Rechtsprechung
| BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 |
Kontrahierungszwang
Art. 12 GG, Vertragsfreiheit, § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB, Kontrahierungszwang auf der Nachfragerseite
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Verfügung der Kartellbehörden
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang
Verfahrensgang
- KG, 26.11.1993 - Kart 22/92
- BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 3406
- DVBl 2001, 493 (Ls.)
- GRUR 2001, 266
Wird zitiert von ... (25)
- BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00
Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren
Infolgedessen ist auch die Aufbürdung von Belastungen mit dem Ziel, die Normadressaten vom Abschluss bestimmter ökonomisch relevanter Verträge abzuhalten oder zum Abschluss beziehungsweise zur Aufrechterhaltung solcher Verträge zu bewegen, als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit anzusehen (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 f.; 99, 202, 211; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558).Dadurch, dass der Netzzugang nur in Fällen zu gewähren ist, in denen keine sachliche Rechtfertigung für eine Verweigerung besteht, wird auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung getragen (vgl. zu den ebenfalls die Berufsausübung betreffenden Regelungen der § 26 Abs. 2, § 37 a Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 GWB: BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558 f.).
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Derartige Eingriffe sind mit der Verfassung nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Tätigkeit nicht unverhältnismäßig einschränken (BVerfG 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - GRUR 2001, 266). - VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem
Das Gericht ist bei der Auslegung von Gesetzesbestimmungen gehalten, zu prüfen und darzulegen, ob, inwieweit und aus welchen Gründen seine Entscheidung in die Freiheit der Berufsausübung eingreift, ferner, ob dieser Eingriff den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Absichten des Gesetzgebers entspricht (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweise auf BVerfGE 54, 224, 235).Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).
Eine solche Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangt (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 84, 197 ff., 199).
- BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
Telekommunikation; Teilnehmeranschlussleitung; entbündelter Zugang; …
Infolgedessen ist auch die Aufbürdung von Belastungen mit dem Ziel, die Normadressaten vom Abschluss bestimmter ökonomisch relevanter Verträge abzuhalten oder zum Abschluss beziehungsweise zur Aufrechterhaltung solcher Verträge zu bewegen, als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit anzusehen (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 f.; 99, 202, 211; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558).Dadurch, dass der Netzzugang nur in Fällen zu gewähren ist, in denen keine sachliche Rechtfertigung für eine Verweigerung besteht, wird auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung getragen (vgl. zu den ebenfalls die Berufsausübung betreffenden Regelungen der § 26 Abs. 2, § 37 a Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 GWB: BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558 f.).
- VG Düsseldorf, 14.08.2007 - 2 K 1752/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 -, vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 -, vom 7. April 1981 - 2 BvR 446/80 - und vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 -.Anhaltspunkte dafür, dass hier von diesem Grundsatz abgewichen werden müsste, weil willkürlich nur einzelne Personen herausgegriffen und durch hoheitliche Maßnahmen zur Einhaltung des Neutralitätsgebot gezwungen würden, vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 -, gibt es im Hinblick auf die oben geschilderte Verwaltungspraxis nicht.
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
Darüber hinaus muss auch der die gesetzliche Regelung ausfüllende Verwaltungsakt in seinem konkreten Regelungsgehalt hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 -, GRUR 2001, S. 266 ). - BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
Werden dem Arbeitgeber aber - wie durch die in § 1a Abs. 1 BetrAVG - Lasten mit dem Ziel auferlegt, ihn zum Abschluss bestimmter Verträge zu bewegen, wird damit auch in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit eingegriffen (vgl. BVerfG 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - GRUR 2001, 266, zu II 2 b aa (1) der Gründe). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 4 S 516/07
Kopftuchverbot für Lehrerin
Denn Art. 3 GG gewährt regelmäßig keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 17.03.1959, BVerfGE 9, 213 = NJW 1959, 1075; vom 17.01.1979, BVerfGE 50, 142 = NJW 1979, 1445; vom 07.04.1981, BVerfGE 57, 29 = NJW 1981, 2112, und vom 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 -, Juris). - VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162
Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt
Diese Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Handelns so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände klar zu erkennen sind (BVerfG, 1 BvR 1627/95 vom 9.10.2000 Abs. 55 - www.bverfg.de). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06
Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig // Berufungsgericht sieht keinen …
BVerfG, Beschluss vom 9.10.2000 - 1 BvR 1627/95 -, juris. - VG Stuttgart, 07.07.2006 - 18 K 3562/05
Kopftuchverbot; Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz; unzulässige Privilegierung …
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02
Umweltrecht - Ortsrechtliche Immissionsschutzvorschriften noch zulässig?
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
Zur mangelnden Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage für ein …
- OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV …
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
- LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen …
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 50.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; Ermessensfehler; Ermessensnichtgebrauch; …
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger; …
- BGH, 08.05.2001 - KVZ 23/00
Kartellrecht - Zur Mitbenutzung die Änderungen an den Anlagen voraussetzt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01
- SG Stade, 20.04.2006 - S 6 AL 336/03
Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - auswärtige Unterbringung - …
- SG Stade, 25.10.2006 - S 6 AL 259/05
PKH - Eigenkündigung
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