Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64   

Knäckebrot

Schutzzollherabsenkung im Rahmen des GATT, Art. 14 GG, Vertrauensschutz

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de , S. 36 (Kurzinformation)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 45, 83
  • NJW 1966, 877
  • NJW 1966, 1355



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74  

    Rückwirkende Verordnungen

    Diese Chancen und Gegebenheiten sind für das Unternehmen von erheblicher, eigentumsrechtlich aber nur mittelbarer Bedeutung; sie entscheiden mit über das Risiko eines Unternehmers, seine Leistungen und Erzeugnisse rentabel abzusetzen, werden von der Rechtsordnung aber nicht dem geschützten Bestandswert des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BGHZ 45, 83 [87]; BGH LM Nrn. 18, 36 zu Art. 14 [Cf] GG; BVerwGE 39, 329 [336 f.]).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78  

    Reklamefahrten

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  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94  

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Ein eigentumsmäßig geschützter Vertrauenstatbestand wurde dadurch nicht geschaffen (vgl. dazu auch Senatsurteil BGHZ 78, 41, 45 ff mit Bezugnahme auf BGHZ 25, 266, 269 und 45, 83, 87; ferner Senatsbeschluß vom 11. März 1993 - III ZR 110/92 = BGHR GG vor Art. 1/enteignungsgleicher Eingriff Gewerbebetrieb 1; BGHZ 30, 338, 356; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 119/70 = WM 1972, 371, 372 mit Bezugnahme auf BGHZ 34, 188, 190; Urteil vom 29. Mai 1972 - III ZR 119/70 = DVBl. 1972, 827; zusammenfassend Rinne, DVBl. 1993, 869, 872).
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  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81  

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99  
    vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 127/64 -, BGHZ 45, 58 (80/81).
  • VG Leipzig, 13.08.1998 - 5 K 408/96  
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  • BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90  

    Umfang der Eigentumsgarantie - Lagevorteil eines Gewerbebetriebs

    Allerdings hat die Rechtsprechung eine Ausnahme insoweit als gegeben angenommen, wenn ein besonderer Vertrauenstatbestand entstanden war, aufgrund dessen sich der Unternehmer auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse - zumindest für eine gewisse Zeit - verlassen und einrichten durfte und auch hierauf verlassen und eingerichtet hat (vgl. BGHZ 45, 83 [87 f.] = NJW 1966, 877; BGHZ 78, 41 [45] = NJW 1980, 2700; vgl. auch BVerfGE 58, 300 [349]).
  • BFH, 10.10.1994 - X B 9/94  
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  • VG Hamburg, 12.10.1999 - 5 VG 2069/99  

    Ferienfahrschule - Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde

    Allerdings hat die Rechtsprechung von dem Grundsatz, daß die Garantie des Art. 14 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen bietet, daß sich die allgemeinen tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten, innerhalb derer ein Unternehmen seine Tätigkeit entfaltet, zu seinem Nachteil ändern, eine Ausnahme insoweit als gegeben angenommen, wenn ein besonderer Vertrauenstatbestand entstanden war, aufgrund dessen sich das Unternehmen auf das unveränderte Fortbestehen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse - zumindest für eine gewisse Zeit - verlassen und einrichten durfte und auch hierauf verlassen und eingerichtet hat (vgl. BGHZ 78, 41, 45; 45, 83, 87 f).
  • OLG Koblenz, 16.06.2010 - 1 U 645/09  

    1. Zu den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Aufwendungsersatzanspruchs

    Dieser Schutz erstreckt sich auf die den Betrieb bildende Sach- und Rechtsgesamtheit, die gesamte Erscheinungsform und den Tätigkeitskreis, die geschäftlichen Verbindungen und Beziehungen, kurz alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht (BGHZ 23, 157, 162; 45, 83, 87).
  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67  

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

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