Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
21.10.1998
Aktenzeichen
VIII ZB 54/97
Dazu im Internet
dejure.org
Lastzugfahrer
§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, "Arbeitnehmereigenschaft" bestimmt sich nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit, maßgeblich für die Abgrenzung ist insb. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, i.d.R. zu verneinen, wenn die geschuldete Leistung durch Dritten erbracht werden darf;
§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, "arbeitnehmerähnliche Person" (Scheinselbständiger) ist, wer wirtschaftlich unselbständig (insb: auf die Verwertung der eigenen Arbeitskraft angewiesen) und sozial schutzbedürftig ist
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Keine arbeitnehmerähnliche Stellung eines Frachtführers trotz ausschließlicher Beauftragung durch einen Spediteur bei Einsatz eines angestellten Fahrers (Abgrenzung zu Eismann BGH ZIP 1998, 2104)
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Fundstellen
NJW 1999, 648
ZIP 1998, 2176
MDR 1999, 249
NZA 1999, 110
WM 1999, 143
ZIP 1998, 2176
MDR 1999, 249
NZA 1999, 110
WM 1999, 143
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