Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.03.1997 - 1 S 892/95 |
Lärmschutzzone Baden-Baden
§§ 1, 10 PolG, Verhältnis BImSchG - allgemeines Polizeirecht: Unzulässigkeit einer Polizeiverordnung über Beschränkungen für anlagebezogenen Immissionen (§§ 1 ff, 22 ff BImSchG), das BImSchG stellt nicht lediglich einen Mindeststandard dar, sondern ist abschließend, teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 BImSchG im Hinblick auf § 23 Abs. 2 BImSchG, zur Auslegung von § 49 Abs. 3 BImSchG;
§ 10 PolG, § 19 KurorteG, zu den Voraussetzungen für die Annahme einer abstrakten Gefahr;
§ 1 PolG, "öffentliche Sicherheit" umfaßt die Gesundheit der Bürger, jedoch in der Regel nicht die Freiheit von bloßen Belästigungen
Volltextveröffentlichungen (2)
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Lärmimmission; Geräuschbelästigung; Ruhestörung; Baumaschine; Kurort; Betriebsverbot; Polizeiverordnung; Lärmschutz; Gesundheitsgefährdung; konkrete Gefahr; abstrakte Gefahr; Anlage
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Lärmbekämpfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Kurzfassungen/Presse
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 47, 184
- NJW 1998, 3796
- VBlBW 1997, 346
- DVBl 1997, 586
- NVwZ 1998, 764
- DVBl 1997, 856 (Ls.)
- BB 1998, 15
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen …
Diese Formvorschrift hat dergestalt zwingenden Charakter, daß die Verordnung in ihrer Gültigkeit - auch - davon abhängig ist, ob die in ihr selbst bezeichneten Rechtsgrundlagen hinreichende Ermächtigungsgrundlagen für ihren Erlaß sind (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 24.3.1997 - 1 S 892/95 -, ESVGH 47, 184 = DVBl. 1997, 856). - VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf …
Diese Formvorschrift hat dergestalt zwingenden Charakter, daß die Verordnung in ihrer Gültigkeit - auch - davon abhängig ist, ob die in ihr selbst bezeichneten Rechtsgrundlagen eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für ihren Erlaß sind (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß v. 24.3.1997 - 1 S 892/95 -, ESVGH 47, 184 = DVBl. 1997, 856). - VG Stuttgart, 05.02.2003 - 16 K 4544/00
Lärmwerte für Gebiet mit Wohnnutzung, Sanatorien und Parkettfabrik
Die festgesetzte stützt sich nicht auf eine derartige Ermächtigung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.3.1997 - 1 S 892/95 -, DÖV 1997, 646 ).
