Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
10.10.1984
Aktenzeichen
VIII ZR 244/82
Dazu im Internet
dejure.org
LKW II
Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht, keine analoge Anwendung von § 1276 BGB (vgl. allerdings auch § 876 BGB);
§§ 823 Abs. 2, 1135 BGB;
§ 929 BGB, besteht ein Besitzmittlungsverhältnis zwischen dem Veräußerer und einem Dritten, dann kann das Eigentum an den Erwerber (neben § 931 BGB) gem. § 929 S. 2 BGB auch dadurch übertragen werden, daß der unmittelbare Besitzer auf Weisung des Veräußerers ein neues Besitzmittlungsverhältnis mit dem Erwerber eingeht
Fundstellen
BGHZ 92, 280
NJW 1985, 376
NJW 1985, 376
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