Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00   

Lagerraum ohne Nutzungsfestlegung

§ 58 Abs. 1 LBO, Baugenehmigung darf sich darauf beschränken, zunächst die Errichtung des Baukörpers zu genehmigen und die Genehmigung der Nutzung einem Nachverfahren vorzubehalten

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBO § 58 Abs. 1
    Trennung der Entscheidung über Errichtung und Nutzung des Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt es eine Baugenehmigung ohne Nutzungsentscheidung? (IBR 2001, 399)

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 19.11.1999 - 11 K 1283/98
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 2001, 144
  • BauR 2001, 616
  • NVwZ-RR 2001, 576
  • ZfBR 2001, 215 (Ls.)
  • IBR 2001, 399



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03  

    Grenznahe Bebauung erhebliche Beeinträchtigung?

    Eine vorhandene grenznahe Bebauung auf einem Grundstück führt jedenfalls dann nicht zu einer Vorbelastung des Nachbargrundstücks, die einen auf die Einhaltung der Abstandsflächen gerichteten Abwehranspruch ausschließen kann, wenn das neue Bauvorhaben zu einer zusätzlichen - abstandsflächenrelevanten und damit vom Nachbarn grundsätzlich nicht hinzunehmenden - Verschlechterung führt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, VBlBW 2001, 144).*).

    Dabei kann dahinstehen, inwiefern eine vorhandene Bebauung auf dem Baugrundstück zu einer Vorbelastung des Nachbargrundstücks führen kann, die einen auf die Einhaltung der Abstandsflächen gerichteten Abwehranspruch ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, VBlBW 2001, 144).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09  

    Nachbarschutz bei baulicher Erweiterung und Umbau

    Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn z.B. das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11  

    Geschäftshaus: Nachträgliche Nutzungsgenehmigung?

    Der Senat folgt allerdings nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, mit der Baugenehmigung müsse nicht notwendig zugleich über die Nutzung der baulichen Anlage entschieden werden (Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, BauR 2001, 616).
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - 8 S 215/04  

    Berechnung der Abstandsflächen

    Denn nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile des Senats vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144; Beschluss des 3. Senats vom 13.6.2003 - 3 S 938/03 - BauR 2003, 1549; Urteil des 5. Senats vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 S. 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05  

    Kein Baustopp für Paragon-Arena in Paderborn - Nutzung bleibt allerdings vorerst

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, BauR 2001, 616.
  • VG Freiburg, 11.04.2003 - 4 K 328/03  

    Zulässigkeit eines Drogenkontaktladens in Mischgebiet

    Zum einen ist die "Vorbelastung" durch den vorhandenen Bestand zu sehen, die selbst dann zu berücksichtigen ist, wenn dem Bauvorhaben kein Bestandsschutz zugute kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.1997 - 3 S 81/93 - JURIS; Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 - , NVwZ-RR 2001, 576; siehe auch Beschl. v. 12.06.1991 - 3 S 1499/91 - , BWVPr 1991, 259).
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