Rechtsprechung
| BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79 |
Kontensperre DDR
Art. 14 Abs. 1 GG, Rechtsstaatsprinzip, Verfassungswidrigkeit der Sperrung der Konten von DDR-Bürgern in Westdeutschland, um die DDR zu Verhandlungen zu veranlassen
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Devisenbewirtschaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Kontensperrung bei in der Bundesrepublik belegenen Guthaben von DDR-Bürgern
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 57 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.08.1974 - VII A 49/73
- BVerwG, 27.10.1978 - I C 47.74
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 62, 169
- NJW 1983, 2309
- DÖV 1983, 201
- DVBl 1983, 170
- WM 1982, 1426
- DB 1983, 172
Wird zitiert von ... (26)
- BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
Bei dieser Rechtslage ist es bis zur Herstellung der deutschen Einheit verblieben (vgl. auch BGHSt 31, 323, 332 ff; BVerfGE 18, 353, 355 ff; 62, 169, 181 f.).a) Soweit in der Vergangenheit wiederholt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung von Vorschriften über den Interzonenhandel geäußert wurden, hat das Bundesverfassungsgericht ihnen, jedenfalls soweit die hier in Frage stehenden Regelungen betroffen sind, nicht Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 15, 337, 350; 62, 169, 182).
Angesichts der durch das Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander gekennzeichneten politisch schwierigen Problemlage, die es nach Einschätzung des Gesetzgebers unmöglich machte, eine dem Außenwirtschaftsgesetz entsprechende Regelung zu schaffen, sah das Bundesverfassungsgericht keinen Anlaß, den Regelungszustand insgesamt für verfassungswidrig zu erklären, sondern forderte den Gesetzgeber zur Prüfung auf, ob die politische Lage eine Neuregelung gestattete, wobei ausdrücklich auf das Regelungsmodell des Außenwirtschaftsgesetzes verwiesen wurde ( BVerfGE 62, 169, 187).
Zum einen waren die stark unterschiedlichen Systeme und die besonderen Beziehungen der beiden deutschen Staaten zueinander ein Grund für die gegenüber den Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes restriktivere Gestaltung in Form eines "Verbots mit Erlaubnisvorbehalt" (vgl. BVerfGE 18, 353, 359, 362; 62, 169, 184 f.).
Rechtsstaatliche Defizite des Gesetzes, entstanden aus einer "geschichtlich und rechtlich extrem gelagerten Ausnahmesituation" ( BVerfGE 18, 353, 363), wurden aber letztlich unter Hinweis auf den Übergangscharakter des Gesetzes hingenommen ( BGHSt 40, 378, 384; vgl. auch BGHST 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).
Die staatlich gelenkte und politisch bestimmte Handelspolitik der DDR machte es notwendig, daß die Behörden der Bundesrepublik den Umfang der laufenden innerdeutschen Geschäfte übersehen konnten; auch sollte überwacht werden, ob die DDR das Gegenseitigkeitsprinzip wahrte (BGHST 40, 378, 384; vgl. auch BGHSt 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 …
Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 58, 257 ; 62, 169 ; 83, 130 ).Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage wie hier die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 62, 169 ; 83, 130 ).
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
a) Aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit folgen nach bisheriger Rechtsprechung Anforderungen an den Inhalt einer Norm, der hinreichend bestimmt und widerspruchsfrei sein muss (vgl. etwa BVerfGE 14, 13 ; 17, 306 ; 21, 73 ; 38, 61 ; 52, 1 ; 52, 283 ; 59, 104 ; 62, 169 ; 108, 52 ; 108, 169 ). - BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96
BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum MRG Nr. 53 solche Bedenken erhoben ( BVerfGE 12, 281, 293 ff.; 18, 353, 364; 62, 169, 181 ff.; vgl. auch die Entscheidungen des Vorprüfungsausschusses in NJW 1984, 39 und EuGRZ 1983, 438).Der Gesetzgeber muß, wenn er der Ausübung von Grundrechten ein Genehmigungsverfahren vorschaltet, selbst regeln, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung bestehen sollen und aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf ( BVerfGE 62, 169, 183).
Das Gesetz muß danach die Tätigkeit der Verwaltung inhaltlich normieren und darf sich nicht darauf beschränken, allgemein gehaltene Grundsätze aufzustellen ( BVerfGE 62, 169, 182 f.).
b) Daneben sind die Anforderungen zu berücksichtigen, die das Verhältnismäßigkeitsgebot an die Rechtfertigung von Straftatbeständen stellt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt - allerdings außerhalb des Strafrechts - BVerfGE 12, 281, 295; 18, 353, 364; insbesondere die im Jahre 1982 ergangene Entscheidung BVerfGE 62, 169, 185, in der die Versagung der devisenrechtlichen Genehmigung nach dem MRG Nr. 53 für verfassungswidrig erklärt wurde, weil die Sicherung der Gegenseitigkeit keine tragfähige Grundlage für den Eingriff in Grundrechte ist).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Gesetzliche Regelungen müssen so gefaßt sein, daß der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, daß er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 [420]; 58, 257 [278]; 62, 169 [183]). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Hinreichend bestimmt ist ein Gesetz, wenn sein Zweck aus dem Gesetzestext in Verbindung mit den Materialien deutlich wird (BVerfGE 27, 1 [8]); dabei reicht es aus, wenn sich der Gesetzeszweck aus dem Zusammenhang ergibt, in dem der Text des Gesetzes zu dem zu regelnden Lebensbereich steht (vgl BVerfGE 62, 169 [183f]). - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Zudem muss eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums mit allen anderen Verfassungsnormen vereinbar sein, insbesondere mit dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 18, 121 ; 25, 112 ; 52, 1 ; 62, 169 ). - BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (DB 1983, 172 ), in der es Bedenken geäußert hat, ob die weitere Anwendung des Artikels I MRG Nr. 53 noch verfassungsgemäß sei, betrifft nicht den innerdeutschen Handel, sondern den innerdeutschen nichtkommerziellen Zahlungsverkehr.
Nachdem es auf dem Gebiet des Außenhandels durch das Außenwirtschaftsgesetz abgelöst worden ist, sollen mit ihm - bedingt durch ein kompliziertes Verrechnungssystem sowie durch wirtschafts- und allgemeinpolitische Interessen - vor allem noch eine wirksame Kontrolle und ein Überblick über den innerdeutschen Wirtschafts- und Zahlungsverkehr erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 = DB 1983, 172 ).
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
Für den Rechtsunterworfenen muss zwar die Rechtslage erkennbar sein (BVerfGE 21, 73 ; 52, 1 ; 62, 169 ; 64, 261 ); er muss aber die Rechtsfolgen eines Normverstoßes nicht in allen Einzelheiten vorhersehen können; es genügt, wenn er zumindest das Risiko ernster Konsequenzen erkennen kann (vgl. BVerfGE 87, 363 ; 92, 1 ). - BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff …
- BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski
- BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86
Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03
Pflegeversicherung
- BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
- OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 2 L 350/91
- FG Berlin, 04.03.2002 - 6 B 6333/01
Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG verfassungswidrig?
- BVerwG, 06.12.1999 - 4 B 75.99
Bauordnungsrecht; Eigentumsschutz
- FG Münster, 07.11.2002 - 8 V 4220/02
Aussetzung der Vollziehung bei Mindestbesteuerung
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 19 B 09.90
Anforderungen an den Ausschluss der Staatshaftung
- BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81
Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen
- BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84
- OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 43/99
Selbstständige Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, Zulässigkeit von …
- LSG Bayern, 28.08.2008 - L 8 AL 268/07
