Rechtsprechung
| BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 |
Kruzifix
Abwehrrecht von Schülern und Eltern gegen Kreuz im Klassenzimmer;
Art. 4, 6, 7 GG, Grundsatz der 'praktischen Konkordanz'
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Kruzifix
- Alpmann Schmidt
BayVSO § 13 Abs. 1 Satz 3; GG Art. 4 Abs. 1
- rechtsanwaltmoebius.de
- jur-abc.de
Kruzifix im Klassenzimmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kruzifix im Klassenzimmer
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Das sog. "Kruzifix-Urteil"
- welt.de (Pressebericht, 18.08.1995)
"Respekt vor Kruzifix-Urteil"
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
BVerfG Vizepräsident Henschel präzisiert das "Kruzifix-Urteil"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kreuz im Klassenzimmer: "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts - Verstoß gegen die Religionsfreiheit?
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Crux bavarica - Der BayVerfGH, das BVerfG, das Kreuz im Klassenzimmer und die religiösweltanschauliche Neutralität (Gerhard Czermak; KJ 1997, 490)
- betrifftjustiz.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Kreuz im Gericht (RiBVerwG Dieter Deiseroth; Betrifft: Die Justiz 2010, 374 ff.)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Kruzifix-Beschluss
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.03.1991 - RN 1 E 91.167
- VG Regensburg, 01.03.1991 - RO 1 E 91.167
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 93, 1
- NJW 1995, 2477
- MDR 1995, 1076
- VBlBW 1995, 470
- DVBl 1995, 1069
- NVwZ 1995, 1197
Wird zitiert von ... (375)
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Lehrerin mit Kopftuch
Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ; 33, 23 ; 93, 1 ).
Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1 ) und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ).
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet auch in positivem Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).
Der Staat darf lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Für die Spannungen, die bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern unterschiedlicher Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen unvermeidlich sind, muss unter Berücksichtigung des Toleranzgebots als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) nach einem Ausgleich gesucht werden (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ; vgl. näher unten dd>).
bb) Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht und umfasst zusammen mit Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht; daher ist es zuvörderst Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern als falsch oder schädlich erscheinen (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in welcher der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeit dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Dies schließt ein, dass die einzelnen Länder zu verschiedenen Regelungen kommen können, weil bei dem zu findenden Mittelweg auch Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre mehr oder weniger starke religiöse Verwurzelung berücksichtigt werden dürfen (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).
Das Kopftuch ist - anders als das christliche Kreuz (vgl. dazu BVerfGE 93, 1 ) - nicht aus sich heraus ein religiöses Symbol.
Duldet der Staat in der Schule eine Bekleidung von Lehrern, die diese aufgrund individueller Entscheidung tragen und die als religiös motiviert zu deuten ist, so kann dies mit einer staatlichen Anordnung, religiöse Symbole in der Schule anzubringen, nicht gleichgesetzt werden (zu letzterem vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Diese korrespondiert mit der grundsätzlichen Neutralitätspflicht des Staates auch für den religiösen und weltanschaulichen Bereich, die gerade aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 105, 279 ).
Hängt in einem christlich geprägten Umfeld ein Kreuz über der Schultür - kein großes Kruzifix im Rücken des Lehrers (vgl. BVerfGE 93, 1 ) - kann dies kaum mehr als Eingriff in die negative Religionsfreiheit oder in das Erziehungsrecht der Eltern betrachtet werden.
- BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum
a) Von einer Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ist nicht etwa aufgrund der Bindungswirkung auszugehen, die dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 (BVerfGE 93, 1, "Kruzifix") nach § 2031 BVerfGG zukommt.Nach dem Beschluß vom 16. Mai 1995 (a.a.O., "Kruzifix") stellt sich dies nicht anders dar.
Hier wird nicht nur das Identifikations- und Einmischungsverbot erwähnt (BVerfGE 93, 1, 16 u. 17).
Sodann gilt in bezug auf das Verhältnis des Staates zu den Institutionen (Kirchen, Weltanschauungsgemeinschaften) das Gleichheitsgebot in Gestalt des Paritätsgedankens (vgl. z.B. BVerfGE 19, 1, 8; 19, 206, 216; 24, 236, 246; 93, 1, 17;… ferner M. Heckel, a.a.O. S. 475, FN 4).
Mit Blick auf die Individuen und die Unvereinbarkeiten ihrer unterschiedlichen Überzeugungen hat der Staat schließlich vorsorgend darauf zu achten, daß die "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleistet bleibt; er darf den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden, weder durch eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse noch durch eine Ausgrenzung Andersgläubiger (BVerfGE 93, 1, 16 f.).
Dies trägt jedoch dann nicht mehr, wenn zu den beiden Gruppen derjenigen, die das Kreuz fordern bzw. billigen oder dulden, Eltern hinzutreten, die das Kreuz ablehnen, und zwar auch, wenn sie in der Minderheit sind: Die durch das Neutralitätsgebot geschützte "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen läßt sich allein mit dem Hinweis auf Mehrheitsverhältnisse nicht gewährleisten (BVerfGE 93, 1 ff., 24).
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber für die Lösung des hier gegebenen Spannungsverhältnisses zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit ausdrücklich den Gestaltungsauftrag erteilt, unter Berücksichtigung des Toleranzgebotes einen für alle zumutbaren Kompromiß zu suchen (BVerfGE 93, 1, 22 f.).
Den Belangen der vorsorgenden Neutralität am nächsten kommen freilich Lösungen, die schon zu einer Konfliktvermeidung beitragen (vgl. BVerfGE 93, 1, 16 ff.), etwa indem sie Konflikten "von vornherein ... die Grundlage entziehen" (Beschluß vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - NJW 1999, 805) oder aber doch für die Betroffenen "von vornherein" eine "Garantie der Freiwilligkeit" enthalten (BVerfGE 52, 223, 241).
