Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94   

LPG-Altschulden

Art. 14 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Altschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altschuldentilgung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der LPG-Altschulden-Regelung bei Pflicht des Gesetzgebers zur Kontrolle des Eintritts der bilanziellen Entlastung

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 95, 267
  • NJW 1997, 1975
  • ZIP 1997, 694
  • MDR 1997, 556
  • DÖV 1997, 545
  • NVwZ 1997, 885
  • NJ 1997, 360
  • WM 1997, 873



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Wird zitiert von ... (330)  

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08  

    Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz

    Da der allgemeine Gleichheitssatz in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 89, 365 ; 95, 267 ).

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 90, 46 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 103, 172 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 121, 317 ; stRspr).

    Bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 95, 267 ).

    12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01  

    Kampfhunde

    Insoweit kommt dem Einfuhr- und Verbringungsverbot berufsregelnde Tendenz zu (vgl. dazu BVerfGE 95, 267 ; 98, 218 ).

    Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).

    Dabei kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maße sich die Ungleich- oder Gleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 105, 73 ).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99  

    Halbteilungsgrundsatz

    Etwas Anderes ergebe sich auch nicht aus dem "Halbteilungsgrundsatz" (Verweis auf BVerfGE 95, 267 ).

    c) Ob der Senat hiermit von der Rechtsprechung des Ersten Senats abweicht, nach der Steuerlasten grundsätzlich den Schutzbereich des Art. 14 GG unberührt lassen, das Eigentumsgrundrecht jedoch dann verletzen, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben (vgl. BVerfGE 95, 267 ), bedarf keiner Klärung.

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