Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97   

Lastzugfahrer

§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, "Arbeitnehmereigenschaft" bestimmt sich nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit, maßgeblich für die Abgrenzung ist insb. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, i.d.R. zu verneinen, wenn die geschuldete Leistung durch Dritten erbracht werden darf;

§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, "arbeitnehmerähnliche Person" (Scheinselbständiger) ist, wer wirtschaftlich unselbständig (insb: auf die Verwertung der eigenen Arbeitskraft angewiesen) und sozial schutzbedürftig ist

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschäftigungsvertrag zwischen Frachtführer und Spediteur - Arbeitsverhältnis?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine arbeitnehmerähnliche Stellung eines Frachtführers trotz ausschließlicher Beauftragung durch einen Spediteur bei Einsatz eines angestellten Fahrers (Abgrenzung zu Eismann BGH ZIP 1998, 2104)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bundesverband-direktvertrieb.de , S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sicherstellung der Selbständigkeit des Franchise-Nehmers - Überlegungen zur Vertragsgestaltung (RA Dr. Eckhard Flohr)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine arbeitnehmerähnliche Stellung eines Frachtführers trotz ausschließlicher Beauftragung durch einen Spediteur bei Einsatz eines angestellten Fahrers (Abgrenzung zu Eismann BGH ZIP 1998, 2104) ("Frachtführer")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 648
  • ZIP 1998, 2176
  • MDR 1999, 249
  • WM 1999, 143
  • BB 1999, 73
  • DB 1999, 151
  • BB 1999, 11
  • NZA 1999, 110
  • VersR 1999, 249
  • DB 1998, 2529



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)  

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96  

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Unselbständig und deshalb "persönlich abhängig" ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BAG-Urteil vom 19. November 1997 5 AZR 653/96, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1998, 612; BGH-Beschluß vom 21. Oktober 1998 VIII ZB 54/97, Betriebs-Berater --BB-- 1999, 11 - selbständiger Frachtführer).

    Mit dem Status des Arbeitnehmers ist es grundsätzlich nicht zu vereinbaren, wenn es dem Mitarbeiter gestattet und nach den tatsächlichen Umständen auch möglich ist, die geschuldete Leistung durch einen Dritten erbringen zu lassen (BGH-Beschluß in BB 1999, 11).

    Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzwürdig sein (vgl. BAG-Beschlüsse vom 11. April 1997 5 AZB 33/96, NJW 1997, 2404; vom 16. Juli 1997 5 AZB 29/96, NJW 1997, 2973; vom 8. September 1997 5 AZB 3/97, NJW 1998, 701; BGH-Beschlüsse in BB 1999, 11; vom 4. November 1998 VIII ZB 12/98, BB 1999, 73, DStR 1998, 2020 - arbeitnehmerähnlicher Franchisenehmer).

  • BGH, 27.01.2000 - III ZB 67/99  

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus Franchisevertrag

    Für deren Vorliegen kommt es darauf an, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls der Verpflichtete die Dienste in der Stellung eines selbständigen Unternehmers leistet oder ob er diese als Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) oder als arbeitnehmerähnliche Person (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) erbringt (vgl. BGHZ 68, 127, 129 und BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 = ZIP 1998, 2176, 2178).

    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO; BAG ZIP 1999, 544, 548 f, jeweils m.w.N.).

    Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (vgl. § 12 a Abs. 1 TVG; BGHZ 140, 11, 20 und BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO S. 2179; BAG NJW 1997, 2973, 2974).

    a) Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, daß der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und daß er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so daß ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO).

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01  

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, stellt dann lediglich eines von mehreren im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar (dazu Senat 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129, 137 f. sowie BGH 21. Oktober 1998 aaO).

mehr
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98  

    Zur Scheinselbstständigkeit

    a) Nach der an § 12 a Abs. 1 TVG angelehnten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt (so bereits BGHZ 68, 127, 130 und Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZR 54/97, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 3 a), unterscheiden sich die arbeitnehmerähnlichen Personen von den Arbeitnehmern durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, wobei vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zu berücksichtigen ist.

    Diese Möglichkeit kam realistischerweise nur in den Fällen in Betracht, in denen sich der Franchisenehmer vor Aufnahme der Tätigkeit für die Klägerin bereits die betriebliche Existenzgrundlage geschaffen hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998, aaO, unter II 2 b bb und 3 c).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02  

    Verfahrensrecht - zulässiges Rechtsmittel zur Klärung des Rechtswegs

    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (st. Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 2 und Senat, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97, WM 1999, 143 unter 2 a; ebenso BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96, NZA 1998, 364 unter I 1 a, BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98, ZIP 1999, 1854 unter III 1, vgl. BAG; Urteil vom 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99, NJW 2002, 2125).

    Sie setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGHZ 140, 11, 19 ff.; Senat, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97, WM 1999, 143 unter 3 c und BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 3 b).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00  

    Arbeitnehmerbegriff

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07  

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99  

    Architekten - Anwendbarkeit der HOAI bei freiem Mitarbeiterverhältnis

    Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und dass er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH NJW 1999, 648, 650; NJW 1999, 218, 220; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).

    Die soziale Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und dass die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH NJW 1999, 648, 650).

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05  

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

    Sie mussten diese zudem persönlich erbringen und konnten sie nicht delegieren (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofes --BGH--vom21. Oktober 1998 VIII ZB 54/97, Betriebs-Berater --BB-- 1999, 11).
  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00  

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

    Daß die Klägerin dem Beklagten detaillierte Pflichten hinsichtlich der Warenbevorratung, der Abrechnung und der Zahlungsmodalitäten auferlegt und sich weitgehende Kontrollrechte vorbehalten hatte, entspricht der typischen Vertragsgestaltung im Tankstellengewerbe und beseitigt - entgegen der Auffassung des Beklagten - bei der gebotenen Gesamtwürdigung nicht die von § 84 Abs. 1 HGB vorausgesetzte Selbständigkeit des Handelsvertreters (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 = ZIP 1998, 2176 unter II 2).
  • BSG, 11.12.2003 - B 10 EG 4/02 R  

    Erziehungsgeldanspruch - Wohnsitz - Auslandswohnsitz - Inlandsbeschäftigung -

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2004 - 5 W 144/04  

    Zur Frage, ob eine auf der Basis eines "Handelsvertretervertrages" beschäftigte

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99  

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04  
  • OLG Rostock, 21.02.2006 - 3 W 117/05  

    Haftung im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs für Unfallschaden anlässlich der

  • FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 16 K 1746/01  
  • LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02  

    Keine unternehmerische Rationalisierungsentscheidung bei bloßer Aufgabe der

  • FG Hessen, 28.10.2004 - 6 K 1405/99  

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und nichtselbständiger Tätigkeit bei

  • LAG Hamm, 14.04.2010 - 2 Ta 817/09  

    Arbeitsrechtsweg für Vergütungsansprüche des wirtschaftlich abhängigen

  • LAG Niedersachsen, 26.01.1999 - 7 Sa 1192/98  

    Arbeitnehmerstatus: Frachtführer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - 10 Ta 10/10  

    Rechtsweg für Vergütungsklage eines LKW-Fahrers als Unterfrachtführer; Abgrenzung

  • SG Lübeck, 20.03.2009 - S 15 R 551/07  
  • FG München, 19.03.2010 - 8 K 1157/06  

    Abgrenzung abhängige Beschäftigung; Selbstständige Tätigkeit bei Prostituierten

  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07  

    Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne

  • FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht