Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91   

Laufzeitklausel Kabelvertrag

§ 9 AGBG, Transparenzgebot (Hinweis: jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), außerordentliches Kündigungsrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirksame langjährige Laufzeitklausel bei mietähnlichem Vertrag

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwölfjährige Vertragsdauer bei Kabelanschluß: Zulässig? (IBR 1993, 350)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1133
  • MDR 1993, 418
  • ZUM 1994, 640
  • BB 1993, 1906
  • WM 1993, 791
  • DB 1993, 2525
  • IBR 1993, 350



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)  

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05  

    AGB - Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit

    Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. zu § 9 Abs. 1 AGBG a.F. Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1134; BGHZ 147, 279, 282; 143, 103, 113; 120, 108, 118; 90, 280, 284).

    Solche Verträge sind als typische Dauerschuldverhältnisse regelmäßig auf eine längere Laufzeit angelegt; gesetzliche Bestimmungen, welche die Länge der Vertragsdauer beschränken, gibt es dabei nicht (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1134; BGHZ 143, 103, 114; BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96 - NJW 1997, 3022, 3023).

    Sind für die Herstellung oder Errichtung der zur Durchführung des Vertrages erforderlichen technischen Gegebenheiten hohe Entwicklungs- und Investitionskosten erforderlich, deren Vorfinanzierung sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisiert, kann eine lange Laufzeit dem anzuerkennenden Interesse des Klauselverwenders Rechnung tragen (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1134 [Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse]; BGHZ 147, 279, 283 [Bierlieferungsvertrag]; 143, 104, 115 f. [Alleinbezugsverpflichtung]; BGH Urteile vom 17. Dezember 2002 - X ZR 220/01 - NJW 2003, 886, 887 [Telefonanlagen-Wartungsvertrag]; vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96 - NJW 1997, 3022, 3023 [Errichtung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen] und vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84 - NJW 1985, 2328 [Vermietung einer Fernsprechnebenstellenanlage]).

    bb) Dahinstehen kann, ob die Beklagte nach dem objektiven Inhalt der beanstandeten Rücknahmeklausel selbst bei geringem Zahlungsverzug, d.h. bei kleinsten Zahlungsrückständen zur Rücknahme der Erfassungsgeräte berechtigt ist, oder ob sich ein solches Recht nur bei einer völlig fern liegenden, ernstlich nicht in Betracht kommenden Auslegung der Klausel ergibt, die im Rahmen des Verfahrens nach §§ 1, 3 UKlaG ein Klauselverbot nicht rechtfertigen kann (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1992 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1135).

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96  

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des Gesetzes dann gegeben ist, wenn der Verwender der Klausel mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 21. Dezember 1983, VIII ZR 195/82; NJW 1984, 1182 ; BGHZ 90, 280, 284; Urt. v. 10. Februar 1993, XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133, 1134).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat daher stets eine mehrjährige Bindung in einem Vertrag mit Dauerschuldcharakter allein im Hinblick auf die lange Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht als unangemessene Benachteiligung des anderen Teils gewertet (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Februar 1993, XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133, 1134 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat daher unter vergleichbaren Umständen eine 10-jährige (Urt. v. 13. Februar 1985, VIII ZR 154/84, NJW 1985, 2328 : Vermietung einer Fernsprechnebenstellenanlage) oder eine 12-jährige Vertragsbindung (Urt. v. 13. Februar 1993, XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133 : "Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse") als unbedenklich angesehen.

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98  

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Muß er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84, WM 1985, 542 für die zehnjährige Laufzeit eines Mietvertrages über eine Fernsprechnebenstellenanlage; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91, WM 1993, 791 für eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren eines Breitbandkabel-Anschlußvertrages; Urteil vom 4. Juli 1997 aaO für eine zwanzigjährige Laufzeit einer Versorgungsvereinbarung über Telekommunikationsanlagen).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht