Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96   

Kenntnis vom Urteil durch "Gerichtskostenabrechnung"

§ 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), "Wohnung", Anforderungen an die Darlegung der Aufgabe der Wohnung, vgl. § 7 Abs. 3 BGB;

§ 234 Abs. 2 ZPO, Kenntnis vom Vorhandensein eines Urteils durch Zugang eines Kostenfestsetzungsbeschlusses;

§§ 237, 238 Abs. 3 ZPO, Zulässigkeit einer Wiedereinsetzungsentscheidung auch durch das Gericht der weiteren Beschwerde, wenn das zuständige Gericht Wiedereinsetzung abgelehnt hat

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer Beschwerde betreffend die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2581
  • FamRZ 1996, 1278



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03  

    Immobilienanlagen - Verjährung der Ansprüche der finanzierenden Bank

    Aufgabewille und Aufgabeakt müssen, wenn auch nicht gerade für den Absender eines zuzustellenden Schriftstücks oder den mit der Zustellung beauftragten Postbediensteten, so doch jedenfalls für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, VersR 1988, 415 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581).

    b) Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Beklagte sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet zwar ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996, aaO m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96  

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Sie zwingen aber nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die erforderlichen Feststellungen selbst treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12  
    a) Aus sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, dass grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und das Rechtsmittelgericht erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 f. [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 237 Rn. 4; BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 7; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 237 Rn. 3).

    b) Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im hier in Frage stehenden Berufungsverfahren käme nur in Betracht, wenn das Landgericht die Verwerfung des Einspruchs unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 [juris]; v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2; BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 5, 7; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3) oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 5 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]; Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2; BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 6; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3).

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