Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83 |
Kläranlage II
Art. 14 GG, enteignender Eingriff, Enteignungsgleicher Eingriff, § 906 BGB, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung;
Entschädigung für beeinträchtigte Nutzungsmöglichkeit
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kläranlage - Entschädigung für Geruchsbelästigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine Kläranlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 91, 20
- NJW 1984, 1876
- NVwZ 1984, 603
Wird zitiert von ... (44)
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84
Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die rechtliche Grundlage diese Anspruchs im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz (Senatsurteil BGHZ 91, 20, 28) oder in den über § 19 Abs. 5 FStrG und Art. 40 BayStrWG anwendbaren Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung zu finden ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 64, 361, 365 und dazu Anm. Kreft LM FStrG Nr. 20 a;… Kodal/Krämer Straßenrecht 4. Aufl. Kap. 34 Rn. 22.52).Das Berufungsgericht führt aus, daß das Grundstück der Klägerin Bauimmissionen ausgesetzt war, die nach Intensität und Dauer den Duldungsrahmen des § 906 BGB (vgl. BGHZ 54, 384, 391 f; 91, 20, 21 f) überschritten.
Abwehransprüche privatrechtlicher (§ 1004 Abs. 1 BGB ) oder öffentlich-rechtlicher (Folgenbeseitigung) Art waren der Klägerin versagt, weil das zu einer nicht vertretbaren Stillegung eines gemeinwichtigen Verkehrsprojektes geführt hätte (Senatsurteile BGHZ 48, 98, 104; 91, 20, 23, jew. m.w.Nachw.).
Im übrigen wäre der Klägerin auch das Kostenrisiko einer solchen Klage nicht zuzumuten gewesen (vgl. BGHZ 91, 20, 24).
Das Berufungsgericht hat den Ausgleich für die Beeinträchtigung der Klägerin in der Nutzung ihres Hauses (vgl. BGHZ 91, 20, 28 f.) rechtsbedenkenfrei auf 10.000,-- DM bemessen.
- AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06 Überschreiten aber - bei monatlicher Betrachtung und Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs - mindestens 2 Erderschütterungen die im Einzelfall maßgebliche Schadenswirksamkeitsgrenze oder tritt eine Erderschütterung ein, die den zweifachen Wert der Schadenswirksamkeitsgrenze überschreitet, so ist die Beeinträchtigung so erheblich, dass sie nicht mehr entschädigungslos zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis der Beachtung von Häufigkeit und Ausmaß der Beeinträchtigung auch BGH NJW 1984, 1876, 1878).
Überschreiten aber - bei monatlicher Betrachtung und Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs - mindestens 2 Erderschütterungen die im Einzelfall maßgebliche Schadenswirksamkeitsgrenze oder tritt eine Erderschütterung ein, die den zweifachen Wert der Schadenswirksamkeitsgrenze überschreitet, so ist die Beeinträchtigung so erheblich, dass sie nicht mehr entschädigungslos zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis der Beachtung von Häufigkeit und Ausmaß der Beeinträchtigung auch BGH NJW 1984, 1876, 1878).
Der Kläger kann aber nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als er in der Benutzung seines Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt worden ist (BGH NJW-RR 88, 129; BGHZ 62, 361, 372; 91, 20, 31/32).
Für den Fall des selbstgenutzten Wohneigentums ist die Beeinträchtigung von Nutzungsmöglichkeiten entschädigungsfähig (BGHZ 91, 20 = BGH NJW 1984, 1876 ff.;… Palandt-Bassenge, BGB 66. Aufl. 2007, § 906 Rn 27).
Die Nutzungseinbuße konnte nach § 287 ZPO durch Schätzung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1984, 1876, 1878).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Anders als bei der Enteignung hebt der Bundesgerichtshof bei Wertminderungen, die als Folge von Lärmimmissionen die Merkmale eines - nicht mehr in Art. 14 Abs. 3 GG, sondern im allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74 und 75 Einleitung zum Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (EinlALR) verankerten - enteignenden Eingriffs erfüllen (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 1984 - III ZR 11/83 - BGHZ 91, 20, 26 ff. und vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 - BGHZ 102, 350, 357), auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Lärmeinwirkungen die durch das Verfassungsrecht gezogene Zumutbarkeitsgrenze übersteigen.
