Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87 |
Kinderspielplatz
§ 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB, Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, § 1664 Abs. 1, § 426 BGB, gestörte Gesamtschuld
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters und gestörte Gesamtschuld
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Verkehrssicherungspflicht auf einem öffentlichen Spielplatz
- Universität des Saarlandes
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichem Kinderspielplatz, Haftung des Trägers bei mitschädigendem Verhalten des gesetzlichen Vertreters des geschädigten Kindes
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 05.11.1986 - 3 O 204/86
- OLG Düsseldorf, 04.06.1987 - 18 U 270/86
- BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 103, 338
- NJW 1988, 2667
- MDR 1988, 766
- FamRZ 1988, 810
- NJW-RR 1988, 1300
- DVBl 1988, 788
- NVwZ 1988, 1069
- VersR 1988, 632
Wird zitiert von ... (68)
- BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03
Familienrecht - Minderung des Anspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es wegen der familienrechtlichen Verbundenheit treuwidrig sein, gegen den familienangehörigen Schädiger den deliktischen Anspruch durchzusetzen (Senatsurteile BGHZ 103, 338, 349 und vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81 - VersR 1983, 134, 136; BGHZ 53, 352, 357; BGH, Urteil vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 110/86 - VersR 1988, 628, 629).Der Streitfall zwingt auch nicht zur Beantwortung der Frage, ob die Mutter des Klägers deshalb nicht deliktisch neben den Beklagten für den Klageanspruch gesamtschuldnerisch haftet, weil bei Verletzung der vom Berufungsgericht zutreffend angenommenen Obhutspflicht außerdem die Haftungsfreistellung nach § 1664 Abs. 1 BGB in Betracht käme (vgl. Senatsurteile BGHZ 73, 190, 194; 103, 338, 345 f. und vom 17. Oktober 1995 - VI ZR 358/94 - VersR 1996, 81 m.w.N.).
Lägen die Voraussetzungen für das Eingreifen dieser Vorschrift vor, fehlte schon die Mithaftung im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB und damit die erforderliche Grundlage für ein Gesamtschuldverhältnis, das "gestört" werden könnte (Senatsurteil BGHZ 103, 338, 346 f. m.w.N.; s.a. Christensen, MDR 1989, 948; Hager, NJW 1989, 1640; Muscheler, JR 1994, 441; Kirchhoff, NZV 2001, 361, 365).
Von dieser Rechtsprechung abzugehen, sieht der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung der hiergegen in der Literatur erhobenen Bedenken (vgl. Sundermann, JZ 1989, 927; Jahnke, NZV 1995, 377, 381; Luckey, VersR 2002, 1213, 1216 f.; s.a. Fuchs, NZV 1998, 7, 11) aus den bereits in dem genannten Senatsurteil (BGHZ 103, 338 ff.) ausgeführten Gründen keinen Anlaß.
- LG Aachen, 10.04.1991 - 4 O 4/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AG Nordhorn, 19.10.2000 - 3 C 1053/00
Unfall auf "Hüpfkissen"
Es ist allgemein anerkannt, dass jeder, der Gefahren schafft, auch die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherheit Dritter zu treffen hat, soweit diese erforderlich sind (BGHZ 103, 338 [340] = NJW 1988, 2667 = LM § 823 [Dc] BGB Nr. 165).Kinder und Eltern müssen uneingeschränkt darauf vertrauen können, dass sich Spielgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und schwere Verletzungen ausgeschlossen bleiben (BGHZ 103, 338 [340] = NJW 1988, 2667 = LM § 823 [Dc] BGB Nr. 165; BGH, NJW 1988, 48 [49] = LM § 823 [Dc] BGB Nr. 160).
Es ist allgemein anerkannt, dass § 278 BGB bei dem Geschädigten im Rahmen einer Haftung nach § 823 I BGB zur Anwendung kommen kann (BGHZ 103, 338 [342] = NJW 1988, 2667 = LM § 823 [Dc] BGB Nr. 165).
Voraussetzung ist allerdings, dass schon im Augenblick des Unfalls ein Schuldverhältnis oder ein dem Schuldverhältnis ähnliches Sonderrechtsverhältnis zu dem Schädiger bestand (BGHZ 103, 338ff. = NJW 1988, 2667 = LM § 823 [Dc] BGB Nr. 165).
- OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10
Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf …
Anschluß an BGHZ 103, 338.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 103, 338 - 349, juris Rn. 20) ist bei Fallgestaltungen, bei denen - wie hier - nicht der Schutz Dritter, sondern die Sorge für das zu beaufsichtigende Kind im Vordergrund stehen (im dortigen Fall: Beaufsichtigung auf dem Spielplatz), § 1664 BGB als Haftungsmaßstab heranzuziehen, da diese Vorschrift andernfalls in unzulässiger Weise eingeschränkt werden würde.
