Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96 |
Kenntnis vom Urteil durch "Gerichtskostenabrechnung"
§ 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), "Wohnung", Anforderungen an die Darlegung der Aufgabe der Wohnung, vgl. § 7 Abs. 3 BGB;
§ 234 Abs. 2 ZPO, Kenntnis vom Vorhandensein eines Urteils durch Zugang eines Kostenfestsetzungsbeschlusses;
§§ 237, 238 Abs. 3 ZPO, Zulässigkeit einer Wiedereinsetzungsentscheidung auch durch das Gericht der weiteren Beschwerde, wenn das zuständige Gericht Wiedereinsetzung abgelehnt hat
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer Beschwerde betreffend die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 2581
- FamRZ 1996, 1278
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03
Immobilienanlagen - Verjährung der Ansprüche der finanzierenden Bank
Aufgabewille und Aufgabeakt müssen, wenn auch nicht gerade für den Absender eines zuzustellenden Schriftstücks oder den mit der Zustellung beauftragten Postbediensteten, so doch jedenfalls für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, VersR 1988, 415 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581).b) Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Beklagte sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet zwar ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996, aaO m.w.Nachw.).
- BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
Sie zwingen aber nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die erforderlichen Feststellungen selbst treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66). - OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12 a) Aus sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, dass grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und das Rechtsmittelgericht erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 f. [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris];… Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 237 Rn. 4;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 7;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 237 Rn. 3).
b) Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im hier in Frage stehenden Berufungsverfahren käme nur in Betracht, wenn das Landgericht die Verwerfung des Einspruchs unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 [juris]; v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 5, 7;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3) oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 5 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 6;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3).
- BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08
Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume
Hierauf kann nicht verzichtet werden, weil sonst Möglichkeiten zur Manipulation eröffnet würden (…BGH, Urt. v. 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713; v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564, 565; Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581;… v. 14. September 2004 a.a.O.). - BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
zwar ergeben sie sich nicht in vollem Umfang aus den Feststellungen des Landgerichts, jedoch kann der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten selbst treffen (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295). - BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97
Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …
Die Sache war deshalb an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ). - BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer
Dies vermag der Senat selbst zu entscheiden, da er, soweit die Feststellungen des Landgerichts unvollständig sind, ergänzend auf den Inhalt der Akten zurückgreifen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66). - BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97
Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz …
Die Sache war deshalb an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ). - BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
Der Rechtsfehler der Kammer führt zur Aufhebung der Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da noch weitere Ermittlungen erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295). - BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann in der Sache selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; OLG, Zweibrücken NJWE- FER 1999, 240). - BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige …
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96
- BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren - …
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter …
- BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
- BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00
Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - U (Kart) 7/10
Wirksamkeit der Ersatzzustellung in aufgegebenen Geschäftsräumen
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 362/96
Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer
- BayObLG, 09.12.1997 - 3Z BR 468/97
Unzulässige Abschiebungshaft bei Identitätsverschleierung
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
- BayObLG, 19.12.1997 - 3Z BR 500/97
Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Außervollzugsetzung von Abschiebungshaft
- OLG Köln, 21.03.2001 - 13 W 13/01
- OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 46/12
Sie betreiben juristische Internetseiten?