- BGH, 11.03.2004 - III ZR 274/03
Amtshaftung - Haftung für den Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens
Ansprüche aus enteignendem Eingriff kommen in Betracht, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muß, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 91, 20, 21 f., 26 f.; 112, 392, 399; 129, 124, 125 f.; 140, 285, 298;… s. ferner Staudinger/Wurm aaO, § 839 Rn. 450, 478).Entschädigungsansprüche solcher Art hat der Senat etwa wegen Immissionen von hoher Hand zugebilligt, soweit diese unter privaten Nachbarn nach § 906 BGB nicht ohne Ausgleich hinzunehmen wären (Verkehrs- oder Fluglärmimmissionen: BGHZ 59, 378, 379; 64, 220, 222; 97, 114, 116; 97, 361, 362 f.; 122, 76 f.; 129, 124, 125 f.; s. auch BGHZ 140, 285, 298; Geruchsimmissionen: BGHZ 91, 20, 21 f.; Staubimmissionen: BGHZ 48, 98, 101 f.; Anlocken von Vögeln durch eine Mülldeponie: Senatsurteil vom 13. Dezember 1979 - III ZR 95/78 - NJW 1980, 770).
Insofern ist der Anspruch aus enteignendem Eingriff das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 91, 20, 27; Senatsbeschluß vom 30. Januar 1986 - III ZR 34/85 - NJW 1986, 2423, 2424).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04
Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …
Anders als bei der Enteignung hebt der Bundesgerichtshof bei Wertminderungen, die als Folge von Lärmimmissionen die Merkmale eines - nicht mehr in Art. 14 Abs. 3 GG, sondern im allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74 und 75 Einleitung zum Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (EinlALR) verankerten - enteignenden Eingriffs erfüllen (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 1984 - BGH III ZR 11/83 - BGHZ 91, 20 und vom 10. Dezember 1987 - BGH III ZR 220/86 - BGHZ 102, 350 ), auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Lärmeinwirkungen die durch das Verfassungsrecht gezogene Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. - BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
a) Ungeachtet kritischer Äußerungen im Schrifttum (vgl. etwa Lege NJW 1990, 864; Maurer DVBl 1991, 781; Osterloh DVBl 1991, 906; Heinz/Schmitt NVwZ 1992, 513) erfordern es die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG und der verfassungsrechtliche Grundsatz der Lastengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG ), die Rechtsfigur des enteignenden Eingriffs, die eine Ausprägung des allgemeinen Aufopferungsgedankens darstellt (so bereits Senatsurteil BGHZ 91, 20, 27 f), im Rahmen ihres hergebrachten Anwendungsbereichs zur Erfassung der entschädigungswürdigen Fälle auch weiterhin einzusetzen (…vgl. auch Senatsurteile vom 23. Oktober 1986 - III ZR 112/85 - BGHR GG vor Art. 1/enteignender Eingriff - Verkehrslärm 1 - 3;… vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - a.a.O. Verkehrslärm 4 - 6).Wie der Senat bereits in BGHZ 91, 20, 27 ausgesprochen hat, gilt für diesen Anspruch, der nicht die Enteignung im engeren Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG betrifft, der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Entschädigung nicht.
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
In BGHZ 91, 20 (28) = NJW 1984, 1876 hat der III. Senat im Ergebnis hieran festgehalten und dem Eigentümer eines von ihm selbst genutzten Wohnhauses für Geruchsimmissionen durch eine gemeindliche Kläranlage eine Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs zugesprochen.Diese - aus der Rechtsprechung zum Eingriff in Immaterialgüterrechte verallgemeinernd abgeleitete - These hat der III. Zivilsenat inzwischen als zu weitgehend aufgegeben (BGHZ 91, 20 (29) = NJW 1984, 1876 im Anschluß an BGHZ 75, 366 (372 f.) = NJW 1980, 775).
d) Wie zur Abrundung noch angeführt sei, hat der III. Zivilsenat in seinem Immissionsurteil BGHZ 91, 20 (31) = NJW 1984, 1876 (vgl. auch oben unter IV 4 a) keinen Rechtsfehler darin gesehen, daß das BerGer. die Höhe der Entschädigung (wegen enteignenden Eingriffs) für die.
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner
Die Parallele beider Ansprüche zeigt sich darin, daß die Anspruchsvoraussetzungen des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Anspruch übertragen werden (BGHZ 91, 20, 27;… Krohn, in: Roth/Lemke/Krohn, Der bürgerlich-rechtliche Aufopferungsanspruch als Problem der Systemgerechtigkeit im Schadensersatzrecht, 2001, S. 57), daß mit anderen Worten die zivilrechtliche Norm schlicht analog im öffentlichen Recht angewandt wird (…Erman/A. Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 906 Rdn. 50;… Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 84; Hagen, WM 1984, 677, 682).So wird im allgemeinen der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Entschädigung zuerkannt, wenn Immissionen von hoher Hand, deren Zuführung nicht untersagt werden kann, sich als ein unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muß (BGHZ 91, 20, 21 f.; 122, 76).
