Rechtsprechung

Gericht
BayObLG
Datum
19.02.2001
Aktenzeichen
5 Z RR 3/00
Dazu im Internet

dejure.org

Kommunalaufsicht im Baugenehmigungsverfahren

§ 839 BGB, § 36 BauGB, Haftung des Staates, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde - nach bayerischem Recht - ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde nicht ersetzt (Hinweis: vgl. auch § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB)

ibr-online

Muss Land gemeindliches Einvernehmen im Wege der Kommunalaufsicht ersetzen? (IBR 2001, 277)

Fundstellen
IBR 2001, 277
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