Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89; 4 C 35.89; 4 C 36.89; 4 C 37.89; 4 C 38.89   

Lärmschutzwand

§ 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 91, 17
  • NVwZ 1993, 362
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Wird zitiert von ... (52)  

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95  

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Eine (teilweise) Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schallschutzauflage ausnahmsweise von so großem Gewicht ist, daß die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird (im Anschluß an BVerwGE 91, 17 [20]; Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 56, 110 [133]; 84, 31 [45]; 91, 17 [20]; Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22) besteht im Falle unzulänglicher Lärmvorsorge grundsätzlich nur ein Anspruch auf Planergänzung, nicht aber auf Planaufhebung.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03  

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Dabei ist auch das Interesse der Betroffenen an der Erhaltung wesentlicher Bestandteile des bisherigen Lärmschutzkonzepts gegen das Interesse des Flughafenbetreibers an der beabsichtigten Änderung abzuwägen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17 ).
  • VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082  
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