Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.04.1983 - 1 S 1/83 |
Landstreicherei
§ 10 PolG, (hier keine) abstrakte Gefahr
Kurzfassungen/Presse (3)
- Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)
§ 1 PolG BW, § 10 PolG BW, § 47 Abs 1 VwGO
Normenkontrolle - Polizeiverordnung - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Gerichtsbarkeit; Polizeiverordnung; Öffentliche Sicherheit; und Ordnung; Stadtstreicher; Landstreicher
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
"Herumtreiben nach Art eines Land- oder Stadtstreichers" kann nicht verboten werden.
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 32, 268
- NJW 1984, 507
- VBlBW 1983, 302
- NVwZ 1984, 255
- DVBl 1983, 1070
Wird zitiert von ... (15)
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf …
Als polizeirechtliche Verbotsvorschriften ermächtigen die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung vom 15.7.1996 (im folgenden: PUV) die zuständigen Polizeibehörden, gegenüber Störern Einzelmaßnahmen zu erlassen (sogenannte unselbständige Polizeiverfügungen), die auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden können (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507).Die öffentliche Ordnung umfaßt die Gesamtheit der sozialen Normen über das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach - durch die grundrechtlichen Wertmaßstäbe geprägter - Anschauung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung unerläßliche Voraussetzung eines gedeihlichen staatsbürgerlichen und menschlichen Zusammenlebens ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O.;… Götz, a.a.O., RdNr. 93;… Belz/Mußmann, a.a.O., § 1 RdNr. 29).
Das gilt auch in Gemeinden, die wegen ihrer wirtschaftlichen Struktur besonderen Wert auf die Erhaltung ihrer Anziehungskraft für Besucher und Gäste legen (vgl. Normenkontrollbeschluß des Senats v. 29.4.1983, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 16.8.1978 - 1 S 2576/77 -, ESVGH 28, 241, Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O. und Beschl. v. 6.7.1998 - 1 S 2630/97) wäre hierfür Voraussetzung, daß das Niederlassen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses nach der Lebenserfahrung im Einzelfall regelmäßig zu konkreten Gefahren für polizeiliche Schutzgüter zu führen pflegt und seine Untersagung den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots entspricht.
Für den abstrakte Gefahrenlagen regelnden Verordnungsgeber folgt daraus, daß die ursächliche Verknüpfung zwischen dem verbotenen Tun und dem befürchteten Schaden um so wahrscheinlicher sein muß, je geringer dieser Schaden und je bedeutender das eingeschränkte Rechtsgut ist (vgl. zum Ganzen, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O.).
Eine etwaige abstrakte Gefährlichkeit liegt hier also nicht in erster Linie in dem verbotenen Tun selbst, sondern in weiteren Verhaltensweisen, die durch den Alkohol begünstigt werden (Senatsbeschluß v. 29.4.1983, a.a.O.).
Es kann deshalb auch nicht angenommen werden, das Sichniederlassen zum Zwecke des Alkoholgenusses führe im Einzelfall so regelmäßig zu konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit, daß es durch eine abstrakt-generelle Regelung untersagt werden kann (vgl. Senatsbeschluß v. 29.4.1983, a.a.O.).
Angesichts der weitreichenden rechtlichen Normierung und des Ausscheidens bloßer Belästigungen aus dem polizeirechtlichen Gefahren- und Schadensbegriff bleiben ohnehin nur wenige Tatbestände übrig, die Maßnahmen allein zum Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen …
Als polizeirechtliche Verbotsvorschriften ermächtigen die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde Stuttgart zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart vom 24. November 1994 (im folgenden: StrAnlPoVO) die zuständigen Polizeibehörden, gegenüber Störern Einzelmaßnahmen zu erlassen (sogenannte unselbständige Polizeiverfügungen), die auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden können (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507).Dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und den aus ihm hergeleiteten Geboten der Rechtsklarheit und der Justiziabilität folgenden Erfordernis, daß der Normadressat die Rechtslage, das heißt den Inhalt und die Grenzen des Verbots erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann (Beschl. des Senats v. 29.4.1983, a.a.O;… Wolf/Stephan, PolG Bad-Württ., 4. Aufl., 1995, § 10 RdNr. 18;… Belz/Mußmann, PolG Bad.-Württ., 5. Aufl. 1996, § RdNr. 16), genügt die "das Betteln" verbietende Polizeiverordnung.
