Rechtsprechung
   BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01   

Kokain-Bubbles II

§ 141 GVG, Staatsanwaltschaft gehört trotz ihrer organischen Eingliederung in die Justiz zur Exekutive: Rechtsschutz gegen ihre Verfügungen nach Art. 19 Abs. 4 GG;

kein Rechtsschutz des Verletzten gegen Einstellung nach § 153a StPO (§ 172 Abs. 2 Satz 2 StPO)

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerdebefugnis des Verletzten bei Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verfahrenseinstellung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 815
  • NStZ 2002, 211
  • StV 2002, 114
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01  

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die Kammer nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03  

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

    Sie sind nicht der materiellen Rechtskraft fähig, so daß es sich dabei nicht um rechtsprechende Gewalt im Sinne von Art. 92 GG handelt (BVerfG, Beschluß vom 5. November 2001 — 2 BvR 1551/01 — NJW 2002, S. 815).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht