Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82 |
Klageerwiderung 1 Tag vor dem Termin
§§ 275 Abs. 1 Satz 1, 296 Abs. 1 ZPO, früher erster Termin als vollwertiger Termin, Versäumung der Klageerwiderungsfrist, Präklusion, "absoluter Verzögerungsbegriff", Ausnahme 'Durchlauftermin'
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Früher erster Termin als vollwertiger Termin, rechtliches Gehör und Präklusion; früher erster Termin als "Durchlauftermin"
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im frühen ersten Termin
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen ersten Termin oder schriftlichem Vorverfahren
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 86, 31
- NJW 1983, 575
- ZIP 1983, 366
- MDR 1983, 393
- BauR 1983, 183
Wird zitiert von ... (40)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126,139 im Anschluß an BGHZ 86, 31,39).Ein verfassungsrechtliches Verdikt sollte nach dem klaren Wortlaut der Entscheidung im Anschluß an die Rechtspr. des BGH (BGHZ 86, 31,39 [hier: IV (413) 180 a]) nur über die Fälle verhängt werden, in denen die Anwendung der Präklusionsvorschriften rechtsmißbräuchlich ist (BVerfGE 69, 126 ,139).
Dieses Ergebnis ist jedoch dann nicht untragbar und daher auch nicht unverhältnismäßig, wenn die Feststellung des mutmaßlichen Geschehensablaufs bei korrektem Alternativ-Verhalten mit Unsicherheiten belastet ist oder zumindest Schwierigkeiten aufwirft; auf die mit hypothetischen Erwägungen verbundenen Unsicherheiten weist auch der BGH (BGHZ 86, 31,37 [hier: IV (413) 180 a]) hin.
In diesen Fällen ist die Präklusion rechtsmißbräuchlich, denn sie dient erkennbar nicht dem mit ihr verfolgten Zweck (diesem Ergebnis neigt offenbar auch der BGH zu, BGHZ 86, 31,39).
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen …
Dabei geht er grundsätzlich davon aus, daß der frühe erste Termin ein vollwertiger Termin zur mündlichen Verhandlung sei, der nicht allein das weitere Verfahren vorbereiten, sondern in geeigneten Fällen bereits zum streitigen Urteil führen solle (BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575), wobei für die Feststellung der Verzögerung des Rechtsstreits auf den absoluten Verzögerungsbegriff abzustellen sei (BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).Etwas anderes habe lediglich dann zu gelten, wenn der frühe erste Termin eindeutig erkennbar nur als sogenannter Durchlauftermin abgehalten werden solle (BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).
Derartige hypothetische Erwägungen seien abzulehnen, da sie die Funktion der Verspätungsvorschriften herabmindern würden und eine sichere Prognose vielfach gar nicht möglich sei (BGHZ 86, 31).
Wenn das Gericht eine zur Streitentscheidung geeignete Verfahrensvorbereitung für den frühen ersten Termin erkennbar nicht getroffen hat, so liegt in der Zurückweisung von Vorbringen der Mißbrauch einer Präklusionsvorschrift (vgl. BGHZ 86, 31), der gleichzeitig eine Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör darstellt.
- BGH, 09.06.2005 - VII ZR 43/04
Verfahrensrecht - Zurückweisung von Vorbringen im frühen ersten Termin
Eine Zurückweisung unentschuldigten verspäteten Vorbringens ist auch im frühen ersten Termin möglich (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1982 - VII ZR 71/82, BGHZ 86, 31).Das Vorbringen darf im frühen ersten Termin jedoch dann nicht zurückgewiesen werden, wenn nach der Sach- und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin von vornherein ausscheidet (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 107/86, BGHZ 98, 368), etwa weil es sich erkennbar um einen Durchlauftermin handelt (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1982 - VII ZR 71/82, aaO.) oder es sich um einen offensichtlich schwierigen Prozeß handelt (BGH…, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 107/86, aaO.).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 (139) im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]). - VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines …
Zwar ist eine Präklusion bei Versäumung gerichtlicher Fristen vor dem ersten Termin nicht generell ausgeschlossen (vgl. BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).Denn wenn die Klärung durch gerichtliche Maßnahmen im Rahmen der Förderungspflicht noch rechtzeitig hätte veranlaßt werden können, ist die Anwendung der Verspätungsvorschriften nach gefestigter BGH-Rechtsprechung unzulässig (siehe BGHZ 75, 138 = NJW 1979, 1988; BGHZ 76, 133 = NJW 1980, 945; BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).
