Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59   

Kleinbus

§§ 985, 986 BGB, unmittelbarer Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer;

§ 647 BGB, kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an bestellerfremden Sachen (auch nicht bei "Reparaturermächtigung" durch den Eigentümer, § 185 BGB);

zur Bedeutung des § 366 Abs. 3 HGB;

§§ 994 ff BGB, Verwendungsansprüche nach Wegfall des Besitzrechts für die Zeit davor

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen Herausgabeansprüchen; Entstehung eines Unternehmerpfandrechts an dem Besteller nicht gehörenden Sachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    ZurückbehaltungsR d. Autoreparaturwerkstatt gg. Eigentümer

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 34, 122
  • NJW 1961, 499
  • WM 1961, 147
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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01  

    Verwendungsersatz - Auch bei vorheriger Einwilligung möglich!

    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall die §§ 994 ff. BGB unter Berufung auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGHZ 34, 122, 127 ff.; vgl. auch BGHZ 131, 220, 222; zuletzt BGH, Urteil v. 27. Juli 2001 - V ZR 104/00, zur Veröffentlichung in BGHZ 148, 322 bestimmt) für anwendbar gehalten.

    Sie sind damit Verwendungen i.S. der §§ 994 ff. BGB (vgl. BGHZ 34, 122, 127/128).

    c) Ausgeschlossen ist die Anwendung der §§ 994 ff. BGB nur dann, wenn zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer der Sache zu keinem Zeitpunkt eine Vindikationslage bestanden hat (BGHZ 34, 122, 129).

    War hingegen der Besitzer zum Zeitpunkt der Vornahme der Verwendungen zum Besitz berechtigt, ist aber später eine Vindikationslage eingetreten, steht es dem unrechtmäßigen Fremdbesitzer frei, gemäß §§ 994 ff. BGB Ersatz der von ihm getätigten Verwendungen vom Eigentümer zu verlangen; unerheblich ist, wann die Verwendungen erfolgt sind, ob also der Besitzer die Verwendungen bereits zu einem Zeitpunkt vorgenommen hat, als er noch rechtmäßig besessen hat oder ob dies erst nach Eintritt der Vindikationslage geschehen ist (BGHZ 34, 122, 131/132).

    Anderenfalls wäre er in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als ein im Zeitpunkt der Verwendungsvornahme nicht berechtigter Besitzer (BGHZ 34, 122, 132).

    Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil und soweit der unrechtmäßige Besitzer einen - hier aufgrund der Insolvenz des Leasingnehmers allerdings kaum realisierbaren - Anspruch aus dem Werkvertrag mit dem Besteller auf Bezahlung der Reparaturkosten hat; der vertragliche Anspruch gegen den Besteller steht in diesem Falle neben dem gegen den Eigentümer gerichteten, der sich aus §§ 994 ff. BGB ergibt (BGHZ 34, 122, 129 u. 131).

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86  

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche

    Mit Recht hat jedoch das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 34, 122, 125 und 153 ff; Urt. v. 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76 = WM 77, 710 unter II 1, insoweit in BGHZ 68, 323 nicht abgedruckt) den gutgläubigen Erwerb des gesetzlichen Pfandrechts nach § 647 BGB abgelehnt.

    Zwar mag es sich bei den in der Reparaturrechnung vom 23. Juni 1982 im einzelnen aufgeführten Aufwendungen der Beklagten durchweg um Verwendungen i.S. von § 994 BGB handeln (Senatsurteil BGHZ 34, 122, 127 f; vgl. aber auch BGHZ 68, 323, 329).

    Voraussetzung für deren Ersatz nach § 994 BGB ist jedoch, wie das Berufungsgericht grundsätzlich auch nicht verkennt, das Bestehen einer sogenannten Vindikationslage, d.h. daß die Beklagte im Verhältnis zur Klägerin unrechtmäßige Besitzerin war (Senatsurteil BGHZ 34, 122, 128 und st.Rspr.).

    Bei dieser Sachlage war die Beklagte, die den Reparaturauftrag angenommen hatte, nicht nur im Verhältnis zu Frau Ö., sondern auch der Klägerin gegenüber rechtmäßige Fremdbesitzerin des Wagens (Senatsurteile BGHZ 34, 122, 128 f und 68, 323, 324).

    bbb) Im Urteil BGHZ 34, 122, 131 ff hat der Senat entschieden, daß ein Verwendungsersatzanspruch des Besitzers auch dann entsteht, wenn er zwar zur Zeit der Verwendungen zum Besitz berechtigt war, die Vindikationslage ihm gegenüber jedoch später eingetreten ist (zustimmend BGHZ 75, 288, 292 f).

