Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86   

Korken I

§ 823 Abs. 1 BGB, § 377 HGB, Reichweite der Fiktion, Anspruchskonkurrenz, § 254 BGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 823; HGB § 377

  • Prof. Dr. Lorenz

    Mangelfolgeschaden, Rügeobliegenheit und Eigentumsverletzung (Weinkorkenfall)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verletzung der Rügeobliegenheit beim Handelskauf und deliktische Ansprüche

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 101, 337
  • NJW 1988, 52
  • MDR 1988, 138
  • NJW-RR 1988, 90
  • NJW-RR 1988, 41
  • JR 1988, 411
  • BB 1987, 2326
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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06  

    Immobilien - Einseitige Tariferhöhung durch Gasversorger: Billigkeitskontrolle!

    Ansprüche aus Vertrags- und aus Deliktsrecht sind jeweils nach ihren Voraussetzungen, ihrem Inhalt und ihrer Durchsetzung selbständig zu beurteilen und folgen ihren eigenen Regeln (BGHZ 46, 140, 141; 101, 337, 344; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172, unter 2).
  • BGH, 31.05.1989 - VIII ZR 140/88  

    Hinweispflicht auf Änderung der Beschaffenheit von in laufender

    Sie hat andererseits nicht den Verlust deliktischer Ansprüche wegen einer durch die Schlechtlieferung verursachten Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter des Käufers zur Folge (BGHZ 101, 337 ).

    Der mit § 377 HGB - auch - verfolgte Schutz des Verkäufers (vgl. BGHZ 101, 337, 345; s. auch Schlechtriem, Vertragsordnung und außervertragliche Haftung, 1972, S. 295) geht andererseits nicht so weit, die Genehmigungsfiktion auf Verdacht eingreifen zu lassen.

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 248/00  

    Anforderungen an die Untersuchung gelieferter Ware

    Durch das Unterlassen der Rüge gehen neben den Gewährleistungsansprüchen im eigentlichen Sinne auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen eines nicht rechtzeitig gerügten Fehlers verloren (BGHZ 101, 337, 340).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 101, 337, 339).

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  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03  

    Bauvertrag - Eigentumsverletzung im Zusammenhang mit Werkleistungen: Beweislast

    Das hat zur Folge, daß jeder Anspruch nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seiner Durchsetzung selbständig zu beurteilen ist und seinen eigenen Regeln folgt (z.B. BGHZ 101, 337).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87  

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Denn jedenfalls ist diese Vorschrift, wie der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem ausführlich begründeten und in BGHZ 101, 337 abgedruckten Urteil vom 16. September 1987 VIII ZR 334/86 - bereits entschieden hat, auf Deliktsansprüche nicht anwendbar.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89  

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Die Vorschriften über die Mängelrüge tragen in erster Linie den Belangen des Verkäufers Rechnung, der davor bewahrt werden soll, sich noch längere Zeit nach der Ablieferung Ansprüchen wegen etwaiger dann nur schwer feststellbarer Mängel ausgesetzt zu sehen, wodurch zugleich dem allgemeinen Interesse an einer raschen Abwicklung der Rechtsgeschäfte im Handelsverkehr entsprochen wird (BGH Urteil vom 27. März 1985 - VIII ZR 75/84 = WM 1985, 834 unter 3 b cc ß; BGHZ 101, 337, 345).
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 75/02  

    Bauvertrag - Vereinbarung einer DIN: Eigenschaft zugesichert?

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, daß die Haftung des Verkäufers insoweit nicht durch das Sachmängelgewährleistungsrecht verdrängt wird (RG DR 1941, 637 [638] - Bongossiholz-Fall -; BGHZ 77, 215 [217 ff]; 86, 256 [260]; 101, 337 [339]; 107, 249 [254]; BGH WM 1980, 1035 [1036]; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Auflage, § 276 RdNr. 110 f; Emmerich, Das Recht der Leistungsstörungen, 5. Auflage, S. 315 f).
  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 350/88  

    Lieferung mangelhafter Weinkorken

    Es ist auch nicht - wie dies in BGHZ 101, 337 der Fall war - erforderlich, daß der Wein ungenießbar geworden ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99  

    Kauf nach Muster bestimmter Gattung: Folgen bei Abweichung?

    Auch wenn § 377 Abs. 1 HGB vorliegend nicht anwendbar ist, hatte der Kläger die Qualität der Ware vor der Eindeckung des Gebäudes zu überprüfen Vgl. BGHZ 101, 337, 346.
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00  

    Werkvertrag - Beweislast für Mängel und rechtzeitige Rüge

    Hinsichtlich der davor im Abstand von wenigen Tagen erfolgten Teillieferungen ist zu berücksichtigen, daß zwar auch bei Teil- und Sukzessivlieferungen grundsätzlich jede einzelne Lieferung gerügt werden muß (BGHZ 101, 337, 339).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90  

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

  • BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93  

    Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Lieferung einer mangelhaften Sache

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 164/05  

    Rechtstellung des Käufers eines Grundstücks

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZR 109/95  

    Stillschweigende Zusicherung einer Eigenschaft

  • BGH, 19.01.1991 - VIII ZR 149/90  
  • OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 275/93  

    Haftung des Lieferanten einer Tankanlage mit einer elektronischen

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