Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95   

Kindesmißhandlung

§§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 3194
  • NStZ 1995, 589
  • MDR 1995, 1155
  • JR 1996, 470
  • StV 1996, 31
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02  

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Denn angesichts des von K. am 12. März 2001 in Gegenwart der Angeklagten E. vorgenommenen kräftigen Schlages mit der flachen Hand gegen den Kopf des noch keine vier Wochen alten Kindes, der daraufhin seitlich anschwoll (UA 7, 8), liegt nahe, daß die Angeklagte E. nicht erst nach dem am 15. März 2001 verabreichten Faustschlag mit weiteren Mißhandlungen i.S.d. § 225 Abs. 3 StGB rechnete, sondern schon zuvor auch mit solchen Körperverletzungen, denen nach Art, Ausmaß und Schwere die spezifische Gefahr der Folge einer geistigen Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB anhaftet (vgl. BGHSt 31, 96, 98 f.; 41, 113, 118; BGHR StGB § 226 Todesfolge 11).
  • BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06  

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

    Das von der Revisionsbegründung der Angeklagten B. ins Feld geführte Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juli 1995 ( NJW 1995, 3194 f.) steht der Entscheidung nicht entgegen.
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