    Sie blieb damit der Klägerin gegenüber zum Besitz des Wagens berechtigt, das gleiche gilt für die Beklagte, deren Besitzberechtigung von derjenigen der Frau Ö. abgeleitet war (Senatsurteile BGHZ 34, 122, 128 f; 68, 323, 329).

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76  

    Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, kann ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem Besteller nicht gehörenden Sachen nicht gutgläubig erworben werden (BGHZ 34, 122, 124 und 34, 153).

    Gleichfalls entschieden ist, dass durch eine von dem Eigentümer den Besitzer erteilte Ermächtigung, die Sache reparieren zu lassen, ein gesetzliches Pfandrecht nicht entstehen kann (BGHZ 34, 122, 125).

    Dass er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verwertungsrecht gem. § 1003 BGB hat (BGHZ 34, 122, 128 ff.), schützt ihn nicht ausreichend, wie gerade der vorliegende Fall zeigt.

    Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht sind zwar auch Arbeitsleistungen Verwendungen (Staudinger/Berg, BGB , 11. Aufl., § 994 Rdn. 3; Palandt/Bassenge, BGB , 36. Aufl., § 994 Rdn. 1; vgl. auch Mühl bei Soergel/Siebert, aaO., § 994 Rdn. 21. Nach BGHZ 34, 122, 127, 128 sind unter dem Begriff "Verwendungen" die auf eine Sache aufgewandten vermögenswerten Leistungen zu verstehen, worunter auch Arbeit und Stoffe fallen, die an der Sache selbst geleistet oder angewendet werden, also auch Reparaturen, die zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs erforderlich sind. Daraus ist indessen nicht ohne weiteres zu folgern, dass auch bloße Arbeitsleistungen Verwendungen sind. Des weiteren ist für die Geltendmachung von Verwendungsansprüchen durch den Besitzer gem. § 1003 BGB eine Vindikationslage erforderlich (BGHZ 34, 122, 132).

    Dem Antrag auf Herausgabe des Kraftfahrzeugbriefes ist in rechtsähnlicher Anwendung des § 952 BGB zu entsprechen (BGHZ 34, 122, 134).

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  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 214/66  

    Werkunternehmerpfandrecht und Zurückbehaltungsrecht bei Reparatur eines

    Der erkennende Senat hat u. a. in zwei Entscheidungen vom 21. Dezember 1960 (BGHZ 34, 153 und 34, 122) dazu Stellung genommen.

    In der zweiten Entscheidung (VIII ZR 89/59) wird aber in einem solchen Falle dem Unternehmer ein Ersatzanspruch gegen den Eigentümer und ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 994 ff BGB zuerkannt, und zwar auch dann, wenn der Unternehmer bei der Ausführung der Reparatur dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt war, vorausgesetzt nur, daß später eine »Vindikationslage« eingetreten ist.

    Die Urteile des Senats, insbesondere das in VIII ZR 89/59, haben im Schrifttum Widerspruch erfahren.

    c) Wie sich schon aus BGHZ 34, 122 und BGHZ 34, 153 ergibt, besteht zwischen der Frage, ob ein Werkunternehmer an Sachen, die dem Besteller nicht gehören, kraft guten Glaubens ein gesetzliches Pfandrecht erwerben kann, und der Frage, ob der Werkunternehmer wenigstens Rechte nach den §§ 994 ff BGB gegen den Eigentümer hat, ein enger Zusammenhang.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95  

    Immobilien - Der unrechtmäßige Besitzer kann auch Verwender i.S.d.§ 994 BGB sein

    Denn für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es nach gefestigter Rechtsprechung auch des Senats nur darauf an, dass das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruchs nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; 75, 288, 292 f; Senatsurteile v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716; v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627).

    Anerkannt ist lediglich, dass die von einem Werkunternehmer durchgeführten Reparaturarbeiten, die zur Wiederherstellung der Sache erforderlich waren, unter den Begriff fallen (BGHZ 34, 122, 127 f, 132).

