Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99 |
Knubbelnase
§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO;
§ 244 Abs. 3 StPO, 'völlige Ungeeignetheit' bei voraussichtlich unverläßlicher Zeugenaussage
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 4 S. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener Sachkunde des Gerichts; keine Aufklärungsrüge über ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4
Ablehnung eines Antrags auf ein morphologischen bzw. antropologischen Gutachtens - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
- BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2000, 156
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Beweisantrages (Begriff; …
Zu der Frage, ob die Aufklärungspflicht insoweit auch zur Vernehmung von Auslandszeugen drängt, und zur Bewertung des dadurch möglicherweise zu erzielenden Beweisergebnisses verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156, vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07 und vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, StV 2005, 115 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03, NStZ 2004, 214. - BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht …
In Fällen, in denen Ermittlungen über länger zurückliegende Vorgänge anzustellen sind, ist die Eignung der Ermittlungen anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß die Zeugen die in ihr Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten haben, zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 2000, 156 f.).In Fällen, in denen Ermittlungen über länger zurückliegende Vorgänge anzustellen sind, ist die Eignung der Ermittlungen anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß die Zeugen die in ihr Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten haben, zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 2000, 156 f.).
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; …
Erst wenn es plausibel erscheint, dass der benannte Zeuge in der Lage gewesen ist, etwas wahrzunehmen, kann die namentlich im Blick auf den Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wesentliche weitere Frage beantwortet werden, ob dies unter Umständen geschehen sein soll, die nach den Fähigkeiten des Zeugen eine Reproduktion des Wahrgenommenen nach der Lebenserfahrung erwarten lässt, der Zeuge mithin ein geeignetes oder völlig ungeeignetes Beweismittel sein wird (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2004, 1443; BGH NStZ 2000, 156, 157; BGH StV 2005, 115, 116; vgl. Widmaier NStZ 1993, 602; NJW 2005, 1985;… Niemöller aaO).
- BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
Übersetzung der Verlesung der Anklageschrift durch einen Dolmetscher; Ablehnung …
Weder aus dem fachgerichtlichen noch aus dem Beschwerdevortrag lassen sich Anhaltspunkte entnehmen, die es zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen ließ, dass sich die Zeugen außergewöhnlicher Weise an die Anwesenheit bestimmter Personen an einem bestimmten Abend zu erinnern vermögen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 156; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 418/97 -, vollständig veröffentlicht in Juris;… Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 77). - OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss OWi 51/07 Das ist der Fall, wenn die Lebenserfahrung die sichere Prognose zulässt, dass die Beweiserhebung mit dem beantragten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (…BVerfG aaO; BGH NStZ 2000, 156, 157;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23 = StV 2005, 115, 116; jeweils mwN).
b) Die Feststellungen ergeben gleich mehrere Gesichtspunkte, die sich gegenseitig verstärkten (vgl. BGH NStZ 2000, 156, 157) und nahe legten, dass der Fahrer des vorausfahrenden Lkw keine sachdienlichen Angaben würde machen können.
- BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK
Verfahrensrügen, die auf einen Abgleich des Urteils mit der Aktenlage gerichtet sind, sind jedoch nicht zulässig (vgl. nur BGH NStZ 2000, 156;… Wahl in NJW - Sonderheft für G. Schäfer 2002, S. 73 jew. m. w. Nachw.). - LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242). - BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und …
Der Senat entnimmt den ablehnenden Beschlüssen des Landgerichts (Revisionsbegründung S. 75 f. und 82 f.), die auf die Wahrnehmungssituation und die Erinnerungsfähigkeit der Hotelangestellten für ein Wiedererkennen von Hotelgästen nach Ablauf von zweieinhalb Jahren und weitere Umstände abstellen (vgl. BGH NStZ 2000, 156, 157), eine die Voraussetzung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO erfüllende antizipierende Wertung, dass das erhoffte Beweisergebnis nicht werde erbracht werden können und dass die Aufklärungspflicht die beantragte Beweiserhebung nicht gebietet (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 1). - BGH, 29.09.2004 - 5 StR 339/04
Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte nach Anhörung und ausgebliebenem …
Damit erfüllt das bloße Drohen mit einer objektiv nicht gefährlichen Schußwaffe nicht die Voraussetzungen, die an das Merkmal des Verwendens einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 2004 - 4 StR 64/04; BGH NStZ 2000, 156, 157 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 4. August 1998 - 5 StR 362/98).
