Rechtsprechung
| BVerfG, 20.07.1954 - 1 PbvU 1/54 |
Klagebefugnis politischer Parteien
Organstreit - Verfassungsbeschwerde, Art. 21, Art. 38 GG, § 90 BVerfGG, 'Jedermann'
Volltextveröffentlichungen (3)
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Klagebefugnis politischer Parteien
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Klagebefugnis politischer Parteien
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Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch politische Parteien
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 4, 27
- NJW 1955, 17
Wird zitiert von ... (69)
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Eine Verpflichtung des Staates zur finanziellen Unterstützung der Parteien kann nicht daraus hergeleitet werden, daß die Parteien, wenn sie an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 5, 85 [134]; 6, 367 [372, 375]) und auch als Staatsorgane oder Verfassungsorgane, nämlich als Kreationsorgane im Sinne Georg Jellineks, bezeichnet worden sind (BVerfGE 1, 208 [225]; 12, 276 [280]).bb) Die politischen Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes vornehmlich durch ihre Beteiligung an den Wahlen mit, die ohne die Parteien nicht durchgeführt werden könnten (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 12, 276 [280]; 13, 54 [81]; 14, 121 [132]).
Das Gericht hat mehrfach betont, daß die politischen Parteien vornehmlich Wahlvorbereitungsorganisationen sind (BVerfGE 8, 51 [63]; 12, 276 [280]) und daß sie an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]).
Hieran anknüpfend hat das Gericht in ständiger Rechtsprechung die politischen Parteien auf den Weg des Organstreits verwiesen, wenn sie im Bereich der Wahlen tätig werden und in diesem Bereich ihren besonderen verfassungsrechtlichen Status gegenüber Verfassungsorganen verteidigen (BVerfGE 4, 27 [30]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9 f.]).
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
Die Parteien sind unmittelbar als solche in den Wahlakt hineingezogen; im Hinblick auf das Wahlvorschlagsrecht sowie auf den Erfolgswert der Stimmen, der über ihre Kandidaten der Partei als solcher zugute kommt, kann man daher von einem "Wahlrecht der Parteien" (BVerfGE 4, 27 [30]) sprechen, und es muß den Parteien, die untereinander in Konkurrenz treten, die Gleichheit der Chancen durch die Gestaltung des Wahlrechts gewahrt bleiben.Sie sind befugt, die Verletzung der Rechte im Verfassungsstreit geltend zu machen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben (BVerfGE 4, 27 [30f.]).
Zum Schutz gerade auch dieser Rechte ist aber die Verfassungsbeschwerde bestimmt, worauf das Bundesverfassungsgericht in dem Plenarbeschluß vom 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 27 [30]) hingewiesen hat.
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und …
In jenem Urteil hatte er noch die Auffassung vertreten, politische Parteien seien zur Geltendmachung ihres Rechts auf chancengleiche Zulassung zu einer Landtagswahl nicht auf den Weg einer Organklage verwiesen, sondern könnten eine Verfassungsbeschwerde erheben, die auf Art. 3 Abs. 1 GG gestützt werden könne (vgl. BVerfGE 3, 383 ; insoweit überholt durch die Plenarentscheidung BVerfGE 4, 27 ).Der fehlenden Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, dem Bürger bei Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern subjektiven Rechtsschutz gegen eine Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze zu geben, entspricht es, daß Parteien bereits seit langem (vgl. BVerfGE 4, 27 ) eine Verletzung ihres Rechts auf chancengleiche Teilnahme an Wahlen im Land nur im Wege eines Organstreits geltend machen können, den sie vor dem Landesverfassungsgericht zu führen haben (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4, 3. Variante GG).
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
Grundrechte, die den Parteien unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen, sind nicht Bestandteil der durch Art. 21 GG geschützten Rechtsstellung und können deshalb nicht im Organstreitverfahren verfolgt werden (vgl. hierzu BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 82, 322 ; 84, 290 ; 85, 264 ).Ob eine Partei ihrer Rechenschaftspflicht genügt hat oder ob die hieran zu stellenden Anforderungen ohne ausreichende (einfach-) gesetzliche Grundlage im Einzelfall überspannt wurden, betrifft unmittelbar auch die Anwendung des Art. 21 Abs. 1 GG, eine Verfassungsbestimmung, die die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes ausdrücklich anerkennt und in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhebt (BVerfGE 1, 208 ; 2, 1 ; 4, 27 ; 5, 85 ; 11, 266 ; 41, 399 ).
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Als solche ist sie im Organstreit parteifähig, wenn und soweit sie um Rechte kämpft, die sich aus ihrem besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status ergeben (BVerfGE 4, 27 [31]; 60, 53 [61]; ständige Rechtsprechung).Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres - in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen - verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 44, 125 [137]; 60, 53 [61 f.]).