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87  

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Identität zwischen Grundstückseigentümer und

    Dies entspreche Wortlaut und Sinn des Gesetzes (BGHZ 34, 122, 126; vgl. auch BGHZ 1987, 274, 280).

    Denn dort bleiben dem Unternehmer wenigstens ein Verwendungsersatzanspruch nach § 994 ff BGB , ein Zurückbehaltungsrecht nach § 1000 BGB und unter den Voraussetzungen des § 1003 BGB sogar ein Befriedigungsrecht (BGHZ 34, 122 127 f).

  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82  

    Allgemeines Vertragsrecht - Erlöschen d. Verwendungsersatzanspruchs n. Rückgabe

    1980 dahin ausgelegt werden kann, daß die Kl. R als Sicherungsgeber eine Verpflichtungsermächtigung erteilte, aufgrund derer R im eigenen Namen über den Lkw verfügen und deshalb auch ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug bestellen durfte (vgl. zur Verpflichtungsermächtigung: Westermann, SachenR, 5. Aufl., § 133 I; Baur, Lehrb. d. SachenR, 11. Aufl., § 55 C II 2a bb; BGHZ 34, BGHZ 34 Seite 122 (BGHZ 34 Seite 125) = NJW 1961, NJW Jahr 1961 Seite 499).

    Ein solches kann kraft guten Glaubens an Sachen, die nicht dem Besteller gehören, nicht erworben werden (BGHZ 34, BGHZ 34 Seite 122 = NJW 1961, NJW Jahr 1961 Seite 499; BGHZ 34, BGHZ 34 Seite 153 = NJW 1961, NJW Jahr 1961 Seite 502; Senat, NJW 1977, NJW Jahr 1977 Seite 1240 = WM 1977, WM Jahr 1977 Seite 710 - insoweit in BGHZ 68, BGHZ 68 Seite 323, nicht abgedruckt; streitig, vgl. Baur, Lehrb. d. SachenR, 11. Aufl., § 55 C II 2a m. Nachw.).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91  

    Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung

    Gesetzliche Pfandrechte an bestellerfremden beweglichen Sachen können - außerhalb von § 366 Abs. 3 HGB - grundsätzlich nicht gutgläubig erworben werden, weil es hierfür an der erforderlichen rechtsgeschäftlichen Handlung des Bestellers fehlt, die Grundlage für einen guten Glauben sein könnte (BGHZ 34, 122, 126 f; 34, 153, 154 f; 35, 53, 61; 87, 274, 280; 100, 95, 101; BGH, Urt. v. 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76, WM 1977, 710).
  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00  

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß nach Beendigung eines Besitzrechts in (entsprechender) Anwendung der §§ 994 ff BGB auch Ausgleich für die in der Zeit der Besitzberechtigung gemachten Verwendungen verlangt werden kann, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte Besitzer (BGHZ 34, 122, 131, 132; Senat BGHZ 75, 288, 292 f; 131, 220, 222; Urt. v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716; Urt. v. 8. Juni 1999, V ZR 24/98, NJW-RR 2000, 895, 896).
  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 5/07  

    Sachenrecht - Handschenkung durch bloße Einigung

    Dem Kläger, der unstreitig im Besitz des Fahrzeugs ist, steht der geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs zu, wenn er Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist (§ 952 Abs. 2 BGB in zumindest entsprechender Anwendung; vgl. BGHZ 34, 122, 134; 88, 11, 13; MünchKomm/Füller, BGB, 4. Aufl. 2004, Rdn. 9 zu § 952; AnwKomm/von Plehwe, BGB, 2004, Rdn. 3 zu § 952).
  • BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90  

    Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83  

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

  • OLG Rostock, 02.05.2005 - 3 U 84/04  

    Mietrecht - Nutzungsentschädigung trotz Verjährung des Wegnahmerechts?

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82  

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81  

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

  • BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 233/72  
  • BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77  

    Rechtsnatur des Kfz-Briefs

  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78  

    Verwendungsersatz bei Wiederkauf

  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 115/80  

    Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83  

    Begriff der Feriensache

  • BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90  

    Verfassungarechtliche Anforderungen an die Versagung von Wiedereinsetzung in den

  • OLG Köln, 19.08.1994 - 2 W 128/94  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1997 - 8 B 967/96  
  • LG Köln, 14.03.1985 - 1 S 427/84  
  • VG Gelsenkirchen, 09.11.1998 - 11 K 489/97  
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