Das Erfordernis der Darlegung ernsthafter und einsehbarer Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung steht dem bei verfassungskonformer Beschränkung auf das mit Art. 4 Abs. 1, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 3 WRV vereinbare "Minimum an Zwangselementen" (BVerfGE 93, 1 ff., 23) nicht entgegen.
Die Darlegungspflicht nach Art. 7 Abs. 3 Satz 3 BayEUG läßt sich, da es maßgeblich auf die Wirkungen des Kreuzes auf den jeweiligen Betrachter ankommt, weniger unter Verweis auf den staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) als vielmehr dadurch rechtfertigen, daß das Spannungsverhältnis der einander widersprechenden Grundrechtspositionen, vor allem der Eltern (Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG), soweit möglich, im Wege der praktischen Konkordanz (s. dazu bb) aufgelöst wird (BVerfGE 93, 1, 22 ff.; 41, 29, 50 f.).
Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 ff.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).
Gegenüber denjenigen, die einen religiösen Einfluß auf die Erziehung der Kinder nicht wollen, ist daher bei staatlich schu-lischen Pflichtveranstaltungen nur das unerläßliche Minimum an Zwangselementen solcher Art zuzulassen (BVerfGE 41, 29, 51; 93, 1, 23).
Das bedeutet zum einen, daß weltanschaulich-religiöse Zwänge in öffentlichen Schulen, die nicht Bekenntnisschulen sind, soweit irgendmöglich auszuschalten sind (BVerfGE 41, 29, 51); zum anderen darf dieses Minimum nicht dazu führen, daß die Grenze zumutbarer, nicht diskriminierender Ausweichmöglichkeiten überschritten wird (BVerfGE 93, 1, 24).
Im Beschluß vom 16. Mai 1995 (a.a.O., "Kruzifix") hat das Bundesverfassungsgericht den Rahmen weiter gesteckt.
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
Der Beschwerdeführer darf aber dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen oder einfachrechtlichen Aufklärung abhängt und die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 93, 1 ).Auch ist es den Beschwerdeführern angesichts des Fortgangs der Schulausbildung nicht zumutbar, auf den Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen zu werden (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen, soweit sie sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen, durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung bereits geklärt sind (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG; vgl. BVerfGE 32, 98; 34, 165; 41, 29; 47, 46; 93, 1).
Die in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgte Glaubensfreiheit umfasst den Anspruch, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).
Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29 ) und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 93, 1 ).
Er darf - als Heimstatt aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 108, 282 ) - keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben; und er darf sich nicht durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in der Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ).
Im Einzelfall sind Konflikte zwischen der Religionsfreiheit des Kindes sowie dem Erziehungsrecht der Eltern auf der einen Seite und dem Erziehungsauftrag des Staates auf der anderen Seite im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Der Landesgesetzgeber, dem die Einführung christlicher Bezüge nicht schlechthin verboten ist und der die kulturell vermittelten, historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen sowie die prägende Kraft des christlichen Glaubens und der christlichen Kirchen bedenken darf (vgl. BVerfGE 93, 1 ), hat die in der öffentlichen Pflichtschule unvermeidlichen Spannungen, die bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern unterschiedlicher Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen entstehen können, unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu einem Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ).
Ihm obliegt es, im öffentlichen Willensbildungsprozess einen im Blick auf die negative wie die positive Religionsfreiheit der Betroffenen zumutbaren Kompromiss zu suchen (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Schließlich ist es selbstverständlich, dass der staatliche Erziehungsauftrag auch das Ziel der Herausbildung verantwortlicher Staatsbürger voraussetzt, die gleichberechtigt und dem Ganzen gegenüber verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft sollen teilhaben können und denen auch soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden zukommt (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 141 ).
Sucht der Landesgesetzgeber im Wege der praktischen Konkordanz einen schonenden Ausgleich zwischen den Rechten der Schüler und Eltern aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG sowie dem Erziehungsauftrag des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 1 ), so darf er dabei auch der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenwirken und sich um die Integration von Minderheiten bemühen.
In einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, gewährt Art. 4 Abs. 1 GG ein solches Recht nicht (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
- BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf …
Das Grundrecht umfasst die Freiheit nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).Einschränkungen ergeben sich aus der Verfassung selbst (BVerfGE 52, 223 m.w.N.; 93, 1 ).
Art. 4 Abs. 1 GG verleiht dem Einzelnen auch keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, seine Glaubensüberzeugung im Rahmen staatlicher Einrichtungen zu betätigen oder mit staatlicher Unterstützung zum Ausdruck zu bringen (BVerfGE 93, 1 ).
Aus der umfassend gewähr-leisteten Glaubensfreiheit folgt vielmehr das Gebot staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen (BVerfGE 93, 1 ).
Um in einer pluralistischen Gesellschaft ein friedliches Zusammenleben der Anhänger unterschiedlicher oder sogar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu gewährleisten, muss der Staat in Glaubensfragen Neutralität bewahren und alles vermeiden, was den religiösen Frieden und eine gedeihliche Koexistenz in der Gesellschaft gefährden kann (BVerfGE 93, 1 ).
In öffentlichen Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, treffen wegen der allgemeinen Schulpflicht die unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Schüler und ihrer Eltern sowie der Lehrer unvermeidlich und besonders intensiv aufeinander (BVerfGE 93, 1 ).
Der gemeinsame Unterricht von Kindern der verschiedensten Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen führt zu Spannungsverhältnissen zwischen negativer und positiver Bekenntnisfreiheit (BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).
Da in einer staatlichen Pflichtschule nicht alle ihre grundsätzlich gleichrangige negative und positive Religionsfreiheit konfliktlos voll verwirklichen können, kann sich der Einzelne dort nicht uneingeschränkt auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG berufen (BVerfGE 93, 1 ).
