Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77   

Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Anforderungen an den Entkräftungsbeweis, anderer Kausalverlauf muß "ernsthaft und naheliegend" sein

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1978, 2032
  • VersR 1978, 945



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03  

    Bankrecht - Beweislast bei ec-Karten Missbrauch

    Der Anscheinsbeweis kann auch erschüttert werden, wenn unstreitig oder vom Inanspruchgenommenen bewiesen ist, daß ein schädigendes Ereignis durch zwei verschiedene Ursachen mit jeweils typischen Geschehensabläufen herbeigeführt worden sein kann und jede für sich allein den Schaden verursacht haben kann; haftet der Inanspruchgenommene in einem solchen Fall nur für eine der möglichen Ursachen, sind die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht anwendbar (BGHZ 24, 308, 313; BGH, Urteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77, NJW 1978, 2032, 2033 und vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84  

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Er ist demnach schon dann entkräftet, wenn der Gegner der beweisbelasteten Partei Umstände nachweist, aus denen sich die ernsthafte ("reale") Möglichkeit eines abweichenden Geschehensverlaufs ergibt (RGZ 134, 241; 159, 239; 159, 289; BGHZ 2, 1, 5; 6, 169; 8, 239, 240; 18, 311, 318; BGH Urteile vom 15. November 1968 - V ZR 49/65 - NJW 1969, 277; vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - NJW 1978, 2032; vom 31. Mai 1978 - VIII ZR 263/76 - VersR 1978, 724 unter 2 a; Prölss/Martin VVG 23. Aufl. § 49 Anm. 3 b; § 3 AUB Anm. 4 C d).

    Es genügt allerdings nicht, daß lediglich die rein theoretische ("denkgesetzliche") Möglichkeit gegeben ist; eine solche Möglichkeit besteht in allen Fällen, in denen die beweisbelastete Partei den vollen Beweis für ihre Behauptung nicht erbringen kann und daher auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises zurückgreifen muß (BGH Urteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - NJW 1978, 2032; vom 8. Juli 1957 - II ZR 177/56 - unter 4 d, VersR 1957, 509, 510).

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89  

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die wegen dieser Abweichungen des Sachverhalts von den typischen Sachverhalten einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 - VIII ZR 15/77 - VersR 1978, 945).
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