Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90   

Krankenschwester

§ 211 StGB, Heimtücke, 'feindselige Willensrichtung'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 211, § 212

  • Jurion
  • uni-koeln.de

    Vom Kranken nicht gewünschte aktive Sterbehilfe durch Krankenhauspersonal als Mord aus Heimtücke oder als Totschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch gezieltes Töten

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bt-portal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichtlich genehmigte Sterbehilfe (RiAG Dirk Stalinski; BtPrax 2/99, S. 43-46)

  • vgt-ev.de , S. 224 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Und wer bestimmt sonst das Ende und bedarf es einer gesetzlichen Regelung? (Klaus Kutzer)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 37, 376
  • NJW 1991, 2357
  • NStZ 1992, 34
  • MDR 1991, 656
  • JR 1993, 167
  • StV 1991, 347
  • NJ 1991, 522



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96  

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Heimtücke wäre dagegen dann zu bejahen, wenn der Täter das Leben seines Opfers (unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit) nach eigenen Wertmaßstäben selbstherrlich gezielt verkürzt hätte, wobei allein er bestimmt, daß er es "durch eine von niemandem erbetene Tötung" zur Vermeidung künftigen Siechtums beendet (BGH StV 1991, 347).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).

    Heimtücke wäre dagegen dann zu bejahen, wenn - wie hier - der Täter das Leben seines Opfers (unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit) nach eigenen Wertmaßstäben selbstherrlich gezielt verkürzt hätte, wobei allein er bestimmt, daß er es "durch eine von niemandem erbetene Tötung" zur Vermeidung künftigen Siechtums beendet (BGH StV 1991, 347).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07  

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Gerade in einer oberflächlich vorhandenen Mitleidsmotivation kann sich Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht eines Schwerkranken äußern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14), zumal wenn dieser im Koma liegt, deshalb seinen Zustand nicht realisiert sowie keine Schmerzen erleidet und seine Angehörigen um sein Leben kämpfen.

    Gerade in einer oberflächlich vorhandenen Mitleidsmotivation kann sich Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht eines Schwerkranken äußern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14), zumal wenn dieser - wie hier - im Koma liegt, deshalb seinen Zustand nicht realisiert sowie keine Schmerzen erleidet und seine Angehörigen um sein Leben kämpfen.

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96  

    Indirekte Sterbehilfe

    Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen wird bei einem Sterbenden nicht dadurch unzulässig, daß sie als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann (Anschluß BGH, 8. Mai 1991, 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376).

    Denn die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen ( BGHSt 37, 376) ist ein höherwertiges Rechtsgut als die Aussicht, unter schwersten, insbesondere sog. Vernichtungsschmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen (vgl. Kutzer NStZ 1994, 110, 115 und Festschrift für Salger 1995 S. 663, 672).

mehr
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94  

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten (vgl. BGHSt 32, 367, 379; 35, 246, 249; 37, 376, 378 f.), gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf.
  • BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07  

    Mord und "eigenmächtige Sterbehilfe" (niedrige Beweggründe; Heimtücke bei

    Eine die Heimtücke prägende Haltung kann dann entfallen, wenn der Täter aus Mitleid handelt, um einem Todkranken schwerstes Leid zu ersparen und damit nicht in feindlicher Willensrichtung handelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14; BGH NStZ 2008, 93).

    dd) Eine die Heimtücke prägende Haltung kann allerdings dann entfallen, wenn der Täter aus Mitleid handelt, um einem Todkranken schwerstes Leid zu ersparen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14; BGH NStZ 2008, 93).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03  

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Strafbar ist nach § 212 StGB auch die aktive Sterbehilfe, weil Sterbehilfe unabhängig davon, ob sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, auch bei unheilbar Kranken nicht durch gezieltes Töten geleistet werden darf (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991 - 3 StR 467/90 - BGHSt 37, 376).

    Demgegenüber ist die passive Sterbehilfe, d. h. die Nichteinleitung oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen, grundsätzlich straflos (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991, a.a.O.).

  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97  

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Sie verneinte es aber - unter Hinweis auf BGH NStZ 1992, 34 f. - aus subjektiven Gründen.

    Angesichts der besonderen Schwere des ihr gemachten Vorwurfs wäre eine entsprechende Verteidigung möglich gewesen, auch wenn man berücksichtigt, daß in Fällen der vorliegenden Art eine die Heimtücke prägende feindselige Willensrichtung des Täters nur dann entfällt, wenn seine Motivation sich aus einer objektiv nachvollziehbaren Wertung ableitet, die der Beendigung schwersten Leidens den Vorrang gibt gegenüber dem grundsätzlich gebotenen Lebensschutz (BGH NStZ-RR 1997, 42, 43 sowie NStZ 1992, 34, 35).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Zum anderen ist die sog. "indirekte Sterbehilfe" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42.301, 305; vgl. auch BGHSt 37, 376; 40, 257) und einem nahezu einhelligen Grundkonsens im Schrifttum zulässig (Kutzer NStZ 1994, 110, 114 f. m.N.).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05  

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kleinkinder; Schlafende); niedrige

    Das kommt unter Umständen dann in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln ( BGHSt 9, 385; 37, 376; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH NStZ 1995, 230).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99  

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass bei der Frage der Zulässigkeit lebenserhaltender Maßnahmen die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Fachliteratur auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, wenn ein Wille nicht zu ermitteln ist, auf den mutmaßlichen Willen des Betr., und wenn dieser nicht festzustellen ist, auf allgemeine Wertmaßstäbe abstellt (BGH, NJW 1988, 2310; 1991, 2357; 1995, 205 f; Tröndle StGB, 1997, vor § 211 Rz. 6, 19, m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99  

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Minder schwerer Fall; Besorgnis der

  • LG Duisburg, 09.06.1999 - 22 T 22/99  

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in einen Behandlungsabbruch

  • AG Mannheim, 24.02.2009 - Gut 2 XVII 8740/09  

    Rechtliche Betreuung: Rechtswidrige Verweigerung einer medizinisch indizierten

  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94  
  • BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97  
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  
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