Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93   

Klingeln an der Haustür

§§ 30 Abs. 2, §§ 255, 25 Abs. 2, 22 StGB, zum Versuchsbeginn und der Frage der Zurechnung bei vermeintlicher Mittäterschaft

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 30 StGB
    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit der Handlung bei fehlendem Willen zur Tatausführung; "vermeintliche Mittäterschaft"); Verabredung zum Verbrechen.

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 25 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mittäterschaftlicher Tatbeitrag bei Versuchsbeginn

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 39, 236
  • NJW 1993, 2251
  • NStZ 1993, 489
  • MDR 1993, 886
  • StV 1993, 467
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94  

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen (§§ 132 Abs. 2, 138 GVG) im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93 ( BGHSt 39, 236 mit krit. Anm. Hauf NStZ 1994, 263) und des 3. Strafsenats vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86 (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) ist nicht geboten.

    Der 2. Strafsenat hat dargelegt, er halte an seiner im Urteil vom 2. Juni 1993 ( BGHSt 39, 236 ff) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der erkennende Senat ist durch das Urteil des 2. Strafsenats vom 2. Juni 1993 ( BGHSt 39, 236) indessen nicht gehindert, so, wie geschehen, zu entscheiden (vgl. BGHSt 35, 60, 64 ff).

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03  

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.

    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02  

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfasst wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).

mehr
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03  

    Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber

    Wenn Bl. keinen vermögensschädigenden Irrtum erregen wollte, könnte ein den Mittätern zurechenbares unmittelbares Ansetzen zu einem versuchten Betrug fraglich sein (vgl. BGHSt 39, 236, 237 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; s. aber auch die Senatsentscheidungen in BGHSt 40, 299, 301 ff. und NStZ 2004, 110 f.).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02  

    Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Solche Merkmale, für die § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist, können grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, daß sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfaßten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muß (st. Rspr., vgl. BGHSt 39, 236, 238 m. w. N.).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium erbracht haben (st. Rspr., BGHSt 39, 236, 237 f; 40, 299, 301).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04  

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 201, 203 f. verwiesen hat, in welcher das Überschreiten der Versuchsschwelle zum Raub in einem Klingeln an der Wohnungstür des beabsichtigten Opfers in der Absicht, alsbald nach Öffnen mit Gewalt auf die öffnende Person einzuwirken, gesehen wurde (vgl. auch BGHSt 39, 236, 238; BGH NStZ 1984, 506), wird dabei eine wesentliche Abweichung im Sachverhalt übersehen.
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99  

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Bei der Mittäterschaft treten auch alle Mittäter' einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt ( BGHSt 39, 236; BGH NStZ 1995, 120).
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