Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92   

Kontokorrent-Bürgschaften

§§ 253 Abs. 2, 322 Abs. 1 ZPO, keine Rechtskraft bei nicht ausreichend bestimmtem Klageantrag, § 767 ZPO analog

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines Titels

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der prozessualen Gestaltungsklage gegen einen Zahlungstitel ohne materielle Rechtskraft

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 124, 164
  • NJW 1994, 460
  • NJW 1994, 459
  • ZIP 1994, 67
  • MDR 1994, 1040
  • WM 1994, 439
  • WM 1994, 436



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Wird zitiert von ... (97)  

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09  

    Bankrecht - Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?

    Dieser Teil des Klagebegehrens ist Gegenstand einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 124, 164, 170 f.), die mit der Klage aus § 767 ZPO verbunden werden kann (st. Rspr., siehe z.B. BGHZ 118, 229, 236 und Senatsurteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 287/05, WM 2007, 1648, Tz. 14 m.w.N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof im Falle der Unbestimmtheit des Titels eine auf eine analoge Anwendung des § 767 ZPO gestützte Klage für zulässig erachtet hat (BGHZ 124, 164, 170 f.), geht es dabei um eine Unbestimmtheit des titulierten Anspruchs selbst.

    Der Bundesgerichtshof hat hier ein Bedürfnis für eine prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO anerkannt, da es eine Möglichkeit geben sollte, die Vollstreckungsfähigkeit eines zwar der materiellen Rechtskraft nicht fähigen, ansonsten aber nicht wirkungslosen und auch vollstreckungsfähigen Urteils zu beseitigen (BGHZ 124, 164, 170 f.).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02  

    Immobilienanlagen - Formnichtiger Treuhandvertrag u. Vollstreckungsunterwerfung

    Sie können aber zum Gegenstand einer prozessualen Gestaltungsklage in analoger Anwendung des § 767 Abs. 1 ZPO gemacht werden (BGHZ 124, 164, 170).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04  

    Bankrecht - Kenntnis der Unwirksamkeit einer Treuhandvollmacht durch die Bank

    Dies ist Gegenstand einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 124, 164, 170 f.), die mit der Klage aus § 767 ZPO verbunden werden kann (vgl. BGHZ 118, 229, 236 und Senatsurteil vom 18. November 2003 - XI ZR 332/02, WM 2004, 27, 29 m.w.Nachw.).
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