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Die Entscheidung, auf welche Art und Weise eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt werden soll, ist Sache des gesetzgeberischen Ermessens (vgl. BVerfGE 10, 89 [102, 104]); die Verfassungswirklichkeit kennt eine Fülle von Organisationsformen: von den Gebietskörperschaften mit ihren Behörden über die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis zu nicht rechtsfähigen Verwaltungseinheiten verschiedener Art, Sondervermögen, beliehenen Unternehmern usw. Vom Menschen und Bürger als dem ursprünglichen Inhaber der Grundrechte her gesehen, handelt es sich jeweils nur um eine besondere Erscheinungsform der einheitlichen Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 4, 27 [30]; 6, 445 [448]).Dagegen kann die Verfassungsbeschwerde, die "der spezifische Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat" ist (vgl. BVerfGE 4, 27 [30]; 6, 45 [49]) nicht angewendet werden, um die rechtmäßig geschaffene Zuständigkeitsordnung im Verhältnis der Hoheitsträger untereinander zu schützen oder für die Einhaltung der gesetzmäßigen Formen bei einer Änderung zu sorgen.
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
Nur dann, wenn sie durch Maßnahmen anderer Verfassungsorgane des Bundes in ihrem verfassungsrechtlichen Status nach Art. 21 GG betroffen sind, steht für die Verfolgung nur der Weg des Organstreits gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG zur Verfügung (vgl. BVerfGE 1, 208 [223 ff.]; - 4, 27 [30 f.]; - 20, 119 [128 ff.]; - 73, 40 [65]; - 84, 290 [298]; - 85, 264 [284]). - BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
Als die notwendigen politischen Handlungseinheiten der heutigen Demokratie und integrierende Bestandteile des demokratischen Verfassungsaufbaues üben sie Funktionen eines Verfassungsorgans aus, wenn sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (BVerfGE 4, 27 (30)).Aus dieser verfassungsrechtlichen Stellung hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts die Folgerung gezogen, daß die organschaftliche Qualität der politischen Parteien die Form ihrer Teilnahme am verfassungsgerichtlichen Verfahren bestimmen muß, wenn sie in diesem Bereich tätig werden und um Rechte kämpfen, die sich aus dieser besonderen Funktion im Verfassungsleben ergeben (BVerfGE 4, 27 (30 f.)).
Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
- VerfGH Thüringen, 30.01.2003 - VerfGH 14/00
Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde, hilfsweise Organstreitigkeit
Für das Verhältnis des Bundesverfassungsbeschwerde- zum Bundesorganstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 und 4 a GG gilt, daß politische Parteien ,,als durch das Grundgesetz mit eigenen Rechten ausgestattete andere Beteiligte" i.S.d. Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung ihres in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan nur im Organstreitverfahren, nicht aber mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen können (vgl. BVerfGE 4, 27, [30/31]; 6, 367, [372]; 7, 99, [103]; 13, 54, [81/82]; 14, 121, [129]; 43, 142, [148/149]; 66, 107, [114]; 79, 379, [383/384]).Dagegen ist die Verfassungsbeschwerde kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen; hierfür ist das Organstreitverfahren die von der Verfassung vorgesehene, angemessene Verfahrensart (vgl. BVerfGE 4, 27, [30/31]; 42, 142, [148]).
Daher ist nicht die Verfassungsbeschwerde, sondern das Organstreitverfahren der adäquate Rechtsbehelf (vgl. BVerfGE 1, 208, [226]; 4, 27, [31]).
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08
Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
- BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 479/92
Verfassungsrechtliche Einschätzung der Arzthaftung bei fehlgeschlagener …
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Volksentscheid "Das bessere …
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
NRW-Kommunalwahl am 30. August ohne Stichwahlen // NRW-Verfassungsgerichtshof …
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 307/94
Plenarvorlagen
- BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvH 3/83
Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I / Bund der Deutschen
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 05.01.1998 - 1 BvR 307/94
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 307/94
'Kind als Schaden' - Art. 20 Abs. 2 GG, Rechtsfortbildung, Art. 1, 2 GG;§ 16 …
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 58/02
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
- BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
- AGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - AGH 47/02
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Sächsische Volkspartei unterliegt im Organstreit um Beeinträchtigung ihrer …
- BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Unzulässigkeit der "Friedenswahl" (stillen Wahl)
- AGH Bayern, 12.02.2003 - BayAGH I - 16/02
- AGH Bayern, 12.03.2003 - BayAGH I - 26/02
- BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04
Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens gegen das Bundesland Hamburg und …
- BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57
Mandatsverlust
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
- BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1130/93
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Mitgliedschaftsrechten in …
- BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
Parteifreie Wählergruppen
- BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
Beitritt im Organstreitverfahren
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvF 2/65
Deutsche Friedensunion
- VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96
Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für …
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der gleichen Wahl
- VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80
- BVerfG, 25.10.1990 - 2 BvR 1388/90
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
- BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
Verfassungsbeschwerde gegen wahlvorbereitende Entscheidungen
- VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
- VerfGH Saarland, 18.11.2011 - Lv 1/11
- VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 123 A/01
- VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
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