Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 168/76   

Kerman-Teppich

Eigentumsvorbehalt, Verjährung, § 223 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 216 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 70, 96
  • NJW 1978, 417
  • JR 1978, 192



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03  

    Rechtsanwälte - Reichweite der Belehrungspflicht des Anwalts

    Der Herausgabeanspruch greift erst ein, wenn der Verkäufer gemäß § 455 BGB vom Kaufvertrag zurückgetreten oder die gemäß § 326 BGB gesetzte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist (BGHZ 54, 214, 216 ff; 70, 96, 100 f).
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95  

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Gleichzeitig stellt der Vorbehalt des Verkäufers auch eine Sicherung gegen das Ausbleiben der Kaufpreiszahlung dar (vgl. BGHZ 70, 96, 101 zur analogen Anwendung des § 223 BGB).
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84  

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Außerdem kann es - wie der Senat in dieser Entscheidung (aaO., S. 222) und in den Urteilen vom 24. Januar 1961 (VIII ZR 98/59 = BGHZ 34, 191, 197) und 7. Dezember 1977 (VIII ZR 168/76 = BGHZ 70, 96, 98 = WM 1978, 122, 123) ausgeführt hat - fehlen, wenn die Vertragsparteien ein Recht des Verkäufers zur einstweiligen Rücknahme der Vorbehaltsware vereinbart haben und die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücknahmerechts eingetreten sind.
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