Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
25.07.2002
Aktenzeichen
7 C 24.01
Dazu im Internet

dejure.org

Lärmschutzauflage gegenüber Gemeinde

zur formellen Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern: das BImSchG steht in seinem Anwendungsbereich einem (landesrechtlichen) allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts entgegen, wonach gegen einen Hoheitsträger kein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) erlassen werden kann

lexetius.com

ibr-online

Umweltrecht - Immissionsschutzrechtliche Anordnungen gegenüber Hoheitsträgern

Alpmann Schmidt

BImSchG §§ 22 Abs. 1 S. 1, 24 S. 1; 18. BImSchV §§ 1 ff.

judicialis

Fundstellen
BVerwGE 117, 1
NVwZ 2002, 1092
NVwZ 2003, 346
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