Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
13.06.1985
Aktenzeichen
4 StR 213/85
Dazu im Internet

dejure.org

Kreditkarte

§ 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines untauglichen Versuchs bei Fehlen eines Irrtums auf Seiten des vermeintlich Getäuschten (hier: der Vertragsunternehmen);

§ 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint im Verhältnis des Kreditkarteninhabers zu dem kartenausgebenden Unternehmen;

(Hinweis: Entscheidung ist weitgehend überholt durch den später aufgrund des Gesetzes vom 15.5.86 eingefügten § 266b StGB)

Alpmann Schmidt

StGB § 263, 266

uni-bayreuth.de

Fundstellen
BGHSt 33, 244
NJW 1985, 2200
NJW 1985, 2280
NStZ 1985, 548
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