Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 289/78 |
LKW I
§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum, Anwartschaftsrecht
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Erweiterung des Eigentumsvorbehalts nach Übertragung des Anwartschaftsrechts?
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 75, 221
- NJW 1980, 774
- NJW 1980, 175
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97
Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und …
Die Bestimmung ist schon deswegen nicht unmittelbar anwendbar, weil eine Verfügung im Rechtssinne, nämlich ein Rechtsgeschäft, durch das auf ein Recht unmittelbar eingewirkt wird (BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226; 101, 24, 26), nicht vorliegt. - BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
Zur Begründung wird jeweils weniger rechtlich als betont mit dem wirtschaftlichen Interesse an der Verwertung bereits der derzeitigen Position bzw mit (volks-) wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Gründen argumentiert, hinter denen rechtliche bzw rechtspolitische Bedenken zurückstehen müßten (so ausdrücklich etwa RGZ 101, 185, 191; vgl im selben Sinne auch BGHZ 20, 88, 98 mwN; 28, 17, 25; 45, 85, 89; 75, 221, 227). - BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
Zur Begründung wird jeweils weniger rechtlich als betont mit dem wirtschaftlichen Interesse an der Verwertung bereits der derzeitigen Position bzw mit (volks-) wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Gründen argumentiert, hinter denen rechtliche bzw rechtspolitische Bedenken zurückstehen müßten (so ausdrücklich etwa RGZ 101, 185, 191; vgl im selben Sinne auch BGHZ 20, 88, 98 mwN; 28, 17, 25; 45, 85, 89; 75, 221, 227).
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09
Insolvenzrecht - Wirksamkeit der bedingten Abtretung künftiger Forderungen
Im allgemeinen Zivilrecht werden darunter solche Rechtsgeschäfte verstanden, durch die unmittelbar ein Recht begründet, übertragen, belastet, aufgehoben oder sonstwie in seinem Inhalt verändert wird (BGHZ 75, 221, 226; 101, 24, 26). - OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
Haftung einer Bank für Veruntreuungen der Verfügungen eines …
Damit fehlt es an der erforderlichen unmittelbaren Einwirkung auf bestehende Rechte der Klägerinnen in Form einer Übertragung, Belastung oder sonstigen inhaltlichen Änderung (vgl. BGHZ 75, 221, 226; Frensch in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB , § 185 Rndr. 2). - BGH, 05.11.2009 - III ZR 6/09
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bzgl. eines Vertrages zwischen dem …
Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonstwie in seinem Inhalt ändert (vgl. nur BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226; 101, 24, 26). - BGH, 04.05.1987 - II ZR 211/86
Ordnungsgemäße Verwaltung durch Verfügung über Eigentumsrechte
durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonstwie in seinem Inhalt verändert (vgl. BGHZ 75, 221, 226). - BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83
LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines …
Mit einer vergleichbaren Rechtsfrage hat sich der Senat in dem Urteil BGHZ 75, 221 ff. [hier: I (130) 181 c] befaßt, wo zu entscheiden war, ob der Vorbehaltskäufer, der sein Anwartschaftsrecht sicherungshalber weiterübertragen hatte, durch eine mit dem Verkäufer vereinbarte Erweiterung des einfachen Eigentumsvorbehalts die »Erstarkung« des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht und damit zum Sicherungseigentum an der Sache selbst erschweren durfte. - BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92
Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz …
Der Begriff Verfügung wird hier im üblichen, rechtstechnischen Sinn gebraucht: eine Handlung, die unmittelbar auf die Änderung, Übertragung, Belastung oder das Erlöschen der Entschädigungsforderung gerichtet ist, muß vorliegen (BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226). - BGH, 02.02.1984 - IX ZR 8/83
Formularmäßige Vereinbarung einer unbedingten Sicherungsübereignung zur Sicherung …
- BGH, 05.11.2009 - III ZR 181/09
Genehmigungsbedürftigkeit des Abschlusses eines Vertrags über …
- OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 4 U 191/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei …
- BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82
Registerschutz und Bereicherung
- BGH, 15.05.1998 - V ZR 163/97
Zustimmung zur Bildung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer
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