Rechtsprechung
| BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92 |
Kundenkarte
§ 266b StGB, Karten im 'Zwei-Partner-System' nicht erfaßt;
§ 263 StGB, Zweckverfehlung, Stoffgleichheit, Vermögensgefährdung
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 266b StGB
Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug (Vermögensschaden; Stoffgleichheit; Zweckverfehlungslehre; Exspektanzen). - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kreditkartenmißbrauch bei Kundenkarten?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Begehung eines "Kreditkartenmißbrauchs" mit Kundenkarte im Zwei-Partner-System
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kein Kreditkartenmißbrauch bei Verwendung einer Kundenkarte
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 281
- NJW 1992, 2167
- NStZ 1992, 437
- NStZ 1993, 185
- ZIP 1992, 908
- MDR 1992, 885
- BB 1992, 1306
- StV 1992, 467
- DB 1992, 1677
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Der Tatbestand des § 266 b StGB setzt ein Drei-Partner-System voraus, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung (jedenfalls im weiteren Sinne) garantiert ( BGHSt 38, 281, 282 ff.).Denn der Tatbestand des § 266 b StGB setzt ein Drei-Partner-System voraus, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung (jedenfalls im weiteren Sinne) garantiert ( BGHSt 38, 281, 282 ff. zur Kundenkarte; BayObLGSt 1997, 75, 77).
Selbst wenn der Wortlaut der Vorschrift eine Auslegung des Merkmals "zur Zahlung veranlassen" im Sinne einer bloß tatsächlichen Verursachung einer Zahlung nicht zwingend ausschließt (so aber BGHSt 38, 281, 282; anders Ranft NStZ 1993, 185 f.; Otto JZ 1992, 1139 f.) spricht jedenfalls die Gesetzgebungsgeschichte gegen eine solche Auslegung und damit gegen die Einbeziehung des Zwei-Partner-Systems in den § 266 b StGB.
Eine Ausweitung auf Auszahlungen im Zwei-Partner-System ist auch vom Zweck der Vorschrift, den der Gesetzgeber in dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs sieht (vgl. BTDrucks. 10/5058 S. 32), nicht gedeckt ( BGHSt 38, 281, 284).
- BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94
Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung
In den Fällen des sogenannten Spenden-, Bettel- oder Schenkungsbetrugs entfällt die Annahme einer täuschungs- und irrtumsbedingten Schädigung allerdings nicht schon deshalb, weil sich die Getäuschten - wie hier die für den HBM geworbenen Mitglieder hinsichtlich ihrer Mitgliedsbeiträge - der nachteiligen Wirkung ihrer Verfügung auf ihr Vermögen bewußt sind (vgl. BGHSt 19, 37, 45; BGH NJW 1992, 2167;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).Erforderlich ist vielmehr die Verfehlung eines Zweckes, der dem Verfügenden in der konkreten Situation notwendig und sinnvoll erscheint, sei es, daß er einen sozialen, sei es, daß er einen indirekt wirtschaftlich relevanten Zweck verfolgt (vgl. BGH NJW 1992, 2167;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 101 ff.;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 167 ff.).
- BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97
Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten
Sie hat hierzu in ihrer Stellungnahme vom 27.3.1997 u. a. folgendes ausgeführt: "Der Tatbestand des § 266 b StGB ist nicht gegeben.Diese Norm dient dem Schutz des sogenannten Drei-Partner-Systems, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung garantiert (BGHSt 38, 281 zur Kundenkarte).Soweit der BGH in seinem Urteil vom 12.5.1992 (BGHSt 38, 281) die Unanwendbarkeit des § 266 b StGB durch mißbräuchliche Benutzung der im Gesetzestext genannten Scheck- oder Kreditkarten im sog. Zwei-Partner-System allerdings auf den Wortlaut der Vorschrift stützt, leuchtet diese Begründung in Ansehung der Andersartigkeit des vorliegenden Falles nicht ohne weiteres ein.
- OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen …
Wird der Zweck verfehlt, so wird das eingesetzte Vermögensopfer damit auch wirtschaftlich zu einer unvernünftigen Ausgabe, die auf der Täuschung beruht (vgl. BGH NJW 1992, 2167, 2168). - BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Zwar ist die Garantiefunktion (zum Begriff vgl. BGHSt 38, 281, 283 f.), wie der an "sonstige Karten" angeschlossene Relativsatz in § 152 a Abs. 4 Nr. 1 StGB belegt, Merkmal aller Zahlungskarten (vgl. etwa Kreß NJW 1998, 633, 641; Hefendehl NStZ 2000, 348, 349); an die Garantie des Kartenausstellers hat der Gesetzgeber des 6. StrRG bewußt angeknüpft (…BTDrucks. aaO). - BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, …
Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167). - OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10
Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; NJW 1992, 2167). - BGH, 16.03.2005 - 5 StR 72/05
Betrug (Erklärungswert bei der Vorlage einer Post-Card; Irrtum; Divergenz zur …
Dieser Wertung könnte aber das Urteil des 1. Strafsenats vom 11. Oktober 1988 (StV 1989, 199 f.) entgegenstehen, das - bestätigt im Urteil desselben Strafsenats vom 12. Mai 1992 ( BGHSt 38, 281, 282) - einen Betrug durch mißbräuchliche Inanspruchnahme von Kundenkarten für möglich hält. - OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Strafbarkeit bei Missbrauch einer arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten …
