicht strafwürdig erscheinende Verhaltensweisen aus dem Anwendungsbereich des § 253 StGB auszunehmen, sind die Voraussetzungen der Verwerflichkeitsklausel erfüllt, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles ein erhöhter Grad der sozialethischen Missbilligung der für den erstrebten Zweck angewandten Mittel festzustellen ist (BGH, Urteile vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 256; vom 11. Mai 1962 - 4 StR 81/62, 17, 328, 331 f.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 1 StR 737/81, 31, 195, 200).
- BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines …
Jedenfalls steht dem nicht etwa von vornherein der Gesichtspunkt entgegen, daß die Annahme einer Strafbarkeit wegen Nötigung oder Erpressung in denjenigen Fällen problematisch ist, in denen die tatbestandliche Drohung mit einem empfindlichen Übel in der Ankündigung liegt, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen (vgl. BGH NJW 1998, 2612, 2614 = BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 7 im Anschluß an BGHSt 31, 195).Sofern der Adressat der Drohung ohne den Geschäftsabschluß in existentielle wirtschaftliche Not geriete und eben diese Notlage zur Durchsetzung des Schmiergeldverlangens ausgenutzt wird, scheitert die Annahme einer Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungs- bzw. Nötigungstatbestandes nicht etwa an den Grundsätzen von BGHSt 31, 195; anderes ist auch dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Senatsbeschluß vom 22. April 1998 - 5 StR 5/98 - (NJW 1998, 2612) nicht zu entnehmen.
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Nötigung der Regierung eines Landes
Schon für den allgemeinen Nötigungstatbestand hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, daß die Eignung des Nötigungsmittels, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren, nicht nur faktische, sondern normative Tatbestandsvoraussetzung ist (BGHSt 31, 195 [201]); sie entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er der Bedrohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (…BGH a.a.O.). - OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08
Erpressung: Ankündigung eines Richters gegenüber einem Beschuldigten der …
Bei einem derartigen Drohen mit einem Unterlassen ist nach der von der Literatur weithin geteilten (…vgl. Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 240 Rdn. 20 u. die dortigen Nachweise) Rechtsprechung des BGH darauf abzustellen, ob tatsächlich oder nach den Befürchtungen des Bedrohten die Herbeiführung oder Verhinderung des angedrohten Nachteils in der Macht des Täters steht, ob das in Aussicht gestellte Übel so erheblich ist, dass nicht erwartet werden kann, der Adressat werde der Drohung unter den konkret gegebenen Umständen in besonnener Selbstbehauptung standhalten, und ob die Verquickung von Mittel und Zweck als verwerflich zu bewerten ist, vgl. BGHSt 31, 195 (201). - BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Der Streitfall nötigt den erkennenden Senat nicht dazu, auf die Kritik im Schrifttum zu dem in der Rechtsprechung verwandten sog. absoluten Verzögerungsbegriff und dessen Anwendung auf die Durchführung des frühen ersten Termines einzugehen (s. insbes. Hermisson NJW 1983, 2229, 2331 f; Wolf JZ 1983, 312 ;… Leipold ZZP 97, S. 395 ff; Waldner ZZP 98, 451 ff; Deubner NJW 1985, 1140 f). - BGH, 31.01.1989 - 4 StR 304/88
EWG-Kontrollgerät - § 121 Abs. 2 GVG, eine Divergenzvorlage an den BGH ist …
Auch wenn dies - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (VerkMitt. 1988, 54, 55) - zu bejahen wäre (vgl. auch BGHSt 6, 41, 42; 31, 195, 198 m. w. Nachw.), bliebe die Vorlegung an den Bundesgerichtshof unzulässig. - BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92
Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit
- OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97
- BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
- VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
- BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86
Bedrohung einer dritten Person
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92
- BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10
Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Zuhälterei; schwerer Menschenhandel …
- OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
- LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08
Strafrecht
- BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87
