Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 1314/97   

Kokain-Bubbles

§§ 172 ff StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Verfahrensrechte des Verletzten im Klageerzwingungsverfahren, hier: unzureichende Sachverhaltsermittlung;

(Hinweise zum Verfahrensfortgang: nach Rückverweisung erfolgte erneute Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, gegen einen der Beschuldigten jedoch Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO, die hiergegen gerichtete neue Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos: «Kokain-Bubbles II»)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ablehnung einer Anklageerhebung verstieß jedenfalls wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnung einer Anklageerhebung verstieß jedenfalls wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GG Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20, Art. 104, Art. 103 Abs. 1

Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Rostock, 12.03.2004 - I Ws 120/03  

    Unzulässige Klageerzwingungsanträge zur Täterermittlung und weiteren

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich das Oberlandesgericht im Klageerzwingungsverfahren trotz ersichtlich völlig unzureichender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und konkreter Rügen dieser Unzulänglichkeiten durch den Antragsteller ohne weiteres der Auffassung der Staatsanwaltschaft anschließt, ohne den vorzeitigen Abbruch der Ermittlungen zu beanstanden oder eigene Ermittlungen anzustellen (vgl. BVerfG EuGRZ 1998, 466).

    Darüber hinaus soll dies nach Ansicht der Oberlandesgerichte Zweibrücken (NStZ-RR 2001, 318 [319]) und Hamm (StV 2002, 128 [129] im Anschluss an BVerfG EuGRZ 1998, 466) auch dann möglich sein, wenn die Staatsanwaltschaft in einem Kernbereich der zu untersuchenden Tat grob unvollständig ermittelt hat und sehr umfangreiche Nachermittlungen notwendig sind oder wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen offensichtlich völlig unzureichend sind.

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01  

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    Den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm im Klageerzwingungsverfahren, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen wurde, hob das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hin auf (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 1314/97 -, EuGRZ 1998, S. 466 f.).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01  

    Verfassungsbeschwerdebefugnis des Verletzten bei Einstellung des strafrechtlichen

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm im Klageerzwingungsverfahren gegen den Polizeibeamten hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 1314/97 -, EuGRZ 1998, S. 466 ff.).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 261/02  

    Unterrichtung des Geschädigten über die bevorstehende Einstellung des

    Die Übermittlung der entsprechenden, den Beschuldigten betreffenden Informationen, ist also gesetzlich geregelt und grundsätzlich zulässig; sie stellt die einfach-rechtliche Ausformung des Anspruchs des Geschädigten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 1314/97 - Juris).
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