4 Abs. 1 GG kommt in dem vom Staat organisierten und gestalteten Lebensbereich der bekenntnisfreien Pflichtschule (Art. 7 Abs. 1 GG) freiheitssichernde Bedeutung und Wirkung vornehmlich zugunsten der schulpflichtigen Kinder und ihrer Eltern zu (BVerfGE 93, 1 ).
Es obliegt den Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen zu vermitteln, die sie für richtig halten (BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).
Sie haben auch das Recht, ihre Kinder von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen (BVerfGE 93, 1 ).
Er muss eine derartige Einflussnahme seinerseits vielmehr soweit wie irgend möglich ausschalten und darf sich nicht mit einer Religionsgemeinschaft identifizieren (BVerfGE 93, 1 ).
Kinder dieser Altersgruppe - vor allem noch im Grundschulalter - sind mental besonders leicht zu beeinflussen (BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).
Auch fordert der Grundsatz praktischer Konkordanz einen möglichst schonenden Ausgleich der widerstreitenden Rechtspositionen (BVerfGE 93, 1 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00
Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht
Dabei ist ihm im Rahmen der sonstigen Verfassungsbestimmungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1, 21, "Kruzifix").Der daraus herrührende Konflikt zwischen den verschiedenen Trägern des Grundrechts der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie zwischen diesem Grundrecht und anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern, etwa der durch Art. 7 Abs. 1 GG gewährleisteten staatlichen Schulhoheit, ist, wie noch näher auszuführen sein wird, nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen einseitig bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden, der insoweit gebotenen Neutralität des Staates entsprechenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.12.1975, BVerfGE 41, 29, 50; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 21).
Zum Christentum als Kulturfaktor gehört insbesondere auch die Toleranz für Andersdenkende (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.12.1975, a.a.O., 50 f.; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 22 f.).
Es ist dann Aufgabe des Gesetzgebers, aufgrund einer sachgerechten Güterabwägung die kollidierenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter, also die Bekenntnisfreiheit und die ihr entgegenstehenden Grundrechte Dritter oder sonstige verfassungsgeschützte Rechtsgüter, nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz als einer besonderen Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu einem gerechten, gegenseitig möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.04.1972, a.a.O., 29 ff.; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 1, 21, "Kruzifix"; Beschluss vom 27.11.1990, BVerfGE 83, 130, 143).
Davon geht auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.05.1995 (BVerfGE 93, 1, "Kruzifix") aus, wenn etwa von der Pflicht des Staates die Rede ist, Einzelnen wie auch den Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften einen Betätigungsraum zu sichern, in dem sich die Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet entfalten kann (…a.a.O., 16, 17).
Mit Blick insbesondere auf die Schüler und ihre Eltern und die möglichen Unvereinbarkeiten ihrer unterschiedlichen Überzeugungen hat der Staat vorsorgend darauf zu achten, dass die negative Bekenntnisfreiheit Andersdenkender und die "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleistet bleibt; er darf den religiösen Frieden in einer Gesellschaft und damit auch in der Schule nicht von sich aus gefährden, weder durch eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse noch durch eine Ausgrenzung Andersgläubiger (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.04.1999, BVerwGE 109, 40, 46, 47).
Der Grundsatz staatlicher Neutralität in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten dient auch dem Schutz dieses Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 17).
Soweit die Schule im Rahmen der "vorsorgenden" Neutralität ihren Angehörigen Raum dafür lässt, im Schulbereich Glaubensüberzeugungen zu betätigen, müssen diese vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt sein und Andersdenkenden zumutbare Ausweichmöglichkeiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979, BVerfGE 52, 223, 247; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 22, 24).
Dies verbietet es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.05.1995 (a.a.O.) als in jeder Hinsicht vergleichbar und deshalb ohne zusätzliche Erwägungen im Ergebnis zu übernehmen.
Entscheidend ist aber, welche Wirkung allein der Anblick des von ihr getragenen Kopftuchs bei den einzelnen Schülern entfaltet, insbesondere welche Empfindungen es bei Andersdenkenden auslösen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.1973, BVerfGE 35, 366; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 20; abweichende Meinung der Richter Seidel, Söllner und Haas, 32).
Solche Schüler sind in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt; sie sollen ihr Kritikvermögen und die Ausbildung eigener Standpunkte erst erkennen und sind deshalb einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.10.1979, a.a.O., 249; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 20; ebenso EGMR, Beschluss vom 15.02.2001, Beschwerde Nr. 42398/98).
Dem Prinzip der vorsorgenden Neutralität am nächsten kommen zwar Lösungen, die schon zu einer Konfliktvermeidung beitragen, etwa indem sie Konflikten von vornherein die Grundlage entziehen oder für die Betroffenen von vornherein eine Garantie der Freiwilligkeit enthalten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.10.1979, a.a.O., 241, 242; Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 16 ff.; BVerwG…, Urteil vom 21.04.1999, a.a.O., 48 ff.).
- BVerfG, 24.09.2003 - : 2 BvR 1436/02 Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ; 33, 23 ; 93, 1 ).
Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1 ) und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ).
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet auch in positivem Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).
Der Staat darf lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Für die Spannungen, die bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern unterschiedlicher Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen unvermeidlich sind, muss unter Berücksichtigung des Toleranzgebots als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) nach einem Ausgleich gesucht werden (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ; vgl. näher unten dd>).
bb) Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht und umfasst zusammen mit Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht; daher ist es zuvörderst Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern als falsch oder schädlich erscheinen (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in welcher der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeit dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Dies schließt ein, dass die einzelnen Länder zu verschiedenen Regelungen kommen können, weil bei dem zu findenden Mittelweg auch Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre mehr oder weniger starke religiöse Verwurzelung berücksichtigt werden dürfen (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).
Das Kopftuch ist - anders als das christliche Kreuz (vgl. dazu BVerfGE 93, 1 ) - nicht aus sich heraus ein religiöses Symbol.