Die öffentliche Ordnung umfaßt die Gesamtheit der sozialen Normen über das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach - durch die grundrechtlichen Wertmaßstäbe geprägter - Anschauung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung unerläßliche Voraussetzung eines gedeihlichen staatsbürgerlichen und menschlichen Zusammenlebens ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O.;… Götz, a.a.O., RdNr. 93;… Belz/Mußmann, a.a.O., § 1 RdNr. 29).
Nach der Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 16.8.1978 - 1 S 2576/77 -, ESVGH 28, 241 und Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O.) wäre hierfür Voraussetzung, daß die Bettelei typischerweise und regelmäßig zu konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit führt, und ihre Untersagung den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots entspricht.
Für den abstrakte Gefahrenlagen regelnden Verordnungsgeber folgt daraus, daß die ursächliche Verknüpfung zwischen dem verbotenen Tun und dem befürchteten Schaden um so wahrscheinlicher sein muß, je geringer dieser Schaden und je bedeutender das eingeschränkte Rechtsgut ist (vgl. zum ganzen, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1983, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08
Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum
Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 sowie Senatsurteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, VBlBW 2008, 134 f. m.w.N. und Normenkontrollbeschluss des Senats vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302 f.).
- VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00
Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis …
In diesem Rahmen kann der Normgeber auch unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden, für die sich allerdings aus Wortlaut, Zielsetzung und Regelungszusammenhang der Norm objektive Kriterien gewinnen lassen müssen, die eine willkürliche Handhabung bei der Vollziehung ausschließen (VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 1983 - 1 S 1/83 -, DVBl. 1983, 1070, 1071 und Beschluss vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105, 1109;… BayVerfGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994, a. a. O.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 30. Mai 2001, a. a. O., S. 14). - OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00
Gültigkeit der Gefahrtier-Verordnung; Hunde, gefährliche; Hunderassen; Verbot der …
Es müssen sich allerdings aus Wortlaut, Zielsetzung und Regelungszusammenhang der Norm objektive Kriterien gewinnen lassen, die eine willkürliche Handhabung bei der Vollziehung ausschließen (vgl. m. N. auf die Rechtsprechung des BVerfG: VGH Mannheim, Beschl. v. 29.4.1983, - 1 S 1/83 -, DVBl. 1983, 1070, 1071 und Beschl. v. 18.8.1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105, 1109; BayVerfGH, Entsch. v. 12.10.1994 - Vf. 16 VII 92 u.a. -, NVwZ-RR 1995, 262;… Götz, a.a.O., Rn. 628). - VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2340/08
(Mangelnde) Bestimmtheit einer Vorschrift gegen Alkoholgenuss im Freien
Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 sowie Senatsurteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, VBlBW 2008, 134 f. m.w.N. und Normenkontrollbeschluss des Senats vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302 f.). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02
Umweltrecht - Ortsrechtliche Immissionsschutzvorschriften noch zulässig?
Während bei der konkreten Gefahr auf den zu beurteilenden konkreten Einzelfall abgestellt wird, ist eine abstrakte Gefahr gegeben, wenn aus den von der Rechtsnorm erfassten Handlungen oder Zuständen nach den Erfahrungen des täglichen Lebens oder nach den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit im konkreten Einzelfall Schäden für die öffentliche Sicherheit einzutreten pflegen und daher Anlass besteht, dieser Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz, zu begegnen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347 m.w.Nachw.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302; OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2000 - 1 B 291/00 -, NVwZ 2000, 1435-1438). - OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Verhaltensregelung für Freier im …
Für den Verordnungsgeber, der abstrakte Gefahrenlagen zu regeln hat, folgt daraus, dass die ursächliche Verknüpfung zwischen dem verbotenen Tun und dem befürchteten Schaden umso wahrscheinlicher sein muss, je geringer dieser Schaden und je bedeutender das eingeschränkte Rechtsgut ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507). - OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit
Von § 68 OWiG ist dabei auch die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ordnungswidrigkeitenbestimmung selbst umfasst (VGH BW, Beschl. v. 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507;… ders. Urt. v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105). - VG Osnabrück, 11.02.2010 - 6 B 9/10
Allgemeinverfügung gegen öffentlichen Alkoholkonsum
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 4 S 3038/87
Mitteilungen und Akteneinsichtgewährung in Strafsachen
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 8 S 2713/94
Normenkontrollverfahren: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00
- VG Düsseldorf, 16.04.2003 - 27 L 4856/02
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