Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91 |
Kindertee I
Dauernuckeln, § 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Instruktionsfehler, 'Folgenwarnung'
Volltextveröffentlichungen (5)
- Jurakopf
Dauernuckeln/Milupa-Fall
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Warnhinweis bei gesundheitsgefährdenden Produktgefahren
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Herstellers von gesüßtem Kindertee für durch Dauernuckeln entstandene Kariesschäden ("Milupa")
Besprechungen u.ä.
- tekom.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gestaltung von Warn- und Sicherheitshinweisen // Instruktionshaftung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung (RA Hans-Joachim Hess)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Milupa-Urteil
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 13.11.1990 - 11 U 44/90
- OLG Frankfurt, 11.12.1990 - 11 U 44/90
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 116, 60
- NJW 1992, 560
- ZIP 1992, 38
- MDR 1992, 130
- VersR 1992, 96
- BB 1992, 93
- WM 1992, 105
- WM 1992, 3
- DB 1992, 316
Wird zitiert von ... (65)
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
Der erkennende Senat hat es in seinem ersten Urteil zu den Kinderteefällen vom 12. November 1991 ( VI ZR 7/91 BGHZ 116, 60, 70) dahingestellt sein lassen, ob die Beklagte ihre Warnpflichten mit diesen Hinweisen gegenüber denjenigen Verwendern erfüllt hat, die seit diesem Zeitpunkt erstmals den Tee für ihre Kleinkinder zubereiteten, wozu auch die Eltern des damaligen Klägers gehörten.Die Hinweise entsprechen den Voraussetzungen, die der Senat in BGHZ 116, 60, 68 für Warnhinweise dieser Art aufgestellt hat.
Das Wachstum derartiger Bakterien wird besonders gefördert, wenn die Teezubereitung häufig und über längere Zeit gegeben wird." Damit wird der bei der Gefahr erheblicher Gesundheits- und Körperschäden in Warnhinweisen darzulegende Funktionszusammenhang (BGHZ 116, 60, 68) besonders deutlich hervorgehoben.
Insoweit bleibt der Warnhinweis der Beklagten, wie der Senat bereits in BGHZ 116, 60, 70 ausgeführt hat, an Deutlichkeit hinter dem Warnhinweis zurück, den das Bundesgesundheitsamt für Arzneitees vorgeschrieben hat.
Der Senat wollte mit seiner Forderung, den Funktionszusammenhang klarzustellen, nur erreichen, daß für den Benutzer erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich ist (vgl. auch Damm JZ 1992, 637, 638).
Diese Unterrichtung der Eltern unterscheidet sich entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ganz wesentlich von dem Sachverhalt, wie er der Entscheidung BGHZ 116, 60 zugrundelag.
Die spätere Herausnahme der Warnungen aus den Zubereitungshinweisen brachte dann für den an das Produkt gewöhnten Verbraucher keine so signifikanten Veränderungen, daß die Zweitbeklagte davon ausgehen konnte, daß Dauerkunden, die wußten, wie der Tee zubereitet wird, die unterhalb der Zubereitungshinweise abgedruckten deutlicheren Hinweise zur Kenntnis nahmen (BGHZ 116, 60, 70).
Insbesondere kann, wie schon in BGHZ 116, 60, 71 offen bleiben, ob sie verpflichtet war, die gängigen inländischen medizinischen Fachzeitschriften daraufhin durchsehen zu lassen, ob in den Veröffentlichungen Hinweise auf gesundheitliche Gefahren bei Verwendung ihrer Produkte enthalten waren.
Da jedenfalls feststeht, daß die Erstbeklagte ihr Produkt mit Instruktionsfehlern in den Verkehr gegeben hat, ist, wovon auch das Berufungsgericht mit Recht ausgeht, aufgrund der im Produkthaftungsprozeß geltenden Beweislastumkehr anzunehmen, daß dieser Instruktionsmangel auf dem Verschulden der Erstbeklagten beruht, wenn sie nicht den Beweis führt, daß sie kein Verschulden trifft (BGHZ 116, 60, 72).
Rechtlich einwandfrei geht das Berufungsgericht zwar davon aus, daß ein Mitverschulden der Eltern des Klägers nur berücksichtigt werden kann, soweit es sich auf eine Phase bezieht, in welcher der Verletzungstatbestand bereits verwirklicht ist (Senatsurteil BGHZ 116, 60, 74).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Zuckerkranker Richter auch in zweiter Instanz mit Klage gescheitert // Keine …
Darlegungs- und beweispflichtig für diesen Ursachenzusammenhang ist der Kläger als der Geschädigte (vgl. nur BGHZ 116, 60, 76;… v. Westfalen, Produkthaftungshandbuch, 2. Auflage, § 30 Rdn. 95).Warnpflichten bestehen nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstrecken sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 280; 116, 60, 65; BGH, NJW 1999, 2815 m.w.N.).
Eine derartige Situation war in den sog. "Kindertee-Entscheidungen" (BGHZ 116, 60 ff.; BGH, NJW 1994, 932 ff.; NJW 1995, 1286 ff.) gegeben.
Diese für Laien nicht erkennbare Wirkungsweise gerade des modernen Saugers im Zusammenhang mit "Dauernuckeln" war der maßgebliche Gesichtspunkt zur Begründung einer Warn- und Hinweispflicht der Hersteller der genannten Produkte (vgl. etwa BGHZ 116, 60, 67; BGH, NJW 1994, 932, 933).
Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als erforderlich erachtet, gerade die Art der drohenden Gefahr deutlich herauszustellen, den Funktionszusammenhang - warum ist das Produkt gefährlich - klarzumachen (BGHZ 116, 60, 68; BGH, NJW 1994, 932, 933).
Der Einwand des Klägers, ein Übermaßkonsum könne dem Verbraucher nur entgegengehalten werden, wenn der Hersteller die Grenzen maßvollen Konsums deutlich mache (in diese Richtung BGHZ 116, 60, 66 f.), dringt demgegenüber nicht durch.
Insoweit liegt der Fall anders als in dem Kindertee-Fall (BGHZ 116, 60, 66 f.), wo gerade auf die Eignung des Tees zum - besonders schädlichen - Konsum am Abend vor dem Schlafengehen hingewiesen wurde.
- BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Deliktsrecht - Haftung der Fahrzeughersteller für die Fehlauslösung von Airbags
Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 …und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vermeiden oder sind konstruktive Gefahrvermeidungsmaßnahmen dem Hersteller nicht zumutbar und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (vgl. Senatsurteile BGHZ 105, 346, 351 ; 106, 273, 283 ; 116, 60, 65, 67 ; vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 ; vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372, 373;vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1483 und vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 64, 46, 49 ;… Foerste, aaO, § 24 Rn. 171 ff., 225;… MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 636, 638;… Kullmann/Pfister, aaO, Kza 1520, S. 38 ff.;… Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.780, 4.1114;… Staudinger/Oechsler, aaO, § 3 ProdHaftG, Rn. 46 ff.;… Taschner/Frietsch, aaO, Einführung Rn. 61, 73, 74;… Meyer, aaO, 1992, S. 5 ff.;… Hörl, aaO, S. 134 ff.;… Fürer, Die zivilrechtliche Haftung für Raucherschäden, 2005, S. 121 f.).
Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 …und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).
Die Beweislast für den Entwicklungsfehler trägt sowohl im Rahmen der deliktischen Haftung wegen Verletzung der Instruktionspflicht bei Inverkehrgabe des Produkts als auch im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes der Hersteller (…vgl. zum ProdHaftG dessen § 1 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Satz 2 sowie Staudinger/Oechsler, aaO, § 1 ProdHaftG Rn. 170; vgl. zur deliktischen Haftung: Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 f. ; 116, 60, 72 f. ; vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117; vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 67, 359, 362 ;… Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 44;… MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 662).
Doch kann, wenn nicht konkrete Umstände des Falles für das Gegenteil sprechen, eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass ein deutlicher und plausibler Hinweis auf das bestehende Risiko von dem Adressaten der Warnung beachtet worden wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 60, 73 ; vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319, 322; vom 2. März 1999 - VI ZR 175/98 - VersR 1999, 888, 889 ; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 63, 64 f.) .
- BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, daß er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich trotz einwandfreier Herstellung aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372, 373).Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; Senatsurteile vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 und vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - NJW 1994, 3349, 3350).
Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - NJW 1986, 1863, 1864), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (…Senatsurteil vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - aaO).
Steht nämlich wie im Streitfall fest, daß die von einem Produkt ausgehende Gefahr objektiv eine Information der Verwender erfordert hätte und daß der Hersteller die Sache ohne eine solche Instruktion in den Verkehr gegeben hat, so obliegt es dem Produzenten, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, daß die Gefahr für ihn nicht erkennbar war (BGHZ 116, 60, 72 f.; Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1288).
- OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
Bürgerliches Recht, Produkthaftungsrecht
Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, dass er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 f.).Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).
Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).
Die Notwendigkeit einer bestimmten Instruktion hat der Kläger darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 80, 186, 198; 116, 60, 73).
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
Produzentenhaftung: Pflicht des Vertriebshändlers des Herstellers zur Instruktion …
Jedenfalls dann, wenn erhebliche Körper- oder Gesundheitsschäden durch die Anwendung des Produkts entstehen können, muss der Verwender aus den Warnhinweisen auch erkennen können, warum dieses Produkt gefährlich werden kann (BGH NJW 1992, 560 ff = BGHZ 116, 61 ff.).Als Verletzte hat sie die Kausalität des unterlassenen Hinweises für den Schaden zu beweisen, also den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unterlassen des Warnhinweises und der Benutzung der weichen Kontaktlinsen (hierzu unter 4.1) sowie zwischen dieser und dem bei ihr eingetretenen Schaden am rechten Auge (hierzu unter 4.2; vgl. BGH NJW 1992, 560, 562 f.).
Die aus der Lebenserfahrung hergeleitete tatsächliche Vermutung, wonach eine hinreichend deutliche Gefahrenwarnung auch beachtet worden wäre, besteht dann nicht, wenn konkrete Umstände des Sachverhaltes für das Gegenteil sprechen (vgl. BGH NJW 1992, 560, 562; 1989, 1542 ff.;… 1999, 2815, NJW-RR 1989, 219 sowie Kullmann, Produkthaftungsrecht, a. a. O., S. 66 und Palandt-Sprau, a. a. O., § 823 Rdnr. 183).
Hierbei hat es der BGH abgelehnt, die im Arzthaftungsprozess anerkannten Beweiserleichterungen für den Kausalitätsbeweis beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers auf Fälle der Produzentenhaftung auszudehnen (BGH NJW 1992, 560, 563).
- OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer …
Auch dann, wenn ein Produkt bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Benutzung, mit der nach der allgemeinen Lebenserfahrung gerechnet werden muß, gefährlich werden kann und diese Gefahr für den Benutzer nicht ohne weiteres zu erkennen ist, muß der Hersteller auch davor warnen (vgl. BGHZ 116, 60, 65/66).Bei dieser Sachlage spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Informationsmangel auf einem Verschulden der Beklagten beruht (vgl. BGHZ 80, 186, 197 ff; 116, 60, 72).
Unter diesen Umständen spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Kläger einen solchen Warnhinweis auch beachtet hätte, wenn er in der Betriebsanleitung der Beklagten enthalten gewesen wäre (vgl. BGHZ 116, 60, 73).
- BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …
Das Berufungsgericht stützt sich insoweit mit Recht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1991 in dem ersten von ihm entschiedenen Kindertee-Fall (BGHZ 116, 60, 68).Auch ohne solche zusätzlichen verharmlosenden Angaben, welche etwa aufkommenden Bedenken gegen eine derartige Verwendung entgegenwirken konnten, und trotz der ausgesprochenen Warnung mußte die Beklagte auf das spezifische Risiko des Baby-bottle-Syndroms in seiner ganzen Tragweite hinweisen und davor warnen, weil die mit dem "Dauernuckeln" verbundene erhebliche Gefahr, die in dem Umspülen der Rückseite der Oberkieferschneidezähne und dem gleichzeitigen Abspülen des Speichelschutzes besteht, im allgemeinen unbekannt ist (vgl. BGHZ 116, 60, 66).
Diese Warnpflicht traf entgegen der Annahme der Revision nicht nur die Hersteller der Flaschen und der Schnuller, die den Getränkestrahl auf die besonders gefährdeten Zahnstellen lenken, sondern auch alle Kindertee-Hersteller, weil ihr Produkt in erster Linie für den Verbrauch in diesen Flaschen, die früher sogar als "kleine Teeflasche" bezeichnet wurde (vgl. BGHZ 116, 60, 63), bestimmt ist.
