Rechtsprechung
| BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 |
Lacknebel über Firmenparkplatz
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfaßt Schutz des Eigentums des Arbeitnehmers, Zumutbarkeit, § 276 BGB, Auswahl einer Fremdfirma für Lackierarbeiten;
§ 278 BGB, Fremdfirma ist kein Erfüllungsgehilfe hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers, Eigentumsverletzungen zu unterlassen;
Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog § 670 BGB, wenn ein Privatwagen des Arbeitnehmers beschädigt wird, den dieser für den Arbeitsbetrieb einsetzt
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz
- Alpmann Schmidt
BGB § 242, 276, 278, 611, 670, 780, 823, § 831, 906 Abs. 2; ArbSchG § 1, 8; BImSchG § 14
- RA Kotz
Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmereigentum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz
- aok-business.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber haftet nicht für "Gastfirma"
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Arbeitgeberhaftung
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung des Arbeitgebers für Schäden an auf Firmenparkplatz abgestellten Pkw eines Arbeitnehmers nach an anderer Stelle auf dem Betriebsgelände von Fremdunternehmer durchgeführten Lackierarbeiten
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 09.09.1998 - 2 Ca 654/98
- LAG Hamm, 21.05.1999 - 15 Sa 2236/98
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 94, 381
- NJW 2000, 3369
- MDR 2000, 1326
- NZA 2000, 1052
- DB 2000, 1869
- DB 2000, 1181
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08
Immobilien - Nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch
Hieraus wird - entgegen einigen Stimmen im Schrifttum, die eine Ausweitung des Ausgleichsanspruchs auf die Verletzung sonstiger Rechtsgüter (Sacheigentum, Leben, Gesundheit) fordern, ohne dass es eines Bezugs zu einem Grundstück bedarf (…vgl. z.B. Staudinger/Kohler, BGB [2002], Einl. UmweltHR, Rdn. 120;… Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts II/2, 13. Aufl., § 85 II 5, S. 662 f.; Neuner, JuS 2005, 487, 491; Salje, DAR 1988, 302, 304) - gefolgert, dass die Gewährung einer Entschädigung stets eine Störung des Eigentums oder Besitzes des Anspruchstellers an einem Grundstück voraussetzt (…Senat, Urt. v. 1. Februar 2008, V ZR 47/07, NJW 2008, 992, 993; ebenso BGHZ 92, 143, 145; BAG NJW 2000, 3369, 3371;… aus dem Schrifttum etwa MünchKommBGB/Säcker, 4. Aufl., § 906 Rdn. 139;… Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 108; Karsten, Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog im System der Ausgleichsansprüche, S. 135 ff.; Schmidt, Der nachbarliche Ausgleichsanspruch, S. 183). - OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
Immobilienanlagen - Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Prospekthaftung
Der Gehilfe darf nicht nur bei Gelegenheit der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners gehandelt haben, sondern sein schuldhaftes Fehlverhalten muss in Ausübung der ihm übertragenen Hilfstätigkeit erfolgt sein (Manfred Löwisch, Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 278, Rn 48 m. Hinweis auf st.Rspr RGZ 63, 343 f; RG WarnR 1908 Nr. 293; BGHZ 23, 319, 323; 31, 358, 366; 84, 141, 145; 123, 1, 14; BGH NJW-RR 1989, 723; BGH LM § 675 BGB Nr. 173 = NJW 1991, 3208; BGH NJW 1997, 1233, 1234 f; NJW 1997, 1360; BAGE 10, 176, 182 = MDR 1961, 355, 356; BAG NJW 2000, 3369). - BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00
Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall
Zwar ist der Weg des Arbeitnehmers von und zur Arbeit dessen Sache (vgl. auch Senat 25. Mai 2000 - 8 AZR 518/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe), keine betriebliche Tätigkeit und nur aus sozialpolitischen Gründen in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert.
- OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
Bauhaftung - Rechtsverhältnis Auftraggeber/Mieter und Schadensersatzpflicht
Die Entscheidung des BAG vom 25.5.2000 (NJW 2000, 3369) steht dieser Auffassung nicht entgegen. - ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
Der Arbeitgeber genügt dieser Verpflichtung, wenn er die Maßnahmen trifft, die ihm aufgrund des Treuegedankens gemäß § 242 BGB und unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen und örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Einzelfalles zugemutet werden können (BAG, Urteil vom 25.05.2000, Az. 8 AZR 518/99). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
Schadensersatz wegen des Verlustes eingebrachter Sachen
Mehr als das Zumutbare vom Arbeitgeber zu verlangen, etwa im Sinne einer unbedingten Garantie, würde zu einer Überspannung der Fürsorgepflicht führen (BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - NZA 2000, 1052, m.w.N.). - BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 335/02
Auslegung eines Sozialplans - deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, die Mitteilung der Personalsachbearbeiterin B stelle kein deklaratorisches (bestätigendes) Schuldanerkenntnis dar, hält der bei der Auslegung atypischer Erklärungen eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung stand (vgl. etwa BAG 25. Mai 2000 - 8 AZR 518/99 - BAGE 94, 381, 390 = AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 4, zu V 1 b der Gründe). - LAG Hessen, 23.05.2003 - 12 Sa 52/02
Arbeitsmetall
Das Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist nämlich im Normalfall nicht Teil der die Vergütungspflicht des Arbeitgebers auslösenden Arbeitszeit (BAG 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 8, zu II 2;… 14.12.2000 a.a.O., zu 3 c). - OVG Saarland, 14.01.2004 - 1 Q 2/03
Schadensersatz bei Diebstahl des privateigenen Kraftfahrzeuges vom …
Soweit der Dienstherr - wie hier - Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt, ist er gegenüber den Beamten durch seine Fürsorgepflicht zwar gehalten, für einen verkehrssicheren Zustand entsprechend den zivilrechtlichen Grundsätzen zur Verkehrssicherungspflicht zu sorgen vgl. u.a. Plog-Wiedow (Lemhöfer), a.a.O., § 79 Rdnr. 18; siehe zum Arbeitsrecht u.a. BAG, Urteil vom 25.5.2000 - 8 AZR 518/99 -, NJW 2000, 3369. - LAG Thüringen, 25.04.2006 - 8 Sa 40/05
Aufwendungsersatz
Davon abgesehen könnte der Beklagte die dort abgestellten Fahrzeuge auch nicht gegen Vandalismus schützen (vgl. BAG vom 25.05.2000, 8 AZR 518/99). - LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01
- AG Hameln, 13.12.2002 - 23 C 185/02
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