Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75   

Komplementär mit Gesamtvertretungsbefugnis

§ 15 Abs. 1 HGB, der Dritte kann sich wahlweise auf die Eintragung oder auf die wahre Rechtslage berufen, er kann auch kombinieren: Berufung auf die Verlautbarungen des Handelsregisters, soweit es die Haftung eines Gesellschafters begründet und Nichtberufung, soweit sie die Haftung ausschließen würde ("Rosinentheorie")

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 15 Abs. 1
    Umfang des Vertrauensschutzes in die Richtigkeit des Handelsregisters; Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer KG

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 65, 309
  • NJW 1976, 569
  • MDR 1976, 295
  • WM 1976, 130
  • DB 1976, 331
  • DNotZ 1976, 306
  • BB 1976, 154



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06  

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG

    Der Charakter der Vorschrift als Vertrauensschutznorm (vgl. BGHZ 65, 309, 311; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 1. Aufl. 2001, § 15, Rn. 12; MünchKomm/Krebs, HGB, 2. Aufl. 2005, § 15, HGB, Rn. 45; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl. 1995, § 15, Rn. 24) schließt ihre Anwendung auch nicht - mangels Vertrauenstatbestandes - von vornherein aus (a).

    § 15 Abs. 1 HGB setzt nicht voraus, dass der Dritte überhaupt Einblick ins Handelsregister genommen hat, sondern begnügt sich im Interesse eines gesteigerten Verkehrsschutzes mit der ganz allgemein gegebenen Möglichkeit, dass der Dritte im Vertrauen auf den Registerinhalt gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 569; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 15, Rn. 12).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 122/01  

    Bauvertrag - Vertrauensschutz nach § 15 Abs. 1 HGB (hier: Insichgeschäft)

    Die Berufung auf den durch § 15 Abs. 1 HGB gewährleisteten Vertrauensschutz setzt nicht voraus, daß derjenige, der sich auf das Handelsregister beruft, es tatsächlich eingesehen hat (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1975 - II ZR 62/75, BGHZ 65, 309, 311).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 309/88  

    Berufung auf Unrichtigkeit des Handelsregisters

    Dementsprechend kann sich ein Außenstehender immer wie im Fall des § 15 Abs. 1 HGB (vgl. hierzu BGHZ 55, 267, 273; 65, 309, 310; Staub/Hüffer, HGB 4. Aufl. § 15 Rdnr. 26) - auf die ihm günstigere wahre Rechtslage berufen.
mehr
  • OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99  

    Verjährungsunterbrechung bei Genehmigung der Klageerhebung eines

    Deshalb ist es aber auch nicht möglich, die in § 15 Abs. 1 HGB gezogenen Grenzen, innerhalb deren das Handelsregister eine Schutzwirkung entfalten soll, enger oder weiter zu ziehen, als sie dort tatbestandsmäßig normiert sind (BGHZ 65, S. 309 (311)).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 99/02  

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung einbehaltener

    Diese Norm dient dem Schutz des guten Glaubens Dritter an die Richtigkeit der im Handelsregister eingetragenen Tatsachen im Geschäftsverkehr (BGHZ 65, 309ff., 311 / MünchKomm-Lieb, § 15 HGB, Rn 6, 8, 33 / Röhricht/Graf von Westphalen-Ammon, § 15 HGB, Rn 1, 3).
  • OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81  
    Danach ist Zurechnungsgrund die Schaffung eines gesteigerten Gefahrenzustandes, durch den das Eingreifen eines (opferbereiten) Dritten herausgefordert wird, wobei entscheidend ist, daß der Dritte sich herausgefordert fühlen darf und zwar einmal überhaupt und gegebenenfalls auch in der von ihn gewählten Art und Weise (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 569; BGH NJW 1975, 168 f. = BGHZ 63, 189, 192; Senat, Urteil vom 11.5.1984 in 9 U 250/83).
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