Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79   

Kontensperre DDR

Art. 14 Abs. 1 GG, Rechtsstaatsprinzip, Verfassungswidrigkeit der Sperrung der Konten von DDR-Bürgern in Westdeutschland, um die DDR zu Verhandlungen zu veranlassen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Devisenbewirtschaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Kontensperrung bei in der Bundesrepublik belegenen Guthaben von DDR-Bürgern

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de , S. 57 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 62, 169
  • NJW 1983, 2309
  • DÖV 1983, 201
  • DVBl 1983, 170
  • WM 1982, 1426
  • DB 1983, 172



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85  
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  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95  

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    Bei dieser Rechtslage ist es bis zur Herstellung der deutschen Einheit verblieben (vgl. auch BGHSt 31, 323, 332 ff; BVerfGE 18, 353, 355 ff; 62, 169, 181 f.).

    a) Soweit in der Vergangenheit wiederholt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung von Vorschriften über den Interzonenhandel geäußert wurden, hat das Bundesverfassungsgericht ihnen, jedenfalls soweit die hier in Frage stehenden Regelungen betroffen sind, nicht Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 15, 337, 350; 62, 169, 182).

    Angesichts der durch das Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander gekennzeichneten politisch schwierigen Problemlage, die es nach Einschätzung des Gesetzgebers unmöglich machte, eine dem Außenwirtschaftsgesetz entsprechende Regelung zu schaffen, sah das Bundesverfassungsgericht keinen Anlaß, den Regelungszustand insgesamt für verfassungswidrig zu erklären, sondern forderte den Gesetzgeber zur Prüfung auf, ob die politische Lage eine Neuregelung gestattete, wobei ausdrücklich auf das Regelungsmodell des Außenwirtschaftsgesetzes verwiesen wurde ( BVerfGE 62, 169, 187).

    Zum einen waren die stark unterschiedlichen Systeme und die besonderen Beziehungen der beiden deutschen Staaten zueinander ein Grund für die gegenüber den Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes restriktivere Gestaltung in Form eines "Verbots mit Erlaubnisvorbehalt" (vgl. BVerfGE 18, 353, 359, 362; 62, 169, 184 f.).

    Rechtsstaatliche Defizite des Gesetzes, entstanden aus einer "geschichtlich und rechtlich extrem gelagerten Ausnahmesituation" ( BVerfGE 18, 353, 363), wurden aber letztlich unter Hinweis auf den Übergangscharakter des Gesetzes hingenommen ( BGHSt 40, 378, 384; vgl. auch BGHST 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).

    Die staatlich gelenkte und politisch bestimmte Handelspolitik der DDR machte es notwendig, daß die Behörden der Bundesrepublik den Umfang der laufenden innerdeutschen Geschäfte übersehen konnten; auch sollte überwacht werden, ob die DDR das Gegenseitigkeitsprinzip wahrte (BGHST 40, 378, 384; vgl. auch BGHSt 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01  

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5

    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 58, 257 ; 62, 169 ; 83, 130 ).

    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage wie hier die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 62, 169 ; 83, 130 ).

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