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84
Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch …
Die Unterhaltung der Kläranlage als einer Einrichtung der Daseinsvorsorge ist der schlichthoheitlichen Verwaltung zuzurechnen (Senatsurteile BGHZ 91, 20, 21 und vom 19. Februar 1976 - III ZR 13/74 = NJW 1976, 1204, 1205) und stellt haftungsrechtlich die Ausübung eines öffentlichen Amtes dar.Die Vorschrift des § 906 BGB konkretisiert auch im öffentlichen Nachbarrecht den Maßstab dessen, was ein Grundstückseigentümer oder -besitzer bei Immissionen von hoher Hand entschädigungs- und schadensersatzlos hinnehmen muß (vgl. für Geruchsimmissionen Senatsurteile BGHZ 91, 20, 21 f und vom 19. Februar 1976 - III ZR 13/74 = NJW 1976, 1204, 1205).
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Abwehranspruch, der die Einstellung eines Betriebs oder einer Anlage zur Folge hätte, ausgeschlossen sein, wenn die störenden Einwirkungen der Erfüllung von Aufgaben dienen, die im Allgemeininteresse liegen und von öffentlich-rechtlichen Trägern oder, wie hier, von unmittelbar dem öffentlichen Interesse verpflichteten gemeinwichtigen Einrichtungen ausgehen (BGHZ 29, 314, 317 [Autobahn];… Senat, Urt. v. 21. September 1960, V ZR 89/59, JZ 1961, 498 f [Omnibushaltestelle]; BGHZ 48, 98, 104 [Autobahn]; BGHZ 60, 119, 122 [Hochspannungsleitung];… Urt. v. 13. Dezember 1979, III ZR 95/78, NJW 1980, 770 [Mülldeponie]; BGHZ 91, 20, 23 [Kläranlage];… zustimmend Soergel/J.F. Baur, BGB, 12. Aufl., § 903 Rdn. 121;… Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 906 Rdn. 41;… RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 69;… Staudinger/Gursky, BGB, 1999, § 1004 Rdn. 185;… Bender/Dohle, Nachbarschutz im zivilen Verwaltungsrecht, 1972, Rdn. 124;… Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, Rdn. 223). - BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08
Immobilien - Ausgleichsanspruch gegen Bergbauberechtigten bei Erschütterungen
- LG Münster, 06.02.1986 - 11 O 444/82
Schadensersatz: hier Vegetationsschäden, eines Zementwerkes wegen zu hohem …
- BGH, 18.11.1994 - V ZR 98/93
Rechtsstellung des von einer Immission Betroffenen; Verjährung des …
- BGH, 19.01.2006 - III ZR 121/05
Amtshaftung - Zur Haftung der Gemeinde bei übergelaufenem Regenrückhaltebecken
- OLG Jena, 27.01.2010 - Bl U 203/09
zur Enteignungsentschädigung von Grundstücken mit sog. "bergfreien" Bodenschätzen
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Normenkontrollantrag in Sachen "Gentechnikgesetz" erfolglos
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86
Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
- BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten …
- OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
Verkehrsanlage geht Gewinnung von Bodenschätzen vor
- BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86
- OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97
Entschädigung eines Landwirts
- LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
- OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 18 U 135/93
Entschädigung des Eigentümers für zeitweilige Gebrauchsstörung eines Grundstücks; …
- BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96
Haftung für Vertiefungsschäden
- BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86
Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten …
- VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 8 K 07.1019
Abwehr von Emissionen aus dem öffentlichen Kanal
- VG Regensburg, 16.11.2009 - RO 8 K 09.1966
Anspruch auf Abwehr von bei Starkregenereignissen zulaufendem Oberflächenwasser
- OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
Architekten & Ingenieure - Gesamtschuldnerschaft mit Bauhandwerker?
- OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
Schadenersatzanspruch eines Vermieters von medizinischen Hilfsmitteln für ein …
- BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87
Beeinträchtigung gewerblicher Nutzung von Nachbargrundstück
- BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89
Beeinträchtigung in der Jagdausübung
- LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Mietminderung infolge Lärmbelästigung …
- VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082
- OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses
- BGH, 23.05.1985 - III ZR 39/84
Enteignung eines Fährbetriebes durch Inbetriebnahme einer Flußbrücke
- BGH, 14.05.1987 - III ZR 159/86
Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden
- OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08
Immobilien - Entschädigung für Beeinträchtigungen durch eine Großbaustelle
- BGH, 05.07.1984 - III ZR 94/83
Verbürgung der Gegenseitigkeit der Amtshaftung im Verhältnis zu Italien
- OLG Düsseldorf, 03.05.2004 - 9 U 153/03
Überschwemmung eines Grundstücks durch unbefugt benutzten Abwasserkanal
- BGH, 08.12.1988 - III ZR 193/87
Umfang des Manöverschadensersatzes bei Beschädigung einer Langlaufloipe von …
- OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 66/96
Anderweitige Ersatzmöglichkeit aufgrund Inanspruchnahme eines zwischenzeitlich in …
- LG Stuttgart, 04.11.2008 - 15 O 12/08
Amtshaftung im Falle der Beschädigung eines Fahrzeugs bei der Durchführung der …
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