Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94 |
Kinderspiel auf Eisenbahnwaggon
§ 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht, Vorbeugung auch gegenüber Gefährdungen durch unbefugtes und mißbräuchliches Verhalten, Berücksichtigung kindlicher Unerfahrenheit und Unbesonnenheit, Anforderungen an die Deutlichkeit von Piktogrammen, die vor Gefahren warnen;
Verneinung des Verschuldens bei kurzfristiger Rechtsprechungsänderung;
§ 1 HPflG, "Betrieb" auch bei abgestellten Güterwagen
Volltextveröffentlichungen (3)
- uni-sb.de
- Universität des Saarlandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten Leitern; Schutz von Kindern vor Gefahren
Besprechungen u.ä.
- uni-augsburg.de
(Entscheidungsbesprechung)
Verkehrspflichten gegenüber Kindern (Dr. Thomas Möllers; VersR 1996, 153)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.08.1992 - 2 O 275/92
- OLG Hamm, 20.12.1993 - 6 U 237/92
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 2631
- MDR 1995, 579
- FamRZ 1995, 725 (Ls.)
- NZV 1995, 272
- VersR 1995, 672
Wird zitiert von ... (20)
- OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG
Diese Pflicht trifft namentlich auch die Beklagte hinsichtlich der Gefahren, die auf ihren Gleisgrundstücken von elektrischen Oberleitungen ausgehen (BGH VersR 1995, 672, 673).Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
Nach der Rechtsprechung ist die Beklagte nicht verpflichtet, auf Rangier- und Abstellgleisen während der Zeiten, in denen ein Rangierverkehr nicht stattfindet, den elektrischen Strom abzuschalten (…OLG Karlsruhe a.a.O.; im Ergebnis auch - für einen "Abstellbahnhof" - BGH VersR 1995, 672).
Diese Warnung genügte nicht der neueren Rechtsprechung, die von der Beklagten verlangt, daß entweder durch Warnschilder oder durch entsprechende grafische, insbesondere piktografische Darstellungen auf die von der Oberleitung ausgehende Gefahr hingewiesen wird; das hergebrachte Blitz-Symbol ist hiernach jedenfalls bei mit Trittleitern ausgerüsteten Waggons nicht mehr ausreichend (BGH VersR 1995, 672, 673).
Er verneinte aber - im Gegensatz zum Oberlandesgericht - ein Verschulden, weil der Beklagten zugebilligt werden müsse, daß sie sich in ihrer Praxis an der früheren Rechtsprechung orientiert habe; die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht seien erst durch das mit der Revision angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts Hamm verschärft worden (BGH VersR 1995, 672, 674).
Im Ergebnis bewertet der Senat die beiderseitigen Verantwortungsbeiträge gleich, so daß eine Anspruchsminderung in Höhe von 50 % gerechtfertigt ist (vgl. auch BGH VersR 1995, 672, 674).
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Haftungsrecht - Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmer
Dies gilt vor allem in bezug auf Kinder, bei denen aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit sowie ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs in besonderem Maße damit zu rechnen ist, daß sie sich, wenn auch unbefugterweise, einer vom Sicherungspflichtigen geschaffenen Gefahrenquelle nähern (Senatsurteile vom 12. Februar 1963 - VI ZR 64/62 - VersR 1963, 530, 531, vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93 - VersR 1994, 1486, 1487 und vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).Demgemäß sind an die Pflicht zur Gefahrenabwehr um so strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt, und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (Senatsurteile vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - aaO.).
- BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98
Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände
Das gilt etwa für die verheerende Wirkung des heißen Gasstrahls einer Gaspistole auf den menschlichen Körper (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 - VersR 1990, 1289, 1290) oder die Gefahr eines Stromschlags, die schon bei der Annäherung an die Oberleitung der Bahn besteht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).Anerkanntermaßen kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in dem sich eine Gefahr offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, daß Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewußt aussetzen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - aaO).
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Einer abschließenden Klärung, ob den Bediensteten des Beklagten bei diesem ersten Fall ein rechtswidriges Verhalten (§ 831 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder gar ein Verschulden (für das der Beklagte im Rahmen positiver Vertragsverletzung einzustehen hätte, § 278 BGB) zur Last fiele (zu einem Fall erstmaliger Schädigung vgl. Senatsurteil vom 14. März1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 674), bedarf es nach allem nicht. - OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06
Verkehrssicherungspflicht - Hinunterrutschen von Treppengeländern
Auch wenn es sich bei der Klägerin um ein Kind handelt und ein Grundstückseigentümer je nach Lage des Falles auch Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen (so BGH, NJW 1999, 2364; BGH, NJW 1995, 2631), hat die Verkehrssicherungspflicht ihre Grenzen.Die Verkehrssicherungspflicht zum Schutz von Kindern beschränkt sich deshalb in aller Regel auf solche Gefahren, die ihnen verborgen bleiben oder denen sie aus anderen Gründen nicht ausweichen können (so ausdrücklich BGH, NJW 1995, 2631).
- OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09
Lehman-Zertifikate und Bankenhaftung
Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden. - BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - NJW 1986, 1863, 1864), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (…Senatsurteil vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - aaO). - OLG Koblenz, 07.01.2005 - 8 U 1019/04
Sorgfaltsmaßstab bei Hantieren eines 13jährigen Jungen mit brennbaren …
Diese Einschränkung besteht gegenüber Kindern jedoch nicht (BGH NJW 95, 2631).Der Beklagte hätte daher Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu bewahren (BGH NJW 95, 2631).
- OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 118/09
Lehman-Zertifikate und Bankenhaftung
Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden. - OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
Bürgerliches Recht, Produkthaftungsrecht
Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816). - OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines …
- OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 7 U 73/04
Verkehrssicherungspflicht: Anforderungen an den Betreiber einer …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 22 W 81/99
Ersatzpflicht für Stromschlagschäden bei Klettern auf einem Lichtmast
- OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 137/98
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Jahrmarktkarussells
- OLG Hamm, 15.06.1999 - 9 U 31/99
- LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
- BGH, 23.03.2004 - VI ZR 270/03
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verstoßes des Berufungsgerichts …
- OLG Jena, 23.03.2006 - 1 U 1049/05
Versperrung der Eisenbahngleise durch entlaufenes Vieh
- OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
- OLG Hamm, 11.09.2000 - 13 U 83/00
