Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.1953 - 2 BvE 1/52   

Kehler Hafen

Binnenhäfen unterfallen nicht Art. 74 Nr. 21 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Kehler Hafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der Bundesregierung zur gemeinsamen Verwaltung des Rheinhafens in Kehl

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 2, 347
  • NJW 1953, 1177
  • DVBl 1953, 644
  • DÖV 1953, 610



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83  

    Atomwaffenstationierung

    Das Bundesverfassungsgericht ist an diese Begrenzung des Streitstoffes gebunden (BVerfGE 2, 347 [367 f.]); § 64 Abs. 2 BVerfGG ist eine zwingende Verfahrensvorschrift (BVerfGE 2, 143 [172]).

    Ersteres wird von diesem Antrag mitumfaßt (vgl. BVerfGE 2, 347 [366 f.]).

    Mit dieser Deutung wird der Verfahrensgegenstand nicht ausgetauscht - dies wäre dem Bundesverfassungsgericht verwehrt (vgl. BVerfGE 2, 347 [367]); es wird lediglich der Sinn des Begehrens klargestellt.

    Art. 24 Abs. 1 und Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG übertragen dem Bundestag Gesetzgebungsbefugnisse im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten und stellen insoweit Rechte des Bundestages im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG dar (vgl. BVerfGE 2, 347 [368, 379]).

    Diese Umschreibung der Arten möglicher Streitgegenstände des Organstreitverfahrens bedeutet, wie das Bundesverfassungsgericht gerade für das Verfahren zwischen einer Fraktion des Bundestages und der Bundesregierung festgestellt hat, im Gegenschluß: "Ob im übrigen das Verhalten der Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstoßen hat, ohne aber die Rechte des Bundestages zu verletzen, kann in diesem Verfahren nicht Gegenstand der Urteilsfindung sein" (BVerfGE 2, 347 [368]).

    Ausschlaggebend in einem Organstreitverfahren des Bundestages gegen die Bundesregierung sind mithin die - durch das Grundgesetz übertragenen - "Rechte und Pflichten des Bundestages" (vgl. auch BVerfGE 2, 347 [366 f.]).

    Das Grundgesetz hat den Bundestag als Gesetzgebungsorgan, nicht aber als umfassendes "Rechtsaufsichtsorgan" über die Bundesregierung eingesetzt; es hat ihn im Verhältnis zur Bundesregierung als - grundsätzlich auf die Person des Bundeskanzlers bezogenes - politisches Kreations-, Überwachungs- und Revokationsorgan bestellt (vgl. Art. 63 Abs. 1, 43 Abs. 1, 67 Abs. 1 GG sowie auch BVerfGE 2, 347 [371 vor 4.]).

    a) Das auch im Organstreitverfahren auf seiten des Antragstellers erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist nicht in jedem Fall schon damit dargetan, daß der Antragsteller die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung der Rechte und Pflichten des Organs, dem er angehört, im einzelnen darlegt (vgl. BVerfGE 2, 347 [365 f.]).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79  

    NPD

    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]).
  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74  

    Haushaltsüberschreitung

    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Organstreit nicht über eine abstrakte Rechtsfrage, sondern über den konkreten Rechtsstreit (BVerfGE 1, 208 [221]; 2, 347 [365]).
mehr
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83  

    Politische Stiftungen

    An diese Begrenzung des Streitstoffes ist das Bundesverfassungsgericht gebunden (BVerfGE 2, 347 [367 f.]; 68, 1 [63]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 9 S 2176/98  

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte -

    Im Fall der konkurrierenden Gesetzgebung verlieren die Länder ihre Abschlußkompetenz, sobald der Bundesrepublik Deutschland den Bereich vertraglich oder gesetzlich regelt (BVerfG, Urt. vom 30.06.1953, BVerfGE 2, 347 (375); v.Münch/Kunig (Hrsg.) Kommentar zum GG, 3. Aufl., 1995, Art. 32 Rdn. 15).
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61  

    Fragestunde

    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 2, 347 [366]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00  
    Er hat näher darzulegen, in welcher Maßnahme oder Unterlassung er den Verfassungsverstoß erblickt (§ 44 Abs. 2 VerfGHG); sein Sachvortrag muss außerdem eine Verletzung oder Gefährdung des ihm verfassungsrechtlich eingeräumten Rechtsstatus als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 2, 347, 366; 70, 324, 350; VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 304).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01  
    Er hat näher darzulegen, in welcher Maßnahme oder Unterlassung er den Verfassungsverstoß erblickt (§ 44 Abs. 2 VerfGHG); sein Sachvortrag muss außerdem eine Verletzung oder Gefährdung des ihm verfassungsrechtlich eingeräumten Rechtsstatus als möglich erscheinen lassen (vgl. VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 304; NWVBl. 2001, 467, 469; ebenso zum bundesrechtlichen Organstreit: BVerfGE 2, 347, 366; 70, 324, 350).
  • StGH Hessen, 26.07.1978 - P.St. 789  
    Nur wenn die Antragsteller die Verletzung ihrer eigenen staatsorganschaftlichen Kompetenzen durch die Antragsgegner behaupten können und die eigene Rechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl BVerfGE 2, 347 (366); 21, 312 (319)), können sie in einer Verfassungsstreitigkeit über die Abgrenzung von Zuständigkeiten mit Staatsorganen streiten.
  • VG Düsseldorf, 19.08.1976 - 8 K 2663/74  
    Soweit die Fischleichen aus dem Wasser des N. Sporthafens geborgen wurden, war die Beklagte nicht gewässerunterhaltungspflichtig, denn der Hafen ist als "Stichhafen" nicht durch das Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 29. Juli 1921 (BGBI. S. 961) vom Reich übernommen worden, BVerfG, Urteil vom 30. Juni 1953 - 2 BvE 1/51 -, BVerfGE 2 S. 347 (376) - und ist deshalb nicht gemäß Art. 89 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen vom 21. Mai 1951 (BGBI. 1 S. 352) Eigentum der Beklagten und Teil der Bundeswasserstraße Rhein.
  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00  
  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01  
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