Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86 |
Klageerwiderung nach Ablauf der verlängerten Frist
§§ 275 Abs. 1 Satz 1, 296 Abs. 1 ZPO, früher erster Termin als vollwertiger Termin, Versäumung der Klageerwiderungsfrist, Präklusion, Kriterien für einen 'Durchlauftermin' als Ausnahme
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verspätetes Vorbringen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtinco.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 98, 368
- NJW 1987, 500
- MDR 1987, 225
- BB 1987, 438
- NJW-RR 1987, 251
- VersR 1987, 310
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Arztrecht - Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation
Entsprechende Fragen sind, wie dies im Arzthaftungsprozeß ganz allgemein zu fordern ist, grundsätzlich nicht ohne sachverständige Beratung zu entscheiden (vgl. Senatsurteil, BGHZ 98, 368, 373). - BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Dieser Grundsatz verdient im Arzthaftungsprozeß nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zugunsten des geschädigten Patienten um so mehr Beachtung, als der Patient im allgemeinen die medizinischen Vorgänge und Zusammenhänge nur unvollkommen zu überblicken vermag und deshalb in gewissem Umfange darauf angewiesen ist, daß der Sachverhalt durch Einholung eines Sachverständigengutachtens aufbereitet wird (vgl. etwa, wenn auch in anderem Zusammenhang, Senatsurteile vom 19. Mai 1981 - VI ZR 220/79 - VersR 1981, 752 und vom 21. Oktober 1986 VI ZR 107/78 - VersR 1987, 310, 311 f.). - BGH, 09.06.2005 - VII ZR 43/04
Verfahrensrecht - Zurückweisung von Vorbringen im frühen ersten Termin
Das Vorbringen darf im frühen ersten Termin jedoch dann nicht zurückgewiesen werden, wenn nach der Sach- und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin von vornherein ausscheidet (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 107/86, BGHZ 98, 368), etwa weil es sich erkennbar um einen Durchlauftermin handelt (BGH…, Urteil vom 2. Dezember 1982 - VII ZR 71/82, aaO.) oder es sich um einen offensichtlich schwierigen Prozeß handelt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 107/86, aaO.).
- OLG Köln, 23.03.2005 - 5 U 144/04
Arzt muss bei vorzeitigem Behandlungsbeginn selbst zahlen
Die Gründe, die bei Arzthaftungsfällen zu erleichterter Darlegung führen, beruhen auf der hohen Bedeutung der körperlichen Unversehrtheit und der Schwierigkeit, sich in komplexe medizinische Fragen einzuarbeiten bei gleichzeitiger hoher Überlegenheit der Behandlungsseite (BGHZ 98, 368). - OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 1 U 4/01
Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten im …
An die Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten sind im Arzthaftungsprozeß nur maßvolle Anforderungen zu stellen, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zur Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen (…s. BGH NJW 1981, S. 630, 631;… VersR 1981, S. 752; NJW 1987, S. 500;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999, Rdn. 580 f. m.w.Nw.;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. 2001, S. 243 f. m.w.Nw.). - OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung der …
Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten des klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zu Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen (vgl. BGH NJW 1981, 630, 631; BGH NJW 1987, 500; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1608;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 2). - OLG Hamm, 10.08.2001 - 3 W 18/01
Prozeßkostenhilfe im Arzthaftungsrecht
Dabei sind im Arzthaftungsverfahren an die Substantiierungspflichten des Patienten nur maßvolle Anforderungen zu stellen, weil ihm als Laien regelmäßig die Kenntnis des Behandlungsgeschehens und das nötige Fachwissen zur Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffs fehlen (BGHZ 98, 368 = NJW 1987, 500). - OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01
Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsrechtsverfahren
Es genügt, wenn er den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht sowie die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (vgl. BGHZ 98, 368; NJW 1981, 630, 631; VersR 1981, 752;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 580; Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - 5 U 212/00). - BGH, 27.06.1991 - IX ZR 222/90
Bindung des Gerichts an gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bei Bestimmung der …
Dasselbe gilt für die weitere Frage, ob die Nichtzulassung des Vorbringens auch deshalb unzulässig war, weil eine Streiterledigung in dem Termin vom 29. Juni 1989 wegen der erkennbaren Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens von vornherein ausschied (vgl. BGHZ 98, 368 ). - OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 107/98
Zahnarzt, Prothetik, Substantiierung, Kausalität, Nachbehandlung, …
In Arzthaftungsprozessen dürfen zwar an die Substantiierungspflichten des Kl. nur maßvolle und verständig geringe Anforderungen gestellt (BGH, VersR 1981, 752; BGHZ 98, 368 = NJW 1987, 500; OLG Koblenz, VersR 1987, 164;… Steffen/Dressler, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum ArzthaftungsR, 7. Aufl., Rdnrn. 580, 581) und Lücken im Vortrag betr. - VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines …
- OLG Oldenburg, 06.04.1994 - 5 W 42/94
Substantiierung, Schlüssigkeit, Prozeßkostenhilfe, Erfolgsaussicht, Operation, …
- OLG Köln, 13.06.2001 - 5 U 212/00
- OLG Oldenburg, 28.06.1994 - 5 U 48/94
Schlüssigkeit, Substantiierung, Behandlungsfehler, Schwangerschaft, Geburt, …
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