Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84   

Kreditgewährung

§ 266 StGB, Treubruchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DRSP

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1984, 2539
  • NStZ 1985, 36
  • MDR 1984, 953
  • StV 1984, 496
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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04  

    Strafrecht - Nachträgliche Anerkennungsprämie für AG-Vorstandsmitglied: Untreue?

    Denn die verletzte Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens ist für beide Tatbestandsalternativen identisch; der Missbrauchstatbestand ist lediglich ein Spezialfall des umfassenderen Treubruchstatbestandes (vgl. BGHSt 24, 386, 387 f.; 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01  

    Verurteilung wegen Untreue im Zusammenhang mit Zuwendungen an den SSV Reutlingen

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten K. im Sinne des Mißbrauchstatbestands und seine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes stimmten hier überein (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540).
  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04  

    Zur Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe (Fall

    Der Senat kann dies letztlich dahinstehen lassen, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes hier übereinstimmen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540; BGHSt 47, 187, 192).
mehr
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03  

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Die ihnen insoweit zustehende Aufgabe hatten sie gemäß §§ 116, 93 AktG mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen; sie war auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet (grundsätzlich: BGH wistra 2002, 143; BGH NJW 2002, 1585; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 1999, 418; BGH NJW 1984, 2539; BGHSt 9, 203; Rönnau/Hohn, Die Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat - ein Fall für den Staatsanwalt, NStZ 2004, 113 (114); Samson/Günther, in: Rudolphi/Horn/Günther, SK StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 32; Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266 Rn. 25; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 266 Rn. 36).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95  

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Sie unterscheiden sich voneinander dadurch, daß beim Mißbrauchstatbestand der Täter aufgrund einer nach außen wirkenden Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis handelt und dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt, während für den Treubruchstatbestand die bloße Verletzung einer nur im Innenverhältnis bestehenden Vermögensfürsorgepflicht ausreicht (BGH, Urteil vom 5. Juli 1984 - 4 StR 255/84 - NJW 1984, 2539, 2540 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05  

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Der Senat braucht die Frage hier nicht zu entscheiden, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchstatbestandes vorliegend übereinstimmen (vgl. BGHSt 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540; NJW 2006, 453, 454).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00  

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der

    Soweit das Landgericht zunächst zu Lasten des Angeklagten den beträchtlichen Umfang der Haupttat, die Höhe des eingetretenen Schadens, die Anzahl der Geschädigten und die Vielzahl der betrügerischen Einzelakte gewürdigt hat, hat es nicht beachtet, daß die Strafe jedes von mehreren Tatbeteiligten nach dem Maß seiner individuellen Schuld zuzumessen ist (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2541).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00  

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    a) Die Angeklagten hatten sowohl eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes als auch eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes (vgl. BGH NJW 1984, 2539).
  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05  

    Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft;

    Bei mehreren Tatbeteiligten ist jeder nach dem Maß seiner eigenen Schuld abzuurteilen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2541).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07  
    Ein Missbrauch der Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1, 1. Alt. StGB erfordert ein Verhalten, das Rechtswirkungen für den Inhaber des betreuten Vermögens entfaltet (BGH, Urteil vom 15.11.2001, BGHSt 47, 148ff; BGH, Urteil vom 5.7.1984, 4 StR 255/84, NJW 1984, 2539ff; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 266 Rdnr. 10; Leipziger Kommentar, StGB, 11. Auflage, § 266 Rdnr. 43; Münchener Kommentar, StGB, § 266 Rdnr. 118ff; Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 266 Rdnr. 14, 17).
  • OLG Hamm, 28.04.2004 - 2 Ss 3/04  

    Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich; Voraussetzungen; Strafmilderung;

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88  
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