Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94   

Kindesmißhandlung I

§ 223b StGB aF (§ 225 StGB nF), § 226, 52, § 13 StGB;

§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 13 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 223b StGB a.F.; § 225 StGB; § 226 StGB a.F.; § 13 StGB; § 52 StGB
    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; Körperverletzung mit Todesfolge; Konkurrenzen; "Quälen" durch Unterlassen; Anforderungen an den Vorsatz bei einer Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 41, 113
  • NJW 1995, 2045
  • NStZ 1996, 35
  • MDR 1995, 940
  • JR 1996, 335
  • StV 1995, 460
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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 03.07.2003 - 4 StR 190/03  

    Beweiswürdigung bei der Misshandlung einer Schutzbefohlenen durch deren Eltern

    Quälen bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen, wobei dieses Tatbestandsmerkmal typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht wird und gerade die ständige Wiederholung für sich den besonderen Unrechtsgehalt dieser Form der Körperverletzung auszeichnet (vgl. BGHSt 41, 113, 115).

    Spätestens von dem Zeitpunkt an, von dem Eltern erstmals Kenntnis von der Misshandlung durch den jeweils anderen Elternteil haben, müssen sie umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen, um weiter drohende Übergriffe von dem Kind abzuwenden (vgl. BGHSt 41, 113, 117; BGH NStZ 1984, 164).

    Quälen bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen, wobei dieses Tatbestandsmerkmal typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht wird und gerade die ständige Wiederholung für sich den besonderen Unrechtsgehalt dieser Form der Körperverletzung auszeichnet (vgl. BGHSt 41, 113, 115).

    Spätestens von dem Zeitpunkt an, von dem sie erstmals Kenntnis von der Mißhandlung durch den jeweils anderen Elternteil hatten, hätten sie umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um weiter drohende Übergriffe von dem Kind abzuwenden (vgl. BGHSt 41, 113, 117; BGH NStZ 1984, 164; Senatsbeschluß vom 21. November 2002 - 4 StR 444/02).

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98  

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    d) Im übrigen war schon die bisherige Rechtsprechung widersprüchlich: Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertreten hat, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG), hat er Tateinheit angenommen beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 noch offengelassen, so jetzt aber BGER StGB § 225 Konkurrenzen 2), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.; dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.), und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99  

    Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB

    Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird ( BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115).

    a) Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird ( BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115 ; BGH NJW 1999, 69, 70).

mehr
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07  

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

    Dieses Tatbestandsmerkmal wird typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht; oft macht erst die ständige Wiederholung den besonderen Unrechtsgehalt aus ( BGHSt 41, 113, 115; BGHR StGB § 225 Misshandlung 1).

    Dieses Tatbestandsmerkmal wird typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht; oft macht erst die ständige Wiederholung den besonderen Unrechtsgehalt aus ( BGHSt 41, 113, 115; BGHR StGB § 225 Misshandlung 1; Hardtung in MünchKomm-StGB 2003 § 225 Rdn. 14).

  • BGH, 06.12.1995 - 2 StR 465/95  
    Quälen im Sinne von § 223 b StGB bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden (BGH LM Nr. 3 zu § 223 b StGB ; BGH, Urt. v. 12. Juni 1979 - 5 StR 178/79; BGH NStZ 1991, 234; BGH, Urt. v. 30. März 1995 - 4 StR 768/95 = BGHR StGB § 223 b Handlungen 1 zum Abdruck in BGHSt 41, 113 ff vorgesehen).

    Die Tatbestandsmodalität kann auch durch Unterlassen verwirklicht werden (BGH NStZ 1991, 234 m.w.N.; BGH, Urt. v. 30. März 1995 - 4 StR 768/94, insoweit nicht in BGHR StGB § 223 b Handlungen 1 abgedruckt).

  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 444/02  

    Dortmunder Fall der Kindesmißhandlung durch die Eltern rechtskräftig

    Angesichts der besonderen Gefahren, denen das Kind durch den aktiv mißhandelnden Elternteil ausgesetzt war, ist die Annahme einer solchen Handlungspflicht aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch BGHSt 41, 113, 117; BGH NStZ 1984, 164).
  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02  

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Denn angesichts des von K. am 12. März 2001 in Gegenwart der Angeklagten E. vorgenommenen kräftigen Schlages mit der flachen Hand gegen den Kopf des noch keine vier Wochen alten Kindes, der daraufhin seitlich anschwoll (UA 7, 8), liegt nahe, daß die Angeklagte E. nicht erst nach dem am 15. März 2001 verabreichten Faustschlag mit weiteren Mißhandlungen i.S.d. § 225 Abs. 3 StGB rechnete, sondern schon zuvor auch mit solchen Körperverletzungen, denen nach Art, Ausmaß und Schwere die spezifische Gefahr der Folge einer geistigen Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB anhaftet (vgl. BGHSt 31, 96, 98 f.; 41, 113, 118; BGHR StGB § 226 Todesfolge 11).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96  

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08  

    Mord (Grausamkeit; Verdeckung einer Straftat; niedrige Beweggründe; Motivbündel);

    Auch der vom Landgericht nicht erörterte Tatbestand des § 225 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 StGB wird vom neuen Tatrichter zu prüfen sein; der Tatbestand könnte ggf. in Tateinheit mit § 227 StGB stehen (vgl. BGHSt 41, 113).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06  

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Es fehlt in den genannten Fällen schon an der hierfür erforderlichen Feststellung länger dauernder Schmerzen oder Leiden (vgl. BGHSt 41, 113, 115; NStZ-RR 1996, 197), die über die typischen Auswirkungen der festgestellten Körperverletzungen durch Schläge hinausgingen.
  • BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05  

    Konkurrenzen (Klammerwirkung); Tateinheit; Tatmehrheit.

  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95  

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

  • BGH, 01.04.2004 - 3 StR 92/04  

    Raub mit Todesfolge; Körperverletzung mit Todesfolge; Tateinheit; Konkurrenzen.

  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08  

    Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98  
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98  
  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 299/04  

    Misshandlung von Schutzbefohlenen, Quälen; rohes Behandeln; Körperverletzung

  • AG Düsseldorf, 26.10.2009 - 101 Ls 90 Js 5539/07  
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