- BGH, 14.07.1983 - VII ZR 328/82
Pflicht zur Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung in Anwaltsprozeß
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.09.1986 - X ZR 2/86
Pflicht zur Ladung von Zeugen vor Eingang der Klageerwiderung; Berücksichtigung …
Der frühe erste Termin darf vom Gericht daher nicht als sogenannter Durchlauftermin geplant und durchgeführt werden, in dem eine abschließende mündliche Verhandlung mit Erörterung und Beweisaufnahme begrenzten Umfangs von vornherein nicht möglich ist, weil entweder die Zeitspanne zwischen Fristablauf und Termin für eine zur Streitentscheidung geeignete Verfahrensvorbereitung mit Anordnungen nach § 273 Abs. 2 ZPO zu kurz bemessen ist ( BGHZ 86, 31, 39 ) oder weil wegen der Vielzahl angesetzter Sachen keine angemessene Zeit für eine streitige Verhandlung zur Verfügung steht ( BVerfGE 69, 126, 140 ).Wenn das Gericht die Möglichkeiten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs bei verspätetem Vorbringen nicht wahrnimmt, ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften mißbräuchlich und unzulässig (… BVerfGE aaO.; BGHZ 86, 31, 39 ).
- BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89
Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer …
Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (vgl. BVerfGE 69, 126 [139] im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]). - OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
Architekten & Ingenieure - Haftung wegen Planungs- und Überwachungsfehlern
Dieser erst nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist (26.08.2002) gestellte Beweisantrag ist verspätet, denn im Falle seiner Zulassung würde das Verfahren - wegen der entweder erforderlichen Vorlegungsvernehmung gem. § 426 ZPO oder des nach § 425 ZPO zu erlassenden Beweisbeschlusses - länger dauern, während der Rechtsstreit bei Zurückweisung entscheidungsreif ist (vgl. BGHZ 86, 31). - BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81
Verfassungsrechtliche Grenzen der Prozeßbeschleunigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97
Verfahrensrecht - Versäumung der Klagebegründungsfrist des VerkPBG
- OLG Celle, 12.04.2000 - 2 U 183/99
Gewerberaummiete: Haftung des Vermieters für Wasserrohrbruch infolge anfänglicher …
- LAG Köln, 27.09.2006 - 7 Sa 514/06
Kündigungsschutzklage; Bestreiten; verspätetes Vorbringen; allgemeine …
- OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
Verfahrensrecht - Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags
- BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
- BGH, 11.11.1993 - VII ZR 54/93
Ausschluß von Verteidigungsvorbringen bei unangemessen kurzer …
- OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
Bauvertrag - Grünlich verfärbte Dachziegel berechtigen nicht zur Neueindeckung!
- OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95
Fälligkeit der Vergütung; Stundenlohnarbeiten
- OLG Naumburg, 15.06.1999 - 11 U 1560/97
Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Vorschusszahlung; …
- OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet
- OLG Bremen, 09.02.2009 - 3 U 24/08
Verfahrensrecht - Wann liegt eine Überbeschleunigung vor?
- KG, 07.06.2010 - 12 U 161/09
Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit für eine Verletzung; …
- BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 298/87
Begriff der Verzögerung bei verspätetem Beweisantritt
- OLG Dresden, 10.05.1995 - 8 U 188/94
Haftung für Verbindlichkeiten aus einem in der DDR 1989 mit dem damaligen VEB …
- OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 72/00
Zurückweisen verspäteten Vorbringens - Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag …
- BVerfG, 10.02.1993 - 2 BvR 2218/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
- VGH Hessen, 09.06.1995 - 13 UZ 1015/95
Verletzung rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Beweisantrages nach VwGO § …
- OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung der Verspätungsvorschriften; Höhe des …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2005 - 23 U 9/05
Schiedswesen - Vereinbarung Internationaler Schiedsklauseln
- SG Osnabrück, 21.10.2009 - S 16 AL 213/08
- OLG München, 10.06.1988 - 23 U 2164/88
- OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91
Vernehmung von erstinstanzlich nicht rechtzeitig benannten Zeugen im …
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - A 13 S 3435/94
Asylrechtsstreit: Zurückweisung von Vorbringen - Verletzung des Rechts auf …
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1999 - 8 S 2886/98
Zurückweisung verspäteten Vorbringens wegen Verzögerung des Rechtsstreits
- VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und des …
- SG Osnabrück, 22.10.2009 - S 16 AL 213/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung wegen Verspätung - absoluter …
- OLG Hamburg, 12.06.1992 - 11 U 37/92
- AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
Zurückweisung eines verspätet benannten Zeugen; Beweiswert eines Lieferscheins
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist …
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