Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57   

Ladenschluß Buchhandel

§§ 1 ff LSchlG, Art. 3 GG, Art. 72 Abs. 2 GG aF

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Ladenschlußgesetz II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Ladenschlußgesetzes unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 13, 237
  • NJW 1962, 99
  • MDR 1962, 192



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02  

    Ladenschlussgesetz III

    (2) Ein mit dem Arbeitszeitschutz zusammenhängender Zweck des Ladenschlussgesetzes ist die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 104, 357 mit Hinweis auf BVerfGE 13, 237 ).

    Zur Sicherung dieses Arbeitszeitschutzes darf das Erwerbsinteresse der Einzelhandelsbetriebe zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 13, 237 ).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99  

    Apothekenöffnungszeiten

    Der Zweck des Ladenschlussgesetzes ist in erster Linie der Arbeitszeitschutz der Angestellten im Einzelhandel; daneben tritt die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 13, 237 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 283 ).

    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83  

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Gleichwohl vermöchte das Unterscheidungsmerkmal Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung im Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG die dargestellte Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen, wenn für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise sonstige, entgegenstehende Umstände so bedeutsam wären, daß sie Beachtung erheischten und die Berücksichtigung nur des genannten Kriteriums ausschlössen (vgl. BVerfGE 13, 237 (242); 23, 229 (240)).
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