Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.03.1997 - 1 S 892/95   

Lärmschutzzone Baden-Baden

§§ 1, 10 PolG, Verhältnis BImSchG - allgemeines Polizeirecht: Unzulässigkeit einer Polizeiverordnung über Beschränkungen für anlagebezogenen Immissionen (§§ 1 ff, 22 ff BImSchG), das BImSchG stellt nicht lediglich einen Mindeststandard dar, sondern ist abschließend, teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 BImSchG im Hinblick auf § 23 Abs. 2 BImSchG, zur Auslegung von § 49 Abs. 3 BImSchG;

§ 10 PolG, § 19 KurorteG, zu den Voraussetzungen für die Annahme einer abstrakten Gefahr;

§ 1 PolG, "öffentliche Sicherheit" umfaßt die Gesundheit der Bürger, jedoch in der Regel nicht die Freiheit von bloßen Belästigungen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Lärmimmission; Geräuschbelästigung; Ruhestörung; Baumaschine; Kurort; Betriebsverbot; Polizeiverordnung; Lärmschutz; Gesundheitsgefährdung; konkrete Gefahr; abstrakte Gefahr; Anlage

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Lärmbekämpfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Kurzfassungen/Presse

  • Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)

    § 1 Abs 1 PolG BW, § 10 Abs 1 PolG BW, § 117 OWiG, § 22 BImSchG, § 49 BImSchG
    Polizeiverordnung über ein Verwendungsverbot für lärmintensive Maschinen in einem Kurort

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 47, 184
  • NJW 1998, 3796
  • VBlBW 1997, 346
  • DVBl 1997, 586
  • NVwZ 1998, 764
  • DVBl 1997, 856 (Ls.)
  • BB 1998, 15



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97  

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen

    Diese Formvorschrift hat dergestalt zwingenden Charakter, daß die Verordnung in ihrer Gültigkeit - auch - davon abhängig ist, ob die in ihr selbst bezeichneten Rechtsgrundlagen hinreichende Ermächtigungsgrundlagen für ihren Erlaß sind (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 24.3.1997 - 1 S 892/95 -, ESVGH 47, 184 = DVBl. 1997, 856).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97  

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf

    Diese Formvorschrift hat dergestalt zwingenden Charakter, daß die Verordnung in ihrer Gültigkeit - auch - davon abhängig ist, ob die in ihr selbst bezeichneten Rechtsgrundlagen eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für ihren Erlaß sind (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß v. 24.3.1997 - 1 S 892/95 -, ESVGH 47, 184 = DVBl. 1997, 856).
  • VG Stuttgart, 05.02.2003 - 16 K 4544/00  

    Lärmwerte für Gebiet mit Wohnnutzung, Sanatorien und Parkettfabrik

    Die festgesetzte stützt sich nicht auf eine derartige Ermächtigung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.3.1997 - 1 S 892/95 -, DÖV 1997, 646 ).
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