Duldet der Staat in der Schule eine Bekleidung von Lehrern, die diese aufgrund individueller Entscheidung tragen und die als religiös motiviert zu deuten ist, so kann dies mit einer staatlichen Anordnung, religiöse Symbole in der Schule anzubringen, nicht gleichgesetzt werden (zu letzterem vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Diese korrespondiert mit der grundsätzlichen Neutralitätspflicht des Staates auch für den religiösen und weltanschaulichen Bereich, die gerade aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 105, 279 ).
Hängt in einem christlich geprägten Umfeld ein Kreuz über der Schultür - kein großes Kruzifix im Rücken des Lehrers (vgl. BVerfGE 93, 1 ) - kann dies kaum mehr als Eingriff in die negative Religionsfreiheit oder in das Erziehungsrecht der Eltern betrachtet werden.
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29 44, 47 f.) und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1, 17).Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165, 181; 93, 1, 21).
Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl. BVerfGE 93, 1, 21).
a) Die in Art. 4 Abs. 1 GG verbürgte Glaubensfreiheit umfasst auch den Anspruch, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).
Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29 ) und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 93, 1 ).
Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Der Staat darf keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben; er darf sich auch nicht durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ).
Überdies wäre eine solche Auffassung mit dem Erfordernis eines schonenden Ausgleichs zwischen den Rechten der Beschwerdeführer aus Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 GG und dem Erziehungsauftrag des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG im Wege der praktischen Konkordanz nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Die Beschwerdeführer können nicht beanspruchen, dass ihre Kinder vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten verschont bleiben; in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, gewährt Art. 4 Abs. 1 GG ein solches Recht nicht (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
- VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
Mit Entscheidung vom 16. Mai 1995 (BVerfGE 93, 1 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (Volksschulordnung - VSO) für nichtig erklärt.Einerseits kann es religiös als zentrales Symbol des christlichen Glaubens gesehen werden (vgl. BVerfGE 93, 1/19 f.).
Dies sieht auch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 16. Mai 1995 so, indem es ausführt (s. BVerfGE 93, 1/21 f.).
Der Staat, der mit der Schulpflicht in das elterliche Erziehungsrecht eingreift, darf die Akzeptanz des von ihm organisierten Schulwesens durch die Eltern bei seinen Regelungen berücksichtigen (vgl. auch Sondervotum BVerfGE 93, 1/28).
Es kann dem Staat nicht verwehrt sein, die Übereinstimmung von Schule und Elternhaus in grundlegenden Wertanschauungen soweit wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. Lerche, Kirche und Gesellschaft, Sonderheft 1995, S. 19 unter Hinweis auf das Sondervotum BVerfGE 93, 1/28; vgl. weiter BVerfGE 41, 29/60; 41, 65/87) .
Bei einer solchen Situation muß der Gesetzgeber von Verfassungs wegen versuchen, einen möglichst "schonenden Ausgleich" oder eine praktische Konkordanz" der kollidierenden Grundrechtspositionen zu erreichen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 52, 223/247 und 251; 93, 1/21 m.w.N.;… Lerche, Übermaß und Verfassungsrecht, 1961, S. 152 f.;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl. 1995, Rdn. 317 ff.).
1. An der Feststellung, daß Art. 7 Abs. 3 BayEUG der Bayerischen Verfassung nicht widerspricht, ist der Verfassungsgerichtshof durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 (BVerfGE 93, 1 ff.) nicht gehindert.
Daß dieser Gesichtspunkt den tragenden Grund darstellt, läßt sich mehrfach aus der Entscheidung belegen (vgl. "ohne Ausweichmöglichkeit", "Grad von Unausweichlichkeit", "durchsetzbarem Zwang", "Zwang", "Unvermeidbarkeit der Begegnung mit dem Kreuz", "religiös-weltanschauliche Zwänge", "unerläßliche Minimum an Zwangselementen", "... deren Präsenz und Anforderung sich der Andersdenkende nicht entziehen kann" in BVerfGE 93, 1/18, 23, 24).
Das Bundesverfassungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, daß es dem Landesgesetzgeber obliege, das Spannungsverhältnis zwischen den jeweiligen Positionen der Glaubensfreiheit unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu lösen; der Landesgesetzgeber habe im öffentlichen Willensbildungsprozeß einen für alle zumutbaren Kompromiß zu suchen (BVerfGE 93, 1/22 f.).
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563
Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines …
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem "Kruzifix-Urteil" vom 16.5.1995 (BVerfGE 93, 1 = BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477 = DVBI.1995, 1069) in dieser Vorschrift über die Anbringung eines Kreuzes (§ 13 Abs. 1 Satz 3 VSO) einen Verstoß gegen das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) gesehen und die Norm insoweit für verfassungswidrig erklärt, weil das Kreuz nicht nur Ausdruck der vom Christentum geprägten abendländischen Kultur sei, sondern als Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung auch missionarischen Charakter habe.Danach unterliegt die Bekenntnis- und Religionsfreiheit als Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt nur Einschränkungen, die sich ihrerseits aus der Verfassung selbst ergeben (so BVerfG vom 16.5.1995, BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477/2479 Sp.II), also namentlich dann, wenn sie in Widerstreit zu kollidierenden Grundrechten Dritter oder anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern tritt.
Dem Staat als Dienstherrn steht im Bereich des öffentlichen Schulwesens zudem der Umstand zur Seite, dass er hierbei in Erfüllung seines verfassungsrechtlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags - in seiner Qualität eigenständig und dem Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG gleichberechtigt - handelt, wie er in Art. 7 Abs. 1 GG-im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht statuiert ist (…vgl. dazu etwa Niehues, a.a.O., RdNr.527; BVerfG v. 9.2.1989, NVwZ 1990, 54 - Schulbuch ; BVerfG v. 17.12.1975, NJW 1976, 947 - christliche Gemeinschaftsschule badischer Überlieferung ; BVerfG v. 16.5.1995, BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477/2479 Sp.II - Kruzifixurteil).
Sie verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen: BVerfG, BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477/2478).
a) Die Pflicht des Staats zur Einhaltung einer religiös-weltanschaulichen Neutralität setzt ihm - wenngleich von ihm nicht Gleichgültigkeit gegenüber den kulturell vermittelten und historisch verwurzelten christlich geprägten Wertüberzeugungen und Einstellungen und den daraus erwachsenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmustern gefordert ist (BVerfG, BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477/2479 Sp.II) - auch im schulischen Bereich Grenzen.
Er wirkt immerhin auf Personen ein, die aufgrund ihrer Jugend in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikvermögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind (vgl. BVerfG, BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477/2479).
Nur auf diese Weise können die angesichts der Pluralität der Gesellschaft unvermeidlichen Spannungen unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz miteinander zum Ausgleich gebracht werden (BVerfG v. 17.12.1975, NJW 1976, 947/948 Sp.l; vom 16.5.1995, BayVBI. 1995, 720 = NJW 1995, 2477/2479 Sp.II).
Allerdings sind ihm als Lehrer diejenigen Argumente verschlossen, die das Bundesverfassungsgericht (v. 16.5.1995, BayVBI. 1995, 720 ff. = NJW 1995, 2477 ff.) den Erziehungsberechtigten im Hinblick auf die spezifische Situation eines Volksschülers zugebilligt hat, der im Klassenzimmer im Anblick des Kreuzes lernen muss.
- VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05
Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus …
Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern als falsch oder schädlich erscheinen (BVerfG, Urteil vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, 17).Der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule ist eigenständig begründet und tritt gleichrangig neben das Erziehungsrecht der Eltern, ist diesem nicht nach-, sondern gleichgeordnet (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 183; Beschlüsse vom 17.12.1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29, 44, vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 -, BVerfGE 47, 46, 71 f., vom 16.10.1979 - 1 BvR 647/70, 1 BvR 7/74 -, BVerfGE 52, 223, 236, und vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, 21).
Dabei ist er von den Eltern unabhängig (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.05.1995 a.a.O., BVerfGE 93, 1, 21).
Dies erfordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfGE 93, 1, 21).
Ungeachtet einer allgemeinen christlich-abendländischen Prägung hat sie sich jeglicher Missionierung und Indoktrination zu enthalten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.12.1975, BVerfGE 41, 29, 48 ff., 57 ff.; und vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1, 21 ff.; BVerwG, Urteile vom 17.06.1998 - 6 C 11.97 -, BVerwGE 107, 75, 80 ff. und vom 21.04.1999 - 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40, 46 f.).
Damit übereinstimmend verbietet Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 4 WRV ausdrücklich, jemanden zur Teilnahme an religiösen Übungen zu zwingen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1, 15 f.).
Schließlich entnimmt die Rechtsprechung Art. 4 Abs. 1 und 2 GG insgesamt das Recht darauf, seinem Glauben entsprechend zu leben, also nicht zu einer Lebensführung gezwungen zu werden, die mit den eigenen Glaubensgeboten in Widerspruch steht (BVerfG, Beschlüsse vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 -, BVerfGE 32, 98, 106 und vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1, 15).
- OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung; …
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit; …
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich - Urteil aufgrund der …
- BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur …
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
- VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02
Entfernung eines Kreuzes aus Sitzungssaal des Kreistags
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01
Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Vergabe - Gleichwertiger Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Nein!
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06
Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag; …
- VG Berlin, 29.09.2009 - 3 A 984.07
Islamisches Gebet in der Schule
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Vergabe - Anforderungen an die Antragsbefugnis
- StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016
§ 68 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes und § 86 Abs. 3 des Hessischen …
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
- BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in …
- VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 528/09
Siebtklässler musste nicht aus religiösen Gründen vom Kinobesuch freigestellt …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
- BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00
Überprüfbarkeit der gerichtlichen Vorauswahl des Insolvenzverwalters
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Steuerrecht - § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG verfassungswidrig?
- BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97
Ethikunterricht zulässig
- VGH Hessen, 30.06.2003 - 10 TG 553/03
Religionsfreiheit - Tischgebet im Kindergarten - Freiwilligkeit - …
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 9 S 1126/95
Schulfach Ethik für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen
- VG Stuttgart, 24.03.2000 - 15 K 532/99
Im Rechtsstreit um das islamische Kopftuch sieht das Verwaltungsgericht Stuttgart …
- BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen …
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
- VG Gießen, 31.01.2003 - 4 G 4715/02
Kein Zwang zur Teilnahme an religiösen Handlungen - Tischgebet in Kindergarten
- LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 344/03
Beschäftigungsanspruch
- VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
Keine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht für Kinder bibeltreuer Christen
- VGH Hessen, 01.06.2005 - 8 UZ 54/04
Anbringen eines Kreuzes im Sitzungssaal des Kreistages
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Rechtschreibreform"
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Zum Tischgebet im Kindergarten
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 3 B 29.09
Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01
Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 4 S 516/07
Kopftuchverbot für Lehrerin
- BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker
- VG Düsseldorf, 14.02.2008 - 9 K 4675/06
Das auf einem Hausgrundstück in Hilden errichtete sog. "Kreuz der Liebe" (Höhe …
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Ausländerrecht: Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus
- LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1278/03
Weiterbeschäftigung an bisherigem Arbeitsplatz bei Kündigungswiderspruch des …
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 7 ZB 07.987
Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkankung der Prozessbevollmächtigten; …
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Zum Ausschluss des Vaters von der Hauptverhandlung gegen seinen Sohn im …
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule
- BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der …
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Ablehnung eines …
- BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Sofortige Vollziehung eines Widerrufs der Approbation als Arzt sowie …
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Konkurrentenklage
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09
Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung
- BVerfG, 26.03.2001 - 2 BvR 943/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben"
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08
Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal
- OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01
Zur Befreiung von der Schulbesuchspflicht aus religiösen Gründen.; …
- BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr
- BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der juristischen Fakultät der Technischen …
- VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 287/03
Konkrete Normenkontrolle: Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften durch …
- BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06
Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch
- BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02
Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2005 - 8 B 1607/05
Beschwerdeverfahren gegen "Großen Zapfenstreich" der Luftwaffe am Kölner Dom …
- FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 11 V 1910/07
Befreiung eines als Kulturzentrum genutzten Teils eines Grundstücks von der …
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 1674/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3180/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 662/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08
Verfahrensrecht - 14 Jahre Verfahrensdauer ist zu lang!
- BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung einer vertragsarztrechtlichen Genehmigung zur …
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
- BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 …
- BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
Überlange Verfahrensdauer und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
- VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00
Einer Lehrerin kann nicht deshalb die Eignung als Pädagogin abgesprochen werden, …
- BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00
Einreiseverbot für Ehepaar Mun
- VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
- BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Sozialgerichte
- BGH, 22.07.2002 - II ZR 90/01
Arztrecht - Freiwilliges Ausscheiden eines Arztes aus Gemeinschaftspraxis
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1504/03
Zusammensetzung des Senats der Technischen Universität Dresden
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04
Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben …
- FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 11 V 4226/07
Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden …
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3631/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3633/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 843/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 840/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung …
- BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
Verfassungsmäßige Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von …
- BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
Anspruch eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt auf Schutz vor …
- BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11
- BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98
Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
Verfassungsprozessrecht
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03
Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg
- VG Aachen, 09.11.2007 - 1 K 323/07
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?
- LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
Abmahnung von muslimischer Pädagogin wegen Mütze-Tragens rechtens // …
- BVerfG, 17.04.2008 - 1 BvR 790/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der …
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
- BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10
Sofortige Vollziehung des Entzugs einer Zulassung zur vertragsärztlichen …
- BGH, 22.07.2002 - II ZR 265/00
Arztrecht - Freiwilliges Ausscheiden eines Arztes aus Gemeinschaftspraxis
- LAG München, 08.10.2003 - 5 Sa 946/03
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …
- BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft
- BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
- LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02
- LAG München, 20.04.2004 - 5 TaBV 18/04
Wahlvorstandsbestellung im Wege der einstweiligen Verfügung
- BVerfG, 02.07.2004 - 1 BvR 1335/04
Erschöpfung des Rechtswegs bei einstweiligen Rechtsschutz
- BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
Berücksichtigung veränderter Umstände im einstweiligen Rechtsschutz
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Zahnarzt über Zahnersatz und …
- BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz …
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Wohnungseigentum - Hausverbot gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung - …
- VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05
9-Jährige aus der islamischen Glaubensrichtung der Ahmadiyya muss am …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten …
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Erledigung; fortbestehendes …
- BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 11/07 R
Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - 7 Sa 84/08
Abmahnung einer Erzieherin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 7 Abs 6 …
- BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2011 - L 6 AS 356/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10
Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule
- BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator …
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1426/01
- BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
- VG Stuttgart, 07.07.2006 - 18 K 3562/05
Kopftuchverbot; Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz; unzulässige Privilegierung …
- BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07
Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Bettenstation einer nuklearmedizinischen …
- VG Darmstadt, 26.09.2003 - 3 E 2482/02
Kreuz im Sitzungssaal muss entfernt werden
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
Vertragsarztrecht
- BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 31.04
Amt im abstrakt-funktionalen Sinn; Amt im statusrechtlichen Sinn; amtsangemessene …
- BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07
Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der …
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R
Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau - Hauer - Verweisung - …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der …
- LSG Sachsen, 24.02.2010 - L 1 P 1/10
Pflegequalität in der sozialen Pflegeversicherung; Verfassungsmäßigkeit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - L 6 AS 1595/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - L 6 AS 751/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06
- OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07
Schulbefreiung; Schulpflicht; Homeschooling
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - L 10 B 21/02
Vertragsarztrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02
Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts // Islamische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 14/06
Vertragsarztangelegenheiten
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 3/07 R
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller - …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 571/07
Anwendung des § 177 AO i.R.e. Verfahrens zur Feststellung der Einkünfte einer …
- AG Stuttgart, 03.09.2009 - 13 C 6358/08
- BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09
Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehung des Widerrufs einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10
Vertragsarztangelegenheiten
- OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97
Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet
- BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 1834/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Tierversuchen
- BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1270/04
Vereinbarkeit der EG-rechtlichen Deklarationsvorschriften für Futtermittel mit …
- OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05
Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei …
- BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Exmatrikulation wegen Nichtentrichtung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
Vertragsarztangelegenheiten
- VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 31/11
Vertragsarztangelegenheiten
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - VerfGH 11/98
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten, Grundsatz der vollen …
- BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 9 S 2361/02
Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen - gerichtliche Überprüfung
- VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
Muslimisches Opferfest - Schlachtung an Sonntagen und Feiertagen
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03
Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung - Minderjährige - …
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 1 K 1466/07
Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin rechtmäßig
- VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08
Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule
- BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11
Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 96/11
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Berlin, 04.11.1998 - 7 B 4.98
- BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …
- OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03
Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde auf Neuverteilung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - L 10 B 3/06
Vertragsarztangelegenheiten
- OLG Düsseldorf, 19.03.2007 - 9 U 46/07
Sittenwidriges Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus einer Praxisgemeinschaft
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- FG Köln, 05.09.2007 - 4 V 2092/07
Grundsteuerbefreiung eines religiösen Verbandes für ein satzungsgemäß genutztes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - L 11 (10) B 17/07
Vertragsarztangelegenheiten
- BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07
Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, …
- LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08
Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs- …
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim …
- EGMR, 18.03.2011 - 30814/06
Lautsi u.a. ./. Italien
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung …
- BVerwG, 06.03.1998 - 6 B 9.98
Zeugnisnote in einem versetzungsrelevanten Fach; Gewichtung schriftlicher und …
- BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot; …
- BVerfG, 27.02.2001 - 2 BvR 2067/00
Vorläufiger Rechtsschutz im Asylverfahren
- BVerfG, 18.02.2002 - 1 BvR 13/02
Erschöpfung des Rechtsweges bei Vergabe von Studienplätzen
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95
Verfassungsmäßigkeit der Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes …
- VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
Scientology kann Freistaat Bayern die Verbreitung des Buchs "Gesundheitliche und …
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04
Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1 …
- BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
Vereinbarkeit der EG-rechtlichen Deklarationsvorschriften für Futtermittel mit …
- LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04
- BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsbedürfnisses für Umschulungsmaßnahmen
- VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 130/05
Recht der Landesbeamten; Rechtswidrigkeit einer aufgezwungenen …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2006 - L 13 AS 1708/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - Haushaltshilfe - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - L 11 B 20/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Sachsen, 12.07.2006 - L 1 KR 57/03
Krankenhausbehandlung, Wahl des Krankenhauses durch den Versicherten, Beachtung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 B 6/06
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 1710/04
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Anforderungen an die Prüfung der einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden …
- BVerwG, 08.08.2011 - 7 B 41.11
Religiöse Äußerungsfreiheit; Predigt; Tatsachenbehauptung; verfassungsimmanente …
- OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 13 M 4160/97
Rechtschreibreform;; Deutschunterricht; Kultusministerkonferenz; …
- BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 208/01
Verfassungsbeschwerde einer rechtsradikalen Partei gegen die Verweigerung von …
- OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05
Einstweiliges Verfügungsverfahren, Prozessrechtsverhältnis. Kostenfestsetzung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 4501/03
- SG Düsseldorf, 29.01.2007 - S 2 KA 251/06
Vertragsarztangelegenheiten
- VG Arnsberg, 09.08.2007 - 10 L 553/07
Feststellung der offensichtlichen Nichteignung nach Probeunterricht schließt …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07
Vertragsarztangelegenheiten
- BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 65.07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2008 - L 11 B 6/08
Krankenversicherung
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1720/03
Umfang des Grundrechtsschutzes inländischer Unternehmen vor Beeinträchtigungen …
- OLG Düsseldorf, 26.09.2008 - 3 Kart 38/08
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Beweisanordnung im …
- VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08
Zulassung zum Studium der Medizin - Modellstudiengang HannibaL (WS 2008/2009); …
- BFH, 26.01.2010 - VI B 115/09
Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - L 11 KA 3/10
Vertragsarztangelegenheiten
- BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
Vereinbarkeit einer sechsjährigen Verfahrensdauer mit dem Grundrecht auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10
Kein Anspruch auf Kostenübernahme vor Umzug im Eilverfahren
- BVerfG, 25.06.1999 - 2 BvR 667/99
Substantiierungpflicht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 1571/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02
Kein Sonderweg Nordrhein-Westfalens beim Dosenpfand - vorläufiger Stopp abgelehnt
- VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02
Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch …
- VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
D (A), Moslems, Kinder, Schule, Unterrichtsbefreiung, Sexualkundeunterricht, …
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Erschöpfung des Rechtswegs
- VG Lüneburg, 07.12.2004 - 1 B 73/04
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch und zum effektiven Rechtsschutz bei …
- KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf einen Weihnachtsbaum im Haftraum
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 1545/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06
Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht
- SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 2 KA 94/07
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; Amtshaftungsklage; …
- VG Berlin, 10.03.2008 - 3 A 983.07
Schule muss vorläufig muslimischem Schüler Gebet in der Schule ermöglichen
- SG Düsseldorf, 16.10.2008 - S 14 KA 121/08
Einstweilige Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren gegen eine Krankenkasse …
- LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung; …
- BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 722/10
Statthaftigkeit von Eingriffen in die Berufsfreiheit zum Schutz wichtiger …
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00
Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 3977/00
- VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02
Kruzifix im Sitzungssaal des Kreistags
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
Umfang der Rechtsweggarantie im Asylverfahren
- LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05
Abmahnung, Glaubensfreiheit, Samstagsarbeit, Gleichbehandlung , …
- BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05
- SG Düsseldorf, 27.03.2006 - S 2 KA 50/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Sachsen, 10.07.2006 - L 1 B 267/05 KR-ER
Versorgung mit einem Multifunktionsrollstuhl in einer Pflegeeinrichtung
- SG Düsseldorf, 08.09.2006 - S 2 KA 193/06
Vertragsarztangelegenheiten
- OLG Brandenburg, 28.02.2007 - 1 Ss 97/06
Strafverurteilung wegen Beleidigung: Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen …
- ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07
Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
- FG Münster, 26.03.2008 - 3 V 4751/07
Anspruch einer jüdischen Kultusgemeinde auf Grundsteuerbefreiung; Bestehen der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - L 7 B 205/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - L 7 B 203/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - L 7 B 204/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VGH Bayern, 29.07.2008 - 9 CS 08.1347
Medizinprodukt; Verbot des Inverkehrbringens; Antrag auf Wiederherstellung der …
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09
Untätigkeitsbeschwerde; Zulässigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 11 B 11/09