Die Ersatzpflicht des Schädigers für die Verletzung eines Kindes wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 103, 338 - 349) nicht dadurch berührt, dass an der Schädigung die Eltern des Kindes beteiligt gewesen sind, diese aber wegen des milderen Sorgfaltsmaßstabs des § 1664 Abs. 1 BGB dem Kind nicht haften.
Dem Schädiger steht in diesem Fall daher auch ein (fingierter) Ausgleichsanspruch gegen die Eltern nicht zu (BGHZ 103, 338 - 349).
- OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
Haftung der Gemeinde für Sturz eines Kindes von Spielgerät
Nach der grundlegenden (und einen bemerkenswert ähnlichen Fall betreffenden) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.3.1988 (BGH NJW 1988, 2667 ff.), der der Senat sich in jeder Hinsicht anschließt, gilt, dass ein Spielplatz möglichst gefahrlos zu gestalten ist, dass das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit sich an dem Alter der jüngsten Kinder auszurichten hat, die für die Benutzung in Frage kommen, dass die Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte grundsätzlich besonders streng sind und dass Eltern grundsätzlich uneingeschränkt darauf vertrauen dürfen, dass sich die Kinder gefahrlos der Spielgeräte bedienen dürfen.Die Forderung nach einem geeigneten Bodenbelag ist damit als elementare Sicherheitsforderung anzusehen (BGH NJW 1988, 2667).
Eine Zurechnung über § 278 BGB - die zur Anwendung von § 254 BGB führen könnte - scheitert daran, dass zwischen den Parteien kein Schuldverhältnis, hier etwa in Form einer wie auch immer gearteten Sonderverbindung durch die Benutzung des Spielplatzes, besteht (vgl. BGH NJW 1988, 2667, 2668).
Insoweit schließt sich der Senat vollumfänglich der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (grundlegend BGH NJW 1988, 2667 ff.).
- OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 201/98
Aufsichtspflichtverletzung bei sorgfaltswidrigkeit einer kurzfristigen …
Die Anrechnung eines Mitverschuldens über § 831 BGB dürfte kaum in Betracht kommen und § 278 BGB ist im Rahmen des haftungsbegründenden Verschuldens nicht anwendbar (vgl. BGHZ 103, 338, 343).Ist den Eltern im Verhältnis zum Kind der Schaden wegen der Einhaltung der gemäß § 1664 BGB zu fordernden Sorgfalt nicht zuzurechnen, so muß eine Anrechnung im Rahmen der Zurechnungseinheit Eltern-Kind ebenso ausscheiden, wie der fingierte Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eltern und familienfremdem Schädiger (vgl. dazu BGHZ 103, 338, 346f.).
Es handelt sich dabei um einen subjektiven Sorgfaltsmaßstab, der allerdings nicht von vornherein auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist und den zentralen Stellenwert, den die Gesundheit der Kinder für die Eltern hat, berücksichtigen muß (BGHZ 103, 338, 345f.).
Damit scheidet eine Haftung der Beklagten aus, es kommt auch kein fingierter Gesamtschuldnerausgleich unter dem Gesichtspunkt des gestörten Innenverhältnisses in Betracht, da der Beklagten eine Mitbeteiligung wegen der Haftungsbeschränkung gemäß § 1664 BGB nicht zugerechnet werden kann und es damit schon an der Grundlage eines Gesamtschuldverhältnisses fehlt (vgl. BGHZ 103, 338, 345f.).
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Allerdings kann hierfür auch das durch eine unerlaubte Handlung begründete Schuldverhältnis genügt (BGHZ 103, 338).Mit der Revision mag zwar davon ausgegangen werden, daß jedenfalls nach einiger Zeit das "Dauernuckeln" die Schadensentwicklung auf den Weg gebracht hatte (vgl. BGHZ 103, 338, 343).
- OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98
Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten …
Die Zurechnung eines eventuellen Mitverschuldens der Mutter gemäß §§ 254, 278 BGB scheitert daran, daß im Augenblick des Unfalls kein Schuldverhältnis oder ein ähnliches Sonderrechtsverhältnis zur Beklagten bestand, was Voraussetzung für eine Zurechnung wäre (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282).Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).
Der Gesichtspunkt des gestörten Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern, der hier im Hinblick auf ein Mitverschulden der Mutter des Klägers wegen der Haftungsprivilegierung gemäß § 1664 I BGB in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BGH VersR 1988, 632; Senat VersR 1993, 493; Senat r + s 1998, 282), führt ebenfalls nicht zu einer Anspruchskürzung, weil der Mutter des Klägers jedenfalls kein weitergehender Schuldvorwurf zu machen ist als ihrer Schwester, der Beklagten, der nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08
Strafrecht - Verantwortung für Gebäudeeinsturz bei Arbeitsteilung?
Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (st. Rspr.; BGHZ 103, 338, 340;… BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 18).Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (st. Rspr.; BGHZ 103, 338, 340;… BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 18).
- BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Die entsprechende Anwendung des § 278 BGB setzt jedoch voraus, daß der gesetzliche Vertreter in Erfüllung einer schon bestehenden Verbindlichkeit des Geschädigten gehandelt hat, daß vertragliche oder vertragsähnliche Beziehungen also schon vorhanden waren (Senat BGHZ 1, 248, 253; BGHZ 103, 338, 342; 116, 60, 74;… Senatsurteil vom 24. Juni 1965 aaO.; anders bei dem wie ein eigenes Verschulden zu behandelnden Mitverschulden einer juristischen Person: vgl. Senat BGHZ 68, 142).Ein Einstehen des Mündels für das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vormundschaftsrichter die eigene schadenstiftende Handlung noch nicht vorgenommen hat, der Verletzungstatbestand demnach noch nicht verwirklicht ist, ist ausgeschlossen (…Senatsurteil vom 24. Juni 1965 aaO.; BGHZ 103, 338, 344; 116, 60, 74).
- BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00
Sorgfaltspflichten des Konzertveranstalters
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
- OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07
Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne …
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 5 U 76/03
Haftung des Fahrzeugführers beim Unfall mit einem schuldunfähigen Fußgänger; …
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht - Verkehrssicherungspflicht bei einer Wasserrutsche
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
- BGH, 17.10.1995 - VI ZR 358/94
Erstreckung des Haftungsprivilegs auf andere Personen als die Eltern
- OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
Haftungsprivileg bei Aufsichtspflichtverletzung: Mithaftung einer Mutter …
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
- KG, 31.10.1994 - 12 U 4031/93
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Kleinkindes
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung
- OLG Nürnberg, 27.02.2008 - 4 U 863/07
Haftungsprivileg bei Verletzung eines Ehegatten durch den anderen Ehegatten bei …
- BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06
Verkehrssicherungspflicht - Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark
- OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01
Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens …
- OLG Hamm, 29.10.2007 - 6 U 34/07
Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden; Schmerzensgeld für die …
- BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
- OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03
Verkehrssicherungspflicht - Träger der Straßenbaulast: Baustellensicherung!
- LG Stuttgart, 02.12.2008 - 15 O 228/08
Baum mit Baumschutzmatte auf Spielplatz zulässig
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Haftungsrecht - Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmer
- BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95
Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen …
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09
Verkehrssicherungspflicht - Nachrüstungspflicht bei Verschärfung der DIN-Normen
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …
- OLG Saarbrücken, 09.08.2005 - 4 U 401/02
Verjährung von Amtshaftungsansprüchen: Unterbrechung der …
- BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
- BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89
Sahnesiphon - Irreführung/sonst
- OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2917/00
Sonstiges Zivilrecht
- OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04
Tierhalterhaftung: Hund als Nutztier; Anforderungen an den Entlastungsbeweis
- OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 4 U 210/08
Tierhalterhaftung: Anspruch wegen des Reitunfalls einer Zwölfjährigen unter …
- BGH, 19.04.1991 - V ZR 349/89
Nichtbeachtung von DIN-Normen bei Aushebung und Sicherung einer Baugrube
- OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98
Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte
- OLG Koblenz, 20.10.2005 - 5 U 216/05
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei einem karussellartigen Kinderspielgerät
- OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in …
- OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei …
- OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Schadensersatzansprüche wegen eines Konstruktionsfehlers des Sicherheitsventils …
- OLG Hamm, 14.11.1994 - 6 U 101/94
Haftungsabwägung - Leasing
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 5/97
Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Spielzeugpistolen; Höhe …
- OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im …
- KG, 06.04.2001 - 9 U 2200/99
Tierhalterhaftung - Haftungsbeschränkung unter Ehegatten
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 705/01
Begrenzung der Musiklautstärke als Mangel einer gepachteten Gaststätte; Umfang …
- OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 13 U 54/00
Speditionsgeschäft: Berufung auf Haftungsbefreiung infolge abgeschlossener …
- BGH, 02.11.1989 - III ZR 133/88
Unfall eines Bundeswehrsoldaten bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr
- OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92
- OLG Jena, 10.05.2007 - 1 U 339/04
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Unfall in einer …
- OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99
Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers
- OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 31/00
Haftung eines Gerüstbauers für Bauhandwerkerunfall: Durchbrechen eines …
- LG Frankenthal, 14.09.2004 - 4 O 11/02
- OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 55/08
Bauleistungsversicherung - Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
- OLG Karlsruhe, 22.08.1996 - 19 U 282/95
Verkehrssicherungspflicht: Zu großer Abstand zwischen Geländer und Treppenstufen
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00
Gefährliche Freibäder
- OLG Brandenburg, 22.02.2006 - 13 U 107/05
Verkehrssicherungspflichtverletzung einer Gemeinde: Zugänglichkeit der …
- LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09
Kleinkind - Sturz auf Rutsche in Kaufhauskinderabteilung
- OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 16 U 2/00
- LG Ravensburg, 30.09.1998 - 1 S 193/98
Kleinkind verbrennt sich an Spielplatz-Rutsche
- BGH, 06.09.2004 - VI ZR 60/03
- LG Mönchengladbach, 23.05.2008 - 3 O 498/07
