Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98   

Kurdistan-Komittee

§ 14 VereinsG, keine Anwendung von Art. 9 GG auf Ausländervereine via Art. 1 Abs. 1 GG

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Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 218
  • DVBl 2000, 1515
  • NVwZ 2000, 1281
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02  

    Bundesverwaltungsgericht gewährt verbotenem Verein AL-AQSA vorläufigen

    Für die Beantwortung der Frage, ob Ausländer in der Leitung eines Vereins überwiegen, kommt es nicht auf den zahlenmäßigen Anteil der Ausländer im Vorstand, sondern darauf an, ob Ausländer das Vereinsgeschehen von außen oder innen maßgeblich beeinflussen und für den Verein maßgebliche Funktionen ausüben; es kommt auf die "materielle Leitungsfunktion" an (vgl. Beschluss vom 6. September 1995 BVerwG 1 VR 2.95 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 = NVwZ 1997, 68; s. a. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2000 BVerfG 1 BvR 1539/94 u.a. NVwZ 2000, 1281).

    In Rede steht in derartigen Fällen nicht nur der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern zugleich die Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2000, a.a.O.).

  • VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98  
    Er schafft ein Umfeld von Sympathie und Wohlwollen und verstärkt den durch Gewalteinsätze verfolgten propagandistischen Effekt betreffend die terroristische Organisation, der die Unterstützungshandlung zuteil wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.06.2000, 1 BvR 1539/94, 373/98).
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