Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98   

Kindertee IV

Dauernuckeln, § 823 BGB, Kausalität der Instruktionspflichtverletzung

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht des Herstellers und des Vertreibers von Schnullerflaschen auf drohende Zahnschäden durch Dauernuckeln kariogener Getränke

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 2273
  • MDR 1999, 611
  • FamRZ 1999, 843
  • DB 1999, 891
  • VersR 1999, 888
  • WM 1999, 1172



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08  

    Deliktsrecht - Haftung der Fahrzeughersteller für die Fehlauslösung von Airbags

    Doch kann, wenn nicht konkrete Umstände des Falles für das Gegenteil sprechen, eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass ein deutlicher und plausibler Hinweis auf das bestehende Risiko von dem Adressaten der Warnung beachtet worden wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 60, 73 ; vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319, 322; vom 2. März 1999 - VI ZR 175/98 - VersR 1999, 888, 889 ; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 63, 64 f.) .
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00  

    Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums

    Es kann zwar eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass dann, wenn auf bestehende Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGH, NJW 1999, 2273, 2274).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 1 W 11/00  

    Keine Entschädigung für Kettenraucher

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  • OLG Jena, 10.04.2008 - 1 U 665/06  

    Keine Produzentenhaftung für ordnungsgemäß auslösendes Airbagsystem

    Es fehlt jedoch an hinreichenden Umständen, die dafür sprechen, dass der Kläger dies getan hätte (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 02.03.1999, VI ZR 175/98, NJW 1999, 2273 ff).
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