Krankenversicherung
- VG München, 28.12.2009 - M 6b K 09.768
- OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
Zur vorläufigen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege einer einstweiligen …
- VG Saarlouis, 24.08.2010 - 1 K 575/09
Befreiung von der Schulpflicht
- SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 2/08
Berufungssauschuss für Kassenärzte muss Forschungsfreiheit des …
- BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen des …
- BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 194/11
Verfahrensdauer zur Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters vor dem …
- BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
- BVerfG, 17.03.1997 - 2 BvQ 8/97
Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Abschiebung
- LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98
Einstweilige Verfügung zur Abwehr einer Abordnung im öffentlichen Dienst …
- BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1022/99
- VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
Iran, D (A), Iraner, Flüchtlingsfrauen, Abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, …
- VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98
- VG Aachen, 16.01.2002 - 9 L 1313/01
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 4069/00
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 1837/01
- SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02
Krankenversicherungsrecht: Rechtsnatur einer Maßnahme des …
- BVerfG, 12.03.2003 - 2 BvR 996/02
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2004 - L 16 B 105/04
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2004 - L 16 B 170/04
Krankenversicherung
- BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2401/04
Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten
- LSG Sachsen, 22.08.2005 - L 1 B 102/05
- VG Köln, 15.09.2005 - 27 L 1487/05
Eilantrag gegen Zapfenstreich am Kölner Dom gescheitert // Kläger aus der …
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05
- BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06
(Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen; …
- VG Lüneburg, 19.03.2007 - 1 B 46/06
Ausscheiden einer Bewerberin wegen Nichterfüllung des geforderten …
- SG Düsseldorf, 27.04.2007 - S 2 KA 32/07
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 2 KA 65/07
Vertragsarztangelegenheiten
- VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einer Auswahlentscheidung, die …
- VG Lüneburg, 18.09.2007 - 1 B 20/07
Vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlentscheidung aufgrund von …
- LSG Sachsen, 25.04.2008 - L 1 B 198/08 KR-ER
Abrechnungsprüfung bei Krankenhäusern durch den medizinischen Dienst der …
- LSG Bayern, 09.06.2008 - L 8 B 321/08
- LSG Sachsen, 03.09.2008 - L 1 B 341/08 AL-ER
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 3 S 124.08
Wechsel der ersten Fremdsprache an der Grundschule nach Ablauf der …
- SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 95/10
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch nach § 16 Abs. 5 Satz 1 …
- BVerfG, 23.06.2010 - 1 BvR 324/10
Überlange Verfahrensdauer im Zivilprozess
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
Aufhebung eines Beschlusses über die Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 11 KA 132/10
Vertragsarztangelegenheiten
- BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiliger Rechtsschutz im …
- OVG Berlin, 25.09.2003 - 5 B 26.00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
- OVG Berlin, 28.10.2004 - 6 N 11.04
D (A), Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Rechtliches Gehör, …
- SG Düsseldorf, 30.11.2004 - S 2 KA 360/04
Vertragsarztrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2004 - L 10 B 18/04
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 B 143/05 KR-ER
- SG Düsseldorf, 06.02.2006 - S 2 KA 20/06
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Düsseldorf, 12.07.2006 - S 2 KA 152/06
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Düsseldorf, 05.09.2006 - S 2 KA 165/06
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Dresden, 17.01.2007 - S 15 KR 620/06
- VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08
Sicherungsanordnung wegen mangelhafter Begründung einer Auswahlentscheidung; …
- LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Reichweite des Informantenschutzes bei Presseveröffentlichungen
- LSG Bayern, 14.09.2009 - L 8 AS 536/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen …
- OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 101/10
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG i.V.m. der von …
- SG Dresden, 01.06.2010 - S 15 KR 119/10
Wirksamkeit des Beitritts eines Leistungserbringers zu einem …
- LSG Sachsen, 17.06.2010 - L 1 KR 78/09
- OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10
Aufenthaltserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerde (Zurückweisung)
- LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
Überprüfung der Eignung eines Leistungserbringers in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - L 6 AS 2060/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 90.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 91.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 92.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 36/11
- OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95
Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger; …
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96
Tarifvertrag: Allgemeinverbindlicherklärung - Rechte von Außenseitern
- FG Thüringen, 21.11.1996 - I 103/96
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1615/97
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - 20 B 282/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1120/04
- LSG Sachsen, 22.08.2005 - L 1 B 102/05 KR-ER
- VG Freiburg, 06.02.2007 - 1 K 2401/06
Anspruch auf Fristverkürzung bei Wiederholungsprüfung und drohendem endgültigen …
- VG Freiburg, 09.07.2007 - 1 K 1314/07
Vorläufiger Rechtsschutz - zum Erlöschen des Prüfungsanspruchs wegen endgültigen …
- VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2462/05
Förderung der jüdischen Kultusgemeinden durch den Staat ; Förderung der jüdischen …
- BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11
Gewährung von Einsicht in die Untersuchungsunterlagen des …
- VG Aachen, 15.02.2011 - 9 L 51/11
Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim darf vorläufig nicht mit einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 6 AS 122/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - L 6 AS 473/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 93.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 96.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
- LSG Thüringen, 16.08.1999 - L 4 KA 337/99
- OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
Bewilligung zugesagter Personalausstattung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2003 - L 11 B 6/03
- VG Kassel, 20.01.2004 - 3 G 1916/03
D (A), Passrecht, Personalausweis, Reiseausweis, Lichtbilder, Kopftuchpflicht, …
- VG Bremen, 14.12.2005 - 7 V 2517/05
Teilnahme am Singkreis
- ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2008 - 2 L 274/07
Dienstvereinbarung zur Auswahlentscheidung von Beamten zur Teilnahme am …
- VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2019/06
Förderung der jüdischen Kultusgemeinden in den Jahren 2001 - 2004; Förderung der …
- FG Sachsen, 01.04.2009 - 6 K 1334/06
Kein Erlass von Aussetzungszinsen aufgrund überlanger Dauer des …
- OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 7 M 6683/95
Rechtsweg bei Klage gegen "Zeitschlagen" der Glocke einer Klosterkirche;; …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1996 - 3 M 66/95
- VG Aachen, 16.01.2002 - 9 L 131/01
- VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
- BVerfG, 15.03.2010 - BvR 722/10
- VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6/71/1-VII-96
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 11/98
- VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - VerfGH 11/98
