Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
25.07.2002
Aktenzeichen
7 C 24.01
Dazu im Internet
dejure.org
Lärmschutzauflage gegenüber Gemeinde
zur formellen Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern: das BImSchG steht in seinem Anwendungsbereich einem (landesrechtlichen) allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts entgegen, wonach gegen einen Hoheitsträger kein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) erlassen werden kann
Fundstellen
BVerwGE 117, 1
NVwZ 2002, 1092
NVwZ 2003, 346
NVwZ 2002, 1092
NVwZ 2003, 346
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