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Geht es dabei wie hier um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 116, 60, 75 m.w.N.); entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann im Rahmen der Zulässigkeit nicht darüber hinaus eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit gefordert werden. - BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Die entsprechende Anwendung des § 278 BGB setzt jedoch voraus, daß der gesetzliche Vertreter in Erfüllung einer schon bestehenden Verbindlichkeit des Geschädigten gehandelt hat, daß vertragliche oder vertragsähnliche Beziehungen also schon vorhanden waren (Senat BGHZ 1, 248, 253; BGHZ 103, 338, 342; 116, 60, 74;… Senatsurteil vom 24. Juni 1965 aaO.; anders bei dem wie ein eigenes Verschulden zu behandelnden Mitverschulden einer juristischen Person: vgl. Senat BGHZ 68, 142).Ein Einstehen des Mündels für das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vormundschaftsrichter die eigene schadenstiftende Handlung noch nicht vorgenommen hat, der Verletzungstatbestand demnach noch nicht verwirklicht ist, ist ausgeschlossen (…Senatsurteil vom 24. Juni 1965 aaO.; BGHZ 103, 338, 344; 116, 60, 74).
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Aktienrecht - Anrechnung von Steuervorteilen im Schadensersatzprozess
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Verfahrensrecht - Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
- BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09
Verfahrensrecht - Beweis des Ursachenzusammenhangs bei Arzneimitteleinnahme
- OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 22 U 212/91
- OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines …
- BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 22 U 157/08
Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Kirschkern im Gebäck - Kein Schadensersatz vom Bäcker
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
- BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93
Produkthaftung: Eigentumsverletzung
- BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden …
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Bauvertrag - Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen!
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
- OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98
- OLG Oldenburg, 24.05.1996 - 6 U 31/96
Warnhinweis, Instruktionsfehler
- OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 111/04
Schadenersatzpflicht bei ungenügender Beachtung von Währungs-Swap-Geschäften
- BGH, 22.05.2003 - IX ZR 159/01
Notarrecht - Unrichtige Auskunft über Reichweite einer Vollmacht
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 338/08
Gesellschaftsrecht - Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08
Schadensrecht - Steuernachteile aus zuerkanntem Schadensersatzanspruch
- OLG Koblenz, 07.11.2005 - 12 U 1240/04
Bürgerliches Recht, Straßenverkehrsrecht, Zivilprozessrecht
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 22 U 157 08
- OLG Düsseldorf, 16.03.2007 - 17 U 11/06
Zur Produkthaftung wegen verendeter Hunde aufgrund der in einem Düngemittel …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts
- OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher …
- OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
Haftung des Herstellers von Feuerzeuggasnachfüllflaschen - Gesundheitsschäden …
- OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Anwaltshaftung wegen Beratungsfehlern bei der Abwicklung einer fehlerhaften …
- OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
Zum Beweismaß für die Kausalität eines Unfalls für dauerhafte psychische …
- OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01
Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im …
- OLG Düsseldorf, 21.11.2005 - 1 U 41/05
Einwilligung in eine Fahrzeugbeschädigung in Verbindung mit der Verabredung eines …
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
Wohnungseigentum - Ansprüche nach dem ProdHaftG
- BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers
- OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02
Produkthaftung - Warnhinweis auf dem Lieferschein genügt!
- KG, 31.10.2006 - 21 U 12/06
Besitzaufgabe an einer versehentlich liegen gelassenen Sache; gemeinsamer …
- OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 206/06
Schadensersatz- und Schmerzensgeldhöhe nach einem Verkehrsunfall bei erheblicher …
- OLG Hamm, 01.09.1999 - 3 U 11/99
Warnpflicht bei Medizinprodukten
- OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines später vom Markt …
- LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10
Mietrecht - Schmerzensgeld für Asbestbelastung einer Atelierwohnung
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97
Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche …
- OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/09
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 48/92
- OLG München, 18.09.1995 - 17 U 4848/94
Hinweis- und Warnpflicht des Herstellers eines PCP- und lindanhaltigen …
- LG Essen, 12.05.2005 - 16 O 265/01
- OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, …
- OLG Saarbrücken, 08.06.2010 - 4 U 468/09
Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich der …
- OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 52/92
- OLG Köln, 08.01.1993 - 6 U 64/92
Umweltengagement; Werbung; Irreführungspotentials; Gefühlsbetont
- OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
- AG Aachen, 05.08.2005 - 84 C 477/03
- LG Hagen, 26.01.2006 - 6 O 368/02
- LG Köln, 17.05.2006 - 23 O 523/05
- OLG Schleswig, 05.11.1998 - 11 U 199/96
- OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
- LG Göttingen, 02.03.2011 